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Dr. Johannes-Jürgen Meister: Das Alter bewältigen trotz Behinderung. Teil 2

Auch am Donnerstag fand sich kurzfristig Ersatz für ein Referat über "Lebensgestaltung im Alter". Herr Dr. Herbert Demmel, Mitglied des Landesvorstandes und ehemaliger Geschäftsführer des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes, gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion und der Entwicklung des Blindengeldes in den einzelnen Bundesländern. In einem ersten Teil seiner Ausführungen stellte er die unterschiedlichen Absichten und Regelungen zur Kürzung des Landesblindengeldes dar, die von einer ursprünglich geplanten völligen Abschaffung in Bremen bis hin zu einer 10 %igen Reduzierung nach "Rasenmähermethode" (NRW) reichen. Der hier und da vorgesehene Wegfall einer Dynamisierung oder nur auf den laufenden Haushalt begrenzte Regelung lassen für die Zukunft nichts Gutes erwarten. Aktionen zur Gegenwehr wollen sorgfältig überlegt sein, um nicht wirkungslos zu bleiben. Die von den Blindenselbsthilfeorganisationen verbandsübergreifend eingesetzte task force habe in letzter Zeit eine gute Arbeit geleistet.

Im zweiten Teil seines Referates erläuterte Herr Demmel die rechtlichen Aspekte des Blindengeldes. Da es steuer- und nicht beitragsfinanziert ist, unterliegt das Blindengeld auch nicht dem im Grundgesetz zugesicherten Schutz des Eigentums. Man kann zahlreiche Gründe anführen, die eine Verpflichtung des Staates zu dieser Leistung rechtfertigen, aber letztlich bleibt es immer eine freiwillige Leistung.

Im dritten Teil seiner Ausführungen stellte er einige Modelle und Überlegungen vor, wie in der Zukunft ein Blindengeld sichergestellt werden könnte. Denkbar wäre eine Versicherung ähnlich der Pflegeversicherung oder Einbindung in das neue SGB XII, in das das BSHG überführt werden soll. Neben Vorteilen ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Das Gleiche gilt auch für eine bundesgesetzliche Regelung. Außer dem Einkommens- und Vermögensvorbehalt wäre eine leichte Abschaffung bei entsprechender Finanzlage des Bundes problemlos möglich. Ein anderes Modell wäre ein Blindengeld auf Landesebene etwas unterhalb der Leistungen nach dem BSHG, aber einkommens- und vermögensunabhängig, so dass für viele Anträge auf "Hilfe in besonderen Lebenslagen" entfielen. Ins Gespräch gebracht wird auch ein "persönliches Budget", wobei jede einzelne Leistung nachgewiesen werden müsste oder ein pauschalierter Betrag ohne Nachweise. Im Detail ergeben sich auch hier manche Probleme und Nachteile.

Fazit seiner Ausführungen war, dass es eine ideale Lösung nicht gibt, die das Blindengeld sicherer macht als bisher. Wir müssen uns auf Leistungskürzungen einstellen, aber wir müssen uns auch vorbereiten und Konzepte erarbeiten, was wir akzeptieren und wie wir den Herausforderungen in nächster Zeit begegnen können. Dazu fand Anfang des Jahres eine Tagung in Osterode unter internationaler Beteiligung statt.

Auch der Beitrag von Herrn Dr. Hans-Eugen Schulze, Karlsruhe, am Donnerstagabend über "Schutz der Selbstbestimmung des Menschen am Ende des Lebens - Patientenautonomie, Patientenverfügung" musste verlesen werden. Diese Aufgabe übernahm Frau Hauck. Ausgangspunkt ist ein Patient, der zum Zeitpunkt einer notwendigen medizinischen Behandlung in seiner Entscheidungsfreiheit und -Fähigkeit eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr in der Lage ist. Wie ist in einer lebensbedrohlichen Situation zu verfahren?

Grundsätzlich Vorrang vor irgendeiner Entscheidung eines Dritten, sei es der behandelnde Arzt, Angehörige oder ein amtlicher Betreuer, ist immer der mutmaßliche Wille des Patienten. Bei Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung kann es Probleme geben, wenn diese schon länger zurückliegt. Ratsam ist daher eine aktuelle Anpassung. Zu prüfen und zu berücksichtigen ist auch, ob eine mündliche Verfügung existiert, die glaubhaft dargelegt werden kann. Ist ein mutmaßlicher Wille des Patienten nicht zu ermitteln, treten die allgemeinen Grundsätze in Kraft, wie sie im BGB dargelegt sind. Ein Betreuer darf immer nur zum Wohle seines Mündels entscheiden und bedarf der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts. Der Betreuer darf auch nicht aus seiner Sicht der Fragestellung entscheiden. Allerdings kann ein Patient auch keine Verfügung treffen, die seine Tötung zur Folge hätte. Die Vollmacht für einen Betreuer kann auf einen eng begrenzten Lebensbereich beschränkt werden.

