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Ganz im Mittelpunkt dieser Sitzung vom 3. bis 5. September 2004 standen die Bodenindikatoren. Der Ausschuss hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklungen und Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren auszuwerten und daraus Empfehlungen für die Zukunft zu gewinnen. Um uns die vorhandenen unterschiedlichen Strukturen auf verschiedenen Materialien nochmals zu vergegenwärtigen, sind wir zunächst die Teststrecke auf dem Gelände der Nikolauspflege mit verschiedenen Stockspitzen wiederholt abgegangen.
Für diese einzigartige Teststrecke, die Dietmar Böhringer Anfang der 90er Jahre angelegt hat und seitdem mit großem persönlichen Einsatz und unermüdlichem Engagement ständig auf dem neuesten Entwicklungsstand hält, sind wir ihm außerordentlich dankbar.
Außerdem haben wir im Stadtgebiet von Stuttgart an verschiedenen Stellen verlegte Bodenindikatoren getestet.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand entsprechen die Bodenindikatoren mit Rippen- und Noppenstruktur am besten den Anforderungen an ein Leit- und Warnsystem für Blinde und Sehbehinderte. Dabei hält der Ausschuss es für unerlässlich, dass die Strukturen sowohl mit dem Langstock als auch mit den Füßen wahrnehmbar sind.
Die bisher verlegten Rillenplatten mit einem Abstand von etwa 10 mm von Rillenberg zu Rillenberg genügen diesen Anforderungen nicht. Erforderlich sind breite Täler und schmale Rippen. Nach einhelliger Auffassung des Ausschusses sollten daher Rippenstrukturen unter 20 mm Abstand ohne Rücksicht auf die Materialien nicht mehr zum Einsatz kommen. Getestet wurden Rippenstrukturen bis zu 60 mm Abstand. Die einzelne Rippe sollte oben gerundet und im unteren Ansatz - auch aus reinigungstechnischen Gründen - kehlenförmig beschaffen sein. Aufmerksamkeitsfelder sind ausschließlich durch Noppenstrukturen darzustellen.
Die DIN 32 984 - Bodenindikatoren - lässt einen Abstand der Rillen bzw. Rippen bis zu 20 mm zu. Soweit breitere Rippenabstände erforderlich sind, ist eine Novellierung der Bodenindikatorennorm anzustreben.
Die Entwicklung zu dem so genannten "Kasseler Rollbord" sieht der Ausschuss mit großer Besorgnis. Hierbei handelt es sich um eine Nullabsenkung des Gehweges, um insbesondere den Rollstuhlfahrern eine stufenlose Straßenüberquerung zu ermöglichen. Die vorgesehene Absicherung für blinde und sehbehinderte Fußgänger durch eine auf dem Gehweg vor dem stufenlosen Übergang zur Straße als Warnfunktion verlegte Rippenplatte ist jedoch völlig unzureichend und birgt erhebliche Gefahren. Hier muss nach einer Lösung gesucht werden, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.
Der GFUV stellt als so genannte "Handreichungen" für die Verbände folgende Artikel elektronisch zur Verfügung:
Der Ausschuss hält eine aktualisierte Neuauflage des vom DBSV seinerzeit erstellten Merkblattes "Baustellenabsicherung" für wünschenswert.
Schließlich regt der GFUV an, dass Deutschland wieder im ISO-Gremium vertreten ist (ISO = Internationale Standardisierungsorganisation). Dies erscheint insbesondere deshalb außerordentlich wichtig, weil in der ISO derzeit die Erarbeitung einer Norm für Bodenindikatoren und auch für Lichtsignalanlagen angestrebt wird.
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