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Brigitte Bohnke: Als blinder Jurist ein Vorbild. Zum Tod des Juristen Professor Erwin Brocke

Am 2. Februar starb Professor Dr. Erwin Brocke. Er wurde 83 Jahre alt. Brocke war der erste blinde Jurist, der zum Stellvertreter des Präsidenten eines obersten Gerichtshofs des Bundes ernannt wurde.

Als Vizepräsident des Bundessozialgerichts in Kassel sei er für blinde Juristen so etwas wie ein "Aushängeschild" gewesen, sagt Dr. Otto Hauck, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg und Vorsitzender des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Hauck leitete 25 Jahre die Fachgruppe der Juristen innerhalb dieses Vereins. Und aus dieser Tätigkeit her kannte er den Verstorbenen.

"Erwin Brocke war eine imponierende Persönlichkeit, brillant in seinem Beruf und stets hilfsbereit, wenn er von Kollegen um Rat gefragt wurde", sagte Hauck.

Er habe durch seine geschliffene Ausdrucksweise und sein Auftreten überzeugt und die Menschen für sich gewonnen. Für blinde Juristen sei Erwin Brocke das Paradebeispiel gewesen, "dass man es zu etwas bringen kann. Nicht weil, sondern obwohl man blind ist".

Brocke war als Soldat im Zweiten Weltkrieg infolge von Kriegseinwirkungen erblindet.

Er studierte in Marburg, wurde 1948 promoviert und war zunächst als Rechtsanwalt beim Landgericht Marburg zugelassen. 1954 trat er als Sozialgerichtsrat in den hessischen Staatsdienst ein. Im März 1954 wurde er Richter am Sozialgericht Marburg.

1961 erfolgte seine Berufung zum Bundesrichter am Bundessozialgericht in Kassel. Brocke blieb in Marburg wohnen.

Bekannt wurde Erwin Brocke auch durch seine Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Sozialrechts. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Marburger Philipps-Universität erteilte Brocke einen Lehrauftrag für Sozialrecht.

Aus: Oberhessische Presse vom 14.02.04

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