horus

Startseite > horus & Broschüren > 3/2004

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


Dr. Otto Hauck: Was bringt eine künftige Steuerreform für die Behinderten?

Seit geraumer Zeit wird über eine grundlegende Reform des deutschen Steuerrechts diskutiert. Dieses ist so kompliziert geworden, dass sich nur noch wenige damit auskennen. Man kann sogar lesen, dass sich mehr als die Hälfte der steuerlichen Fachliteratur der Welt mit dem deutschen Steuerrecht befasst.

Deshalb besteht Einigkeit darüber, dass das deutsche Steuerrecht vereinfacht werden muss. Aber wie? Hierüber gehen die Meinungen auseinander. Verschiedene Vorschläge liegen auf dem Tisch und weitere werden folgen. Die Massenmedien berichten meist nur über die geplanten Steuertarife und die Absicht, Vergünstigungen und Subventionen abzubauen. Darüber, was mit den Steuererleichterungen für Behinderte geschehen soll, erfährt man kaum etwas.

Der DVBS hat daher Ende Januar alle im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben und um Auskunft über ihre Vorstellungen gebeten. Nunmehr liegen einige Antworten vor, und zwar - in der Reihenfolge des Eingangs - von den Fraktionen der FDP und der CDU/CSU sowie von der Abgeordneten Pau von der PDS.

Die FDP führt aus, dass heute oft außersteuerliche Ziele über das Steuerrecht gefördert werden; das wolle sie beenden, weil gerade dadurch das Einkommensteuergesetz (EstG) unüberschaubar geworden sei. Sie ist der Auffassung, von einem einfachen Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen würden letztlich alle profitieren, die heute von Ausnahmen begünstigt würden. Danach besteht für mich kein Zweifel, dass die FDP die Steuerfreibeträge für Behinderte am liebsten abschaffen würde.

Die CDU/CSU teilt mit, wesentliches Element ihrer gemeinsamen Steuerreformvorschläge sei eine drastische Vereinfachung des Steuerrechts, jedoch ausgerichtet am Prinzip der Leistungsfähigkeit des einzelnen Bürgers. Das bedeute, "dass die zwangsläufigen Aufwendungen für Behinderungen und Krankheiten auch in Zukunft im Rahmen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig bleiben." Für mich klingt das recht positiv, wenn das Prinzip wirklich durchgehalten wird und die Pauschbeträge nicht doch noch gekürzt werden sollten.

Die Abgeordnete Pau von der PDS schreibt zur Sache lediglich: "Wir sind der Meinung, dass das eigentliche Problem nicht die Höhe der Steuern, sondern die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems ist, und dass dieses Steuersystem immer ungerechter wird."

Die beiden Koalitionsfraktionen haben sich bisher nicht geäußert. Auf ihre Antworten darf man gespannt sein.

Gewiss ist aber schon jetzt: Es wird wieder viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, um die für behinderte Menschen notwendigen Nachteilsausgleiche zu sichern.

Steuerberater Ulrich Froemel, Diplom-Kaufmann, Dr. Heinz W. Bach, Diplom-Volkswirt


Höherer Behindertenpauschbetrag möglich?

Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Behindertenpauschbetrages anhängig.

Die im Paragrafen 33 b Absatz 3 Einkommensteuergesetz genannten Pauschbeträge sind seit fast 30 Jahren nicht den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst worden.

Der Bundesfinanzhof als Vorinstanz sieht hierfür auch keine Notwendigkeit, da es sich um Pauschbeträge handelt und es jedem Einzelnen überlassen bleibt, höhere Aufwendungen nachzuweisen. Dennoch liegt die Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vor.

Gegen noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide sollte daher nach folgendem Muster Einspruch eingelegt werden:


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen meinen Einkommensteuerbescheid (Jahr) vom (Datum), (Steuernummer), lege ich hiermit Einspruch ein.

Zur Begründung verweise ich auf das unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1059/03 beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Behindertenpauschbetrages.

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantrage ich das Ruhen des Verfahrens.

Zurück zum Inhalt von 3/2004 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe