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Michael Richter: "Perspektiven schaffen - Selbsthilfeorganisationen auf dem Weg in die Zukunft"

Vom 16. bis zum 18. Januar 2004 fand ein Seminar für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DVBS im AURA-Zentrum Bad Meinberg statt. Insgesamt nahmen 44 Mitglieder an dem Seminar teil. Von den im Arbeitsausschuss des DVBS 25 stimmberechtigten Leiterinnen und Leitern von Berufsfach- und Bezirksgruppen waren 23 anwesend.

Der Themenschwerpunkt dieser Veranstaltung waren die Perspektiven der zukünftigen Vereinsarbeit. Dieses Thema wurde generell für Selbsthilfeorganisationen, aber auch am Beispiel des DVBS, umfangreich erörtert. Die Gründe für das festzustellende sehr rege Interesse an den grundsätzlichen Erwägungen für die Vereinsarbeit einer Selbsthilfeorganisation waren sicherlich die für den DVBS 2004 entstehenden besonderen Herausforderungen.

Diese sind intern der Anfang des Jahres vollzogene Wechsel in der Geschäftsführung und die mit der Mitgliederversammlung am 22. Mai anstehende Wahl eines neuen Vorstandes.

Der Wechsel in der Geschäftsführung wurde notwendig, da der bisherige Geschäftsführer, Andreas Bethke, sich für eine neue Herausforderung entschied und mit dem 1. Februar Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Berlin wurde. Die Anwesenden sprachen Herrn Bethke ihren Dank für neun Jahre reibungslose und sehr konstruktive Zusammenarbeit aus.

Die personelle Veränderung des Vorstands ergibt sich aus der Tatsache, dass Dr. Otto Hauck nach 25-jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender des DVBS nicht mehr für das Amt zur Verfügung stehen wird.

Extern ergeben sich die Notwendigkeiten für die Erarbeitung neuer Perspektiven aus den Erfahrungen im Kampf des DVBS zum Erhalt des Blindengeldes in verschiedenen Ländern im Jahr 2003 und dem absehbaren, notwendigen Engagement auf dem Gebiet zahlreicher weiterer rechts- und sozialpolitischer Fragestellungen im Jahr 2004.

Herr Dr. Hauck und Herr Bethke stellten zu Beginn der Veranstaltung die vom DVBS durch ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2003 geleistete Arbeit dar und stellten fest, dass der Kampf um das Blindengeld in verschiedenen Ländern viel Zeit, Kraft und Geld gekostet hat. In diesem Zusammenhang habe nach ihrer Überzeugung die Task-Force "Blindengeld" wichtige und praktisch wertvolle Arbeit geleistet. Diese gemeinsame Eingreiftruppe der Blindenselbsthilfe setzt sich aus Vertretern des DVBS, der blista und des DBSV zusammen und wird im konkreten Bedarfsfall durch Vertreter der jeweiligen Landesverbände ergänzt. Die gezielte Zusammenarbeit von Juristen und Öffentlichkeitsarbeitern in diesem Gremium habe sich in den verschiedenen "Krisensituationen" sehr bewährt.

Fachlich wurden rechts- und sozialpolitische Entwicklungen, wie das neue Urheberrecht, der Kampf um die Einführung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG), die Verabschiedung eines SGB XII, die Umsetzung der Gesundheitsreform im Rahmen des GMG, mehrere Landesgleichstellungsgesetze, die Finanzierung von Maßnahmen der Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags (RBH), die Hilfsmittelfinanzierung, die Problematik um die Zulassung blinder Schöffinnen und Schöffen, die Tarifreform der DB AG durch den gemeinsamen Arbeitskreis (AK) "Rechtspolitik" des DBSV und des DVBS sowie den AK "Nachteilsausgleiche" des DVBS intensiv begleitet.