Außer unserem intensiven und vielseitigen Arbeitsprogramm haben wir in diesen Tagen zwei gemeinsame Ausflüge in die nähere Umgebung gemacht. Ziel an einem Nachmittag war das Freilichtbauernmuseum Glenntleiten in der Nähe von Benediktbeuren. In eindrucksvoller Weise und sehr anschaulich sind dort Bauernhöfe unterschiedlichster Größe und aus verschiedenen Jahrhunderten zusammengetragen worden, die einen umfassenden Überblick über das Leben auf dem Lande vermitteln. Neben dem Leben von Mensch und Tier in alter Zeit kann man dort auch alte Handwerke miterleben und teilweise selber mitmachen beim Weben, Töpfern oder Buttern. Auch gibt es dort eine alte Hammerschmiede.

Sehr interessant war an einem zweiten Nachmittag ein Besuch der Schnitzereischule und des Festspielhauses in Oberammergau. Beeindruckend in der Schnitzereischule war das Nachvollziehen, wie aus einem rohen Holzklotz eine Figur entsteht. Anhand verschiedener Figuren in mehreren unterschiedlichen Entstehungsstadien konnten auch wir Blinden das Werden einer Figur aus einem Stück Holz sehr gut abtasten und nachvollziehen. Bemerkenswert war auch, welch schwierige Aufgaben die Schüler schon während ihrer Ausbildung lösen müssen.

Im Festspielhaus interessierte und beeindruckte weniger der Zuschauerraum - trotz seiner Größe - als vielmehr der Blick hinter die Kulissen. Das schwere Kruzifix abzutasten, die verschiedenen Kostüme zu befühlen, den Helm eines römischen Hauptmanns anzuprobieren oder die Dornenkrone hautnah zu spüren, vermitteln ein nachhaltigeres Erleben als der Blick aus dem Zuschauerraum auf die Bühne.

Am letzten Seminartag konnten wir unsere Mitgliederversammlung schon am Vormittag beginnen, was sich angesichts der Tagesordnung als vorteilhaft erwies.

Zunächst legte das Leitungsteam Rechenschaft ab über die vergangenen drei Jahre. Erwähnenswert war nicht nur die Organisation der alljährlichen Seminare, sondern mehr noch die Außenkontakte, wobei vor allem die Mitarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hervorzuheben ist. Die Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderungen decken sich weitgehend in vielen Fragen mit denen der älteren Generation generell. Daher ist es wichtig - gerade unter den gegenwärtigen strukturellen Veränderungen - gemeinsam sich dafür einzusetzen.

Hervorzuheben sind ein Gespräch mit der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, über Verbraucherfragen im Jahr 2002, die Mitarbeit an einer Erklärung der BAGSO zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen und die Anregung, diese gemeinsam mit der BAGH der Öffentlichkeit vorzustellen. Wichtig war auch die Mitarbeit in einem Seminar der BAGSO und der Seniorenvertretungen über die Integration älterer Menschen mit Behinderungen in die Freiwilligenarbeit von Senioren. Erfolgreich war auch die Teilnahme der Gruppe Ruhestand am 7. Deutschen Seniorentag 2003 in Hannover mit einem ganztägigen Workshop und einem Stand auf der parallel stattfindenden SenNova.

Schließlich sei noch erwähnt die Gründung eines verbandsübergreifenden Arbeitskreises für Seniorenangelegenheiten, die im Wesentlichen vom Beauftragten des DVBS für Seniorenangelegenheiten, Herrn Dr. Schulze, und dem Leitungsteam vorangetrieben wurde.

Nach der Aussprache zu diesem Bericht diskutierten wir über den Entwurf einer Resolution der Gruppe Ruhestand zu Thema "Blindengeld". Sie wird dem Vorstand und der task force zur weiteren Verwendung vorgelegt.

Nach diesem TOP wurden zunächst die Neuwahlen für das Leitungsteam durchgeführt. Zunächst stimmte die Versammlung für eine Erweiterung des Teams von drei auf vier Mitglieder. Einstimmig in ihren Ämtern bestätigt wurden Rudi Leopold, Witten, und Dr. Joh.-Jürgen Meister, Freising. Nachdem Herr Werner Prüter schon im Vorfeld erklärt hatte, nicht wieder kandidieren zu wollen, wurden Karin Schubert, Düren, und Jürgen Fischer, Waren, ebenfalls einstimmig neu in das Leitungsteam gewählt.

In den weiteren Tagesordungspunkten wurde der Termin für das Seminar 2004 (20. bis 27. September in Horn-Bad Meinberg), mögliche und gewünschte Programmthemen sowie der Seminarort im Jahre 2005 besprochen.

Danach beschloss die Gruppe, für die Neuwahl des Vereinsvorstandes im Mai 2004 als 1. Vorsitzenden Uwe Boysen, als 2. Vorsitzenden Karsten Warnke und als eine der Beisitzerinnen Rita Schroll vorzuschlagen.

Am Ende einer trotz mancher Pannen und Schwierigkeiten insgesamt erfolgreich und harmonisch verlaufenen Seminarwoche verabschiedeten wir uns voneinander mit dem Wunsch, uns gesund im nächsten Jahr in Horn-Bad Meinberg wiederzusehen.

Dr. Joh.-Jürgen Meister ist Leiter der Fachgruppe "Ruhestand"

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