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Das Referat wurde im Rahmen eines Werkstattgesprächs mit Vertretern der Länder, Web-Agenturen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am 31. März in Berlin gehalten.
Bereits im Jahre 1996 setzte sich zum ersten Mal die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe mit den Folgen der Informationsgesellschaft auseinander. Ein Ergebnis dieser Diskussion ist: Wir wollen als behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilhaben und einen barrierefreien Zugang zu allen Medien.
Die vielfältigen Aktivitäten der Verbände in den folgenden Jahren blieben nicht ohne Erfolg. Vermehrt wurde angefragt, wie Internetseiten blindengerecht gestaltet werden müssen. Ein gemeinsamer Fachausschuss der Blinden- und Sehbehindertenverbände erstellte in dieser Zeit erste eigene Mindestanforderungen zur Gestaltung von Internetseiten.
Seit 1997 engagieren sich über 100 Behindertenorganisationen in der "Aktion Grundgesetz" für die rechtliche Gleichstellung von behinderten Menschen. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist das Behindertengleichstellungsgesetz, das am 01.05.2002 in Kraft getreten ist.
In seinem Entwurf zu einem Behindertengleichstellungsgesetz hatte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen im Jahre 2000 erstmals die Forderungen nach gesetzlichen Vorgaben für die Zugänglichkeit von Telediensten aufgenommen.
In einem Eckpunktepapier forderten die Verbände international anerkannte Anforderungen als Grundlage für eine Verordnung. Es bestand Einigkeit darin, dass mit den Zugangrichtlinien für Web-Inhalte der WAI des W3C bereits entsprechende Vorgaben vorliegen. Vorausgegangen war dem Eckpunktepapier eine Anfrage bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, inwieweit die Anwendung der WCAG-Anforderungen den praktischen Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht. Ergänzend wurden Tests mit Computerhilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Internetnutzer (also mit Screenreadern, Braillezeile, Sprachausgabe und Vergrößerungsprogrammen) durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigten, dass der ungehinderte Zugang für behinderte Menschen zum Internet nur bei Einhaltung der WCAG 1.0 möglich ist.
Die Befragungsergebnisse der Verbände sind u.a. Grundlage für die - im Vergleich zur WCAG - veränderten Prioritätensetzung von Zugangsanforderungen in dder BITV. Es sollte sichergestellt werden, dass der Zugang zum Internet für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt hergestellt wird.
Die Prioritätensetzung innerhalb der BITV folgt der praktischen Erkenntnis, dass sich bei allen Unterschieden zwischen den Behinderungsbildern im Wesentlichen zwei behinderte Nutzergruppen unterscheiden lassen. Die eine erhält Zugang zu Informationen durch Einhaltung von Mindestanforderungen, die andere nur mittels technischer Hilfen (z.B. Screenreader oder Vergrößerungsprogramm).
Die Bundesregierung ist mit dem Erlass der BITV nicht nur den praktischen Bedürfnissen behinderter Menschen gefolgt, sondern auch den Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen von eEurope, die WCAG mindestens mit der Stufe A, besser jedoch mit den Stufen AA und AAA, zu übernehmen.
Seit Inkrafttreten der Verordnung orientieren sich Anbieter und Entwickler, Beratungsstellen und Testverfahren bundesweit an den Prioritäten und Anforderungen der BITV. Mit dem stringenten Bezug auf die Anforderungen und Checkpunkte der WCAG 1.0 hat die BITV die Empfehlungen der EU hervorragend implementiert.
In der Praxis bieten die BITV-Anforderungen sehr konkrete Hinweise zur Vermeidung und zur Prüfung von Barrieren. Sie bilden zum Beispiel auch eine geeignete Grundlage für einen BITV-Test, der im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes von Blinden- und Sehbehindertenverbänden "Barrierefrei informieren und kommunizieren (BIK)" entwickelt worden ist. Dieses Prüf- und Bewertungsverfahren mit zur Zeit 52 Prüfschritten basiert auf den BITV-Anforderungen und -bedingungen. Es bietet eine aussagekräftige Bestandsaufnahme und Bewertung von Internetseiten. Die Prüfergebnisse sind Grundlage für konkrete Beratungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit für Webseiten. Ein derart professionelles Dienstleistungsangebot wird nur dann von Anbietern und Entwicklern akzeptiert, wenn es von qualifizierten Beraterinnen und Beratern auf der Basis einheitlicher und international anerkannter Standards angeboten wird.
Besonderen Wert wird bei der Beratung auf die Einhaltung aktueller Standards und die Anwendung neuester Webtechnologien gelegt. So ist in der Beratungspraxis festzustellen, dass z.B. die Forderung nach Trennung von Inhalt und Layout - mit Hilfe von Cascading Style Sheets (CSS) - noch keinen breiteren Eingang in die Webprogrammierung gefunden hat.
Immer noch wird allzu gern an verschachtelten Layout-Tabellen zur Gestaltung von Internetseiten festgehalten, obwohl dieses die Nutzung durch behinderte Menschen einschränken kann. An diesem Beispiel zeigt sich, dass die WCAG 1.0 aus dem Jahre 1999 ihrer Zeit weit voraus war und immer noch ein Maßstab für modernes Webdesign ist.
Eine von Vielen erwartete Version 2 der WCAG steht weiterhin aus. Wer nun aber annimmt, man könne das Rad zurückdrehen und sich mit dem Hinweis auf die WCAG 2 auf alten barriereträchtigen Webtechnologien ausruhen und weiterhin an sperrigen Redaktionssystemen festhalten, der hat sich geirrt. Denn die Anforderungen der WCAG 2 sollen unabhängig von verwendeten Technologien (z. B. XML) für alle Anwendungen (z.B. auch für Applikationen in verschiedenen Programmiersprachen) gelten. Deshalb sind die Anforderungen auch allgemeiner formuliert. Dabei werden die WCAG 1.0 nicht durch die WCAG 2 ersetzt, sondern fortgeschrieben und ergänzt.
Aus der Sicht der Behindertenverbände ergeben sich daraus klare Forderungen:
Die Forderungen folgen auch der Erkenntnis, dass die Umsetzung einheitlicher Standards gleiche Grundlagen und Bedingungen garantiert:
Fairer Weise muss aber auch gesagt werden, dass es Barrierefreiheit nicht zum Nulltarif gibt. Daher ist es wichtig, dass Projekte wie AbI und BIK öffentlich weiterhin subventioniert werden. Diese Projekte leisten Pionierarbeit zur Umsetzung barrierefreier Informationstechnik. Sie sorgen für den erforderlichen Know-how-Transfer zugunsten von Anbietern, Entwicklern und vor allem zugunsten von Internetnutzern.
Aus Sicht der Behindertenverbände snd einheitliche Standards im Interesse aller Anbieter und Verbraucher gleichermaßen wichtig. Einheitliche Standards schaffen für Unternehmen und Verwaltungen kalkulierbare Rahmenbedingungen für die Gestaltung ihrer Produkte. Einheitliche Standards bilden die Voraussetzung für gleiche Chancen bei der Informationsaufnahme für Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte hat Empfehlungen vorgelegt, die ebenfalls die Übernahme der BITV in den Bundesländern fordert. Inzwischen liegt auch ein Entwurf vor, der als Muster für eine entsprechende Rechtsverordnung dienen kann.
Weitere Infos im Internet: www.dbsv.org/computer.
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