Die Projekte Assistenzmanagement sowie die Digitalisierung des ADW konnten nicht wie geplant umgesetzt werden. Das Angebot eines Assistenzmanagements scheiterte bisher im Wesentlichen an der Verwaltungspraxis, die durch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Umsetzung des Rechtsanspruchs gemäß § 102 Abs. 4 SGB IX 2003 dahingehend festgelegt wurde, dass zur Zeit lediglich eine Regiekostenpauschale in Höhe von 20 Euro getragen wird. Für diesen Betrag kann der DVBS die geplante Serviceleistung jedoch leider nicht kostendeckend anbieten.

Aufgrund dieser Situation hat der Vorstand - in Erweiterung des Beschlusses der Arbeitsausschusssitzung 2002 - beschlossen, die Probephase dieses Angebotes über den 30.06.2003 hinaus zu verlängern, da verschiedene Lösungsmodelle für das angesprochene Problem denkbar sind, jedoch in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern noch auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden müssen.

Der ADW produzierte 2003 seinen 6000-sten Titel, trotz der vom Arbeitsausschuss 2002 aufgrund der fortschreitenden Technik und der reduzierten Nachfrage beschlossenen sukzessiven Einstellung des Individualaufsprachedienstes. Im Berichtszeitraum gab es für den ADW zwar einen Großauftrag zur Kassettenproduktion für die Hessenwahl, andere Auftraggeber begannen jedoch durch die Anschaffung von Ausstattung für die CD-Produktion die Versorgung Blinder und Sehgeschädigter mit Periodika in Eigenregie.

Ein Konzept zur Digitalisierung dieses Dienstes wurde inzwischen von der Geschäftsstelle vorgelegt, ein dementsprechender Projektantrag wurde allerdings vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Jahr 2004 abschlägig beschieden. Ein erneuter Antrag für das zweijährige Projekt mit dem Start im Jahr 2005 wurde bereits gestellt. Die ungewissen Erfolgsaussichten für den laufenden Antrag waren der Grund, die Individualaufsprache nicht gänzlich einzustellen, da nach Auffassung des Vorstands ansonsten ein möglichst reibungsloser Übergang zu einer digitalisierten Dienstleistung nicht mehr gewährt werden könne. Im Ergebnis wird der Individualaufsprachedienst auch im Jahr 2004 weitergeführt, jedoch werden keine Werke für den "privaten" Bedarf mehr produziert.

Das von Herrn Michienzi ehrenamtlich betreute Notenübertragungsprogramm in Wernigerode hat eine erfreuliche Nachfrage bei Berufs- und Hobbymusikern gefunden. Diese Nachfrage bewirkte, dass zur Zeit noch ein erheblicher Auftragsbestand für die Übertragung von verschiedensten Musikwerken in Punktschriftnoten vorhanden ist, trotzdem ist der Fortbestand derzeit noch nicht gesichert, da die Bundesagentur für Arbeit (BA) eventuell keine weiteren Mittel in der Zukunft mehr zur Verfügung stellt. Es laufen jedoch Verhandlungen bezüglich der Finanzierung zwischen Kommune, BA und dem DVBS, die durch eine sehr positive Berichterstattung über das Projekt in den Medien eine gute Aussicht auf Erfolg haben (Anmerkung: Inzwischen haben die Verhandlungen zu einem positiven Ergebnis geführt, welches den Fortbestand des Notenübertragungsprogramms für 2004 sichert.).

Im Bereich Studium wurde ein Positionspapier mit dem Titel "Eckpunkte des DVBS zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Hochschulbildungswesen" erarbeitet. Weiterhin wurde ein Arbeitskreis Hochschule gegründet, der zum einen die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Papiers betreiben und sich zum anderen um die Berücksichtigung weiterer spezieller Belange dieses Personenkreises während des Studiums bemühen soll.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stand ebenfalls der Kampf um das Blindengeld in den verschiedenen Bundesländern im Vordergrund. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang von Dr. Hauck der Einsatz vieler ehrenamtlicher und engagierter Mitglieder hervorgehoben und gelobt.

Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB) führte nicht zu den erhofften Verbesserungen bei der gesetzlichen Berücksichtigung der Belange von Behinderten, im Gegenteil: es mussten sogar vielfältige Kürzungen im sozialen Bereich hingenommen werden (z.B. keine Fortschritte bei der Einführung eines ZAG, Kürzungen beim Blindengeld).

