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Die Landesregierung in Hessen hat den Entwurf eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes beschlossen, wie Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) mitteilte. Unter anderem verpflichtet es Ämter, Gerichte und andere öffentliche Dienststellen, Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten und ihre alten Gebäude schrittweise anzupassen.
Ämter sollen künftig außerdem ihre Internetseiten, Formulare und offiziellen Schreiben behindertengerecht gestalten. Blinde erhalten Anspruch auf eine für sie wahrnehmbare Fassung. Taubstumme sollen sich im Umgang mit Behörden in Gebärdensprache ausdrücken dürfen. Gemeinden müssen bei Wahlen für rollstuhlgerechte Wahllokale sorgen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz können neben den Betroffenen auch die anerkannten Sozialverbände Klage erheben. Das seit 1999 bestehende Amt des Landesbehindertenbeauftragten erhält mit der Vorlage eine gesetzliche Grundlage.
"Ziel ist, dass jeder Mensch mit Behinderung in Hessