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BVDW gibt Empfehlung zur Barrierefreiheit von E-Commerce-Shops. Mit Anmerkung von Jan Eric Hellbusch

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat eine Empfehlung zur Barrierefreiheit von E-Commerce-Shops ausgesprochen. Die Empfehlung liefert Shop-Betreibern im Internet wichtige Orientierungshilfen, inwieweit sie ihre eigenen Webpräsenzen barrierefrei oder -arm gestalten sollten.

"Auch für Unternehmen und Institutionen, die nicht zur gesetzlichen Umsetzung der barrierefreien Gestaltung verpflichtet sind, ergeben sich eine Reihe von Vorteilen, mit der sie unter anderem neue Zielgruppen ansprechen können", erklärt der Leiter des Arbeitskreises Barrierefreies Internet, Benno Klaas. Wer sich an die Regeln der Barrierefreiheit halte, könne auch ältere Internetnutzer für Online-Shopping gewinnen und somit bessere Geschäfte machen, ergänzt der Vorsitzende der Fachgruppe E-Commerce im BVDW, Roland Fesenmayr.

Laut einer Studie, die der BVDW unter den Anbietern umsatzgenerierender Webseiten durchgeführt hat und die im kommenden Monat veröffentlicht wird, haben sich rund die Hälfte aller Shop-Betreiber noch gar nicht mit dem Thema Barrierefreiheit befasst.

Nun will der Unternehmerverband die Sensibilität für das Thema in E-Commerce-Unternehmen schärfen. Auch wenn diese Firmen hinsichtlich des Angebotes von barrierefreien Websites keiner gesetzlichen Bestimmung unterliegen, so sei die Einhaltung der Kriterien von Vorteil.

Unter dem Strich sei dies auch nicht "zwangsläufig teurer".

URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49504

Jan Eric Hellbusch, der BIK-Berater beim DVBS, äußert sich zu dieser Meldung:

Die Rechtssicherheit in Sachen "Barrierefreiheit" ist auch ein aktuelles Thema beim BVDW. Der BVDW will seinen Mitgliedern, in der Regel Agenturen, eine Empfehlung für die Vertragsgestaltung geben. Wenn barrierefreie Webauftritte in Auftrag gegeben werden, sollen die Auftragnehmer eine verbindliche Grundlage nennen können. Hierzu haben die BIK-Berater Jan Eric Hellbusch und Susanne Lutz im September 2004 das von BIK entwickelte Prüfverfahren vor Experten des Multimedia-Verbands ausführlich vorgestellt.

Derzeit wird rechtlich geklärt, inwieweit das Prüfverfahren als Vertragsgrundlage herangezogen werden kann.

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