Als Fazit stellte Herr Bethke fest, dass sich der Vorstand, die alte sowie die neue Geschäftsführung darüber einig sind, dass im Jahr 2004 weniger die Vertretung politischer Interessen und - mit diesen verbunden - die dafür notwendige Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden kann, sondern vielmehr die Projektentwicklung zu den Themen Beruf und Ausbildung sowie die Mitgliederbetreuung im Vordergrund stehen müssen.

Für die weitere Zukunft weist Herr Bethke darauf hin, dass der DVBS seinen Mitgliedern neue und zeitgemäße Angebote unterbreiten möchte, für deren bedarfsgerechte Entwicklung er die Mitglieder ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsführung einlädt. Zum Abschluss seines Berichtes wünscht Herr Bethke der neuen Geschäftsführung viel Glück für die Bewältigung der übernommenen Aufgaben.

In Wahrnehmung des Budgetrechtes genehmigten die Mitglieder des Arbeitsausschusses den Jahresabschluss für 2002 und erteilten dem Vorstand Entlastung. Weiter nahmen sie die vom Vorstand für das Jahr 2003 (Stand 30.09.2003) vorgelegte Zwischenabrechnung zustimmend zur Kenntnis und verabschiedeten einstimmig den Wirtschaftsplan 2004.

Herr Dr. Hauck berichtete, dass sich die Gemeinschaftsstiftung immer noch in der Aufbauphase befinde. Derzeit verfüge sie über ein Stiftungskapital in Höhe von ca. 112.000 Euro und werde den DVBS im Jahr 2004 mit ca. 9.000 Euro unterstützen können. Neben dem automatisch im Stiftungsvorstand vertretenen 1. Vorsitzenden des DVBS und seinem Stellvertreter, wurde durch die Berufsfach- und Bezirksgruppenleiterinnen und -leiter einstimmig beschlossen, dass der DVBS überdies durch die Herren Dr. Otto Hauck, Dr. Hans-Helmut Vollert und Karl Johannes Hansen zukünftig in der Stiftergemeinschaft vertreten sein soll.

Nach der Mittagspause des zweiten Seminartages wurden jüngste und unmittelbar anstehende behindertenpolitische Entwicklungen durch Impulsreferate näher beleuchtet und diskutiert. Die vorgesehenen Themen "SGB XII" und "ZAG" entfielen, da der für diese Themen vorgesehene Referent, Herr Karl Hermann Haack, verhindert war.

Zunächst referierte Frau Auer über die im November 2003 in Kraft getretene Gesundheitsreform und zu Veränderungen im SGB IX. Sie berichtete, dass noch sehr viele Einzelregelungen bezüglich der Reformumsetzung im Entstehen sind und deshalb über die konkreten Auswirkungen häufig noch keine Aussage zu treffen sei. Diese Tatsache begründe aber die Notwendigkeit, die neu geschaffenen Anhörungsrechte für Betroffenenvertreter, z.B. im gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassenvertreter, der Ärztevertreter und der Selbsthilfe, zu nutzen und in der Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) und dem Deutschen Behindertenrat (DBR) die Interessen von Blinden und hochgradig Sehbehinderten mit Sachkompetenz, z.B. bei der Gestaltung der Hilfsmittelrichtlinien, einzubringen. Zu den konkreten, derzeit absehbaren Konsequenzen der Gesundheitsreform, wird an dieser Stelle auf Artikel in der Zeitschrift "Finanztest 2003" sowie die vom DBSV herausgegebenen Rechtsmitteilungen Nr. 14 und 15/2003 verwiesen.

Weiterhin referierten Herr Boysen und Herr Bethke über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse des letztjährigen Blindengeldkampfes in Bremen und in Hessen sowie aus der Arbeit der Task-Force "Blindengeld". Übereinstimmend erklärten beide Referenten ihre Überzeugung, dass der Kampf um die Erhaltung dieser einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung heute eine kampagnenfähige Selbsthilfe vor Ort erfordere. Allein konventionelle Lobbyarbeit durch Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, reiche nach den gewonnenen Erfahrungen der letzten Jahre bereits nicht mehr aus.

Notwendige Voraussetzung für eine Kampagnenfähigkeit sei eine intensive Zusammenarbeit der Verbände, da die Ressourcen der einzelnen Verbände nicht ausreichten, ohne massiv andere wichtige Arbeit zu vernachlässigen. Es habe sich gezeigt, dass eine gemeinsame Plattform, z.B. das verbandsübergreifende Aktionsbündnis "Augen auf" die Chance biete, nicht in den Verdacht der Verbandsinteressenvertretung zu geraten und die Möglichkeit eröffne, einen Aktionsmittelpool zu bilden, aus dem sich jede vor Ort betroffene Selbsthilfeorganisation bedienen könne. Durch ein solches Vorgehen werde in jedem Blindengeldkampf wiederkehrende Arbeit vorweggenommen und man könne sich so jeweils auf die im Einzelfall nicht standardisierbaren Aufgaben konzentrieren.

Diese Überlegungen seien jedoch rein defensiver Art, d.h. allein für die Wahrung des Landesblindengeldes in seinen bundesweit verschiedenen Ausprägungen geeignet (260 bis 585 Euro). Gerade die unterschiedliche Höhe böten den jeweiligen Landesverantwortlichen die Möglichkeit zum Verweis auf schlechtere Verhältnisse in einem anderen Bundesland.

Aufgrund dieser Überlegung forderten die Referenten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer zu einer Diskussion über zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten eines zeitgemäßen Nachteilsausgleiches für Blinde und hochgradig Sehbehinderte auf. Im Verlauf der anschließenden Diskussion wurden die unterschiedlichsten Denkmodelle für einen solchen Nachteilsausgleich diskutiert, und es wurde deutlich, dass die Meinungen von der Forderung nach Beibehaltung der Landesblindengeldgesetze in ihrer derzeitigen Form bis zu einer Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz für alle Behindertengruppen reichten.

Zum Thema Literaturversorgung für Blinde referierte zunächst Herr Angermann über die relevanten Vorschriften des im September 2003 in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgesetzes. Er verwies auf das grundsätzliche Recht für Behinderte gemäß §45 a - soweit zur Zugänglichmachung notwendig - sich geschützte Werke durch Vervielfältigung für den Eigengebrauch zu erschließen. Weiterhin erläuterte er die Regelung des §95 b, die den Betroffenen sogar ein Recht auf Beseitigung von Schutzmechanismen gegenüber dem Inhaber der Urheberrechte einräumt. Letztlich machte er auf die Regelung des §69 a aufmerksam, die Computerprogramme von dem Recht auf Beseitigung von Schutzmechanismen wiederum ausschließt. Insbesondere über die Frage, wann es sich um ein geschütztes Werk und wann um ein Computerprogramm im Einzelfall handle, entspann sich eine ausführliche Diskussion.

Danach stellte Herr Herbst das Projekt "Digit" vor. Zur geplanten Umsetzung erläuterte er, dass das Ziel eines umfassenden Angebotes ein multimediales Buch sein soll, welches je nach Bedarf eine barrierefrei aufbereitete Textversion und/oder eine digital aufgesprochene Version beinhalten könne, die in der Vollversion jederzeit einen Wechsel von der einen in die andere Form erlaube. Geplant sei auch die Möglichkeit, bereits vorhandene, digitale Textversionen als Grundlage eines Umsetzungsauftrages mit einbeziehen zu können (z.B. selbst eingescannte Texte). Herr Herbst betonte, dass Digit in jedem Fall mit dem "DAISY-Format" kompatibel sein und keine gänzlich eigenen Wege gehen wird, sondern lediglich eine Anpassung an die Bedürfnisse für einen modernen Individualaufsprachedienst darstelle.

Letztlich referierte Herr Warnke kurz über den Stand des Projektes "Barrierefrei Informieren und Kommunizieren" (BIK). Er trug vor, dass sich das Thema der barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten auch bei vielen Einrichtungen und Unternehmen eines unerwartet großen Interesses erfreue. Vielfach seien Anbieter von Internetauftritten bereit, für eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet angemessen zu bezahlen. Dieser Beobachtung Rechnung tragend, habe BIK inzwischen das Produkt "Kurztest" und ein Seminarangebot geschaffen.

