



Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:
Am 1. April dieses Jahres hat das Europaparlament in Straßburg durch Verabschiedung einer förmlichen Erklärung festgestellt, dass taubblinde Menschen nicht von zwei unterschiedlichen Behinderungen, sondern von einer spezifischen Behinderung eigener Art betroffen sind.
Dieser Beschluss der Parlamentarier ist das vorläufige Ende einer Kampagne, die das Europäische Taubblindennetzwerk (EDbN) Anfang Januar eingeleitet hat. Mitglied im EDbN ist unter anderem auch die Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen in Deutschland (AGTB).
Bei einem Neujahrsempfang der sogenannten Intergroup des Europaparlaments, einer parteiübergreifenden Gruppe von Parlamentariern, die sich mit den Anliegen behinderter Menschen befasst, wurde das Anliegen am 6. Januar in Straßburg vorgestellt und im Einzelnen erläutert. Begleitend hatte das EDbN eine Ausstellung mit Bildern aus der Taubblindenarbeit organisiert. Die in einer schriftlichen Erklärung enthaltene Zusammenfassung des Anliegens wurde zur Unterzeichnung durch die Abgeordneten ausgelegt und in den folgenden Wochen zusätzlich auf nationaler Ebene verschickt.
In Deutschland übernahm der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, dessen korporatives Mitglied die AGTB ist, diese Aufgabe. Alle deutschen Europaabgeordneten erhielten ein Schreiben, in dem das Anliegen geschildert wurde und dem die Erklärung zur Unterschrift beigefügt war. Ziel war es, bis zum 1. April die Mehrheit der Abgeordneten zur Unterschrift zu bewegen und auf diese Weise einen schriftlichen Beschluss des Europaparlaments zur Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art herbeizuführen. Noch am Vortag fehlten 36 Unterschriften.
Eine Mitarbeiterin von Sense International, der großen Organisation für taubblinde Menschen in Großbritannien, war vorsorglich nach Straßburg gefahren, wo Sitzungstag des Parlaments war. Durch Erinnerungs-Mails und schließlich durch den persönlichen Einsatz dieser Mitarbeiterin gelang es, die nötigen Unterschriften noch in letzter Minute zu sammeln. 336 Abgeordnete haben unterschrieben. Damit war die Mehrheit erreicht.
Dieser Erfolg ist auch auf nationaler Ebene von großer Bedeutung; denn taubblinde Menschen und die, die sich für sie engagieren, können nun mit noch größerem Nachdruck gegenüber Politik und Verwaltung darauf verweisen, dass in allen relevanten Entscheidungen die Belange taubblinder Menschen in besonderer Weise berücksichtigt und ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden muss. Ein herausragendes Thema ist dabei die Frage der persönlichen Assistenz, die für taubblinde Menschen unverzichtbare Voraussetzung für die Durchbrechung ihrer Isolation und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist.
Zurück zum Inhalt von 3/2004 |horus im Überblick
Startseite
|
Kontakt
|
Impressum |
Hilfe