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Uwe Boysen: Vorangestellt

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder,

auf hoher See und vor Gericht, so sagen eingefleischte Justizkritiker, ist man in Gottes Hand. Nun fühle ich als Vertreter der Profession, die da Recht spricht, überhaupt keine göttlichen Anwandlungen. Im Gegenteil, ich versuche, mir der Verantwortung, die wir für unsere Entscheidungen tragen, immer bewusst zu bleiben. So habe auch ich nicht selten Vorbehalte gegen einzelne Entscheidungen unserer Gerichte.

Ohne gleich in Urteilsschelte ausbrechen zu wollen, geht mir das auch mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz blinder Schöffen so, die von Dr. Otto Hauck und Michael Richter in diesem Heft besprochen wird.

Normalerweise bin ich aus den oben genannten Gründen relativ vorsichtig, wenn es um Vorabeinschätzungen möglicher Gerichtsverfahren geht. Hier hatte ich mir indes nach dem ganzen Vorlauf Positiveres aus Karlsruhe versprochen, und zwar wie ich meine zu Recht; denn wie lässt es sich sonst erklären, dass das Gericht zunächst umfangreiche Stellungnahmen von Bund, Ländern und Verbänden einholt, dann aber schlicht darlegt, schon eine Diskriminierung wegen der Behinderung liege nicht vor. Was für eine Arbeitsvergeudung bei einem doch angeblich stark be- bis überlasteten Gericht!

Nun kommt es auch in meinem Juristenalltag durchaus vor, dass eine zunächst für richtig gehaltene Auffassung sich bei näherem Hinsehen als doch nicht so überzeugend erweist, als ursprünglich angenommen. Doch hätte ich bei den Beratungen, die zu dieser offenbaren Kehrtwendung des Gerichts mitten im Aufgalopp geführt haben, zu gern juristisches Mäuschen gespielt, um die Motive dieses Sinneswandels besser zu verstehen; denn die vom Gericht für seine Auffassung gegebene Begründung überzeugt nicht.

Aber auch andere Dinge in unserer Welt überzeugen mich und viele andere nicht. Nur ein Beispiel: Als nach der Gesundheitsreform, die auch uns viel abverlangen wird, im Januar ein Kompromiss zugunsten chronisch kranker Menschen gefunden wurde, hatten die Krankenkassensprecher am nächsten Tage nichts Eiligeres zu tun, als diesen regelmäßig nicht auf Rosen Gebetteten prophylaktisch die Schuld dafür zuzuweisen, falls die erhofften Einsparungen bei den Ausgaben nicht so realisiert werden könnten, wie ursprünglich erwartet.

Chronisch Kranke als Verhinderer gesellschaftlicher Modernisierung, das sagt mehr über ihren Status und denjenigen behinderter Menschen insgesamt als viele fromme Sonntagsreden von Paradigmenwechseln und neuen Bürgerrechten für Minderheiten.

Denken wir einmal gemeinsam darüber nach, wie wir mit dieser Situation umgehen wollen und was wir tun können, um solchen Angriffen wirksam entgegenzutreten.

Ihr und Euer Uwe Boysen

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