Der DVBS als Anbieter von Dienstleistungen war Thema eines weiteren Seminarabschnitts. Herr Herbst referierte über Kooperationsmöglichkeiten des DVBS mit kommerziellen Anbietern von Dienstleistungen oder Produkten. Er stellte dabei heraus, dass für eine Umsetzung einer solchen Kooperation jeweils drei Kriterien erfüllt sein müssten. Zunächst müsste das Angebot wirklich günstig sein, des Weiteren muss seine Gestaltung weitgehend barrierefrei sein und letztlich dürfe die Umsetzung keine Kosten für den DVBS verursachen, sondern vielmehr müsse der Umsetzungsaufwand angemessen honoriert werden. Praktisch erläuterte Herr Herbst diese Überlegungen am Beispiel der Zusammenarbeit des DVBS mit "Vodafone".

Für den Bereich der Risiko- und Altersversicherungen wurde im Rahmen einer Diskussion der Bedarf für behinderungsgerechte Angebote eindringlich geschildert, jedoch auch festgestellt, dass der DVBS in der Regel auf diesem Gebiet die Zusammenarbeit mit anderen Behindertenverbänden suchen müsse, um ein ausreichendes Kundenpotenzial in eine sinnvolle Angebotsgestaltung einbringen zu können.

Herr Richter referierte zu dem geplanten Angebot eines Assistenzmanagements und zur Einrichtung eines Rechtshilfefonds. An dieser Stelle kann auf die Ausführungen von Herrn Dr. Hauck und Herrn Bethke zu Beginn der Veranstaltung verwiesen werden.

Bezüglich der Mitarbeit des DVBS in verbandsübergreifenden Ausschüssen und Arbeitskreisen berichtete Herr Lorenz über den Gemeinsamen Fachausschuss für allgemeine Hilfsmittel (GFAH), Herr Dr. Vollert über die Arbeit des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr sowie Frau Auer über Aktivitäten des Fachausschusses für die Belange der Sehbehinderten (FBS). Herr Lorenz berichtete z.B. über die Schwierigkeiten, die Belange Blinder bei der Gestaltung von Unterhaltungselektronik der Industrie nahe zu bringen. Herr Dr. Vollert sprach insbesondere die Konflikte durch unterschiedliche Bedürfnisse bei der barrierefreien Umweltgestaltung zwischen verschiedenen Behindertengruppen an (z.B. Absenkungsniveau von Bordsteinen), und Frau Auer erklärte den Anwesenden die Arbeit ihres Gremiums am Beispiel, welche Schwierigkeiten es dem Fachausschuss für Sehbehinderte bereite, Fachberater für hochgradig Sehbehinderte - unter dem Aspekt eines aus Sicht der Selbsthilfe notwendigen Anforderungsprofils - zu platzieren.

Letztlich nominierten die Bezirks- und Berufsfachgruppenleiterinnen und -leiter für die Vorstandswahl des DVBS am 22. Mai 2004 folgende Kandidatinnen und Kandidaten:

1. Vorsitzender: Uwe Boysen

2. Stellvertretender Vorsitzender: Karsten Warnke

3. Als Beisitzer: Peter Brass, Paul Hoffmann, Dörte Severin

Sie beschlossen auf Antrag von Claudia Gerike die Einrichtung eines Sozialfonds, der es dem DVBS im Einzelfall ermöglichen soll, Mitgliedern, die eine Seminarteilnahme nicht von einem Kostenträger finanziert bekommen (insbesondere. Studierende, Arbeitslose), Seminargebühren und Reisekosten zu erlassen. Gelder für diesen Fonds sollen über freiwillige Spenden "finanzierter Seminarteilnehmer" eingeworben werden.

Wir bedanken uns bei der Lotterie "Glücksspirale" für die finanzielle Unterstützung dieses Fortbildungsseminars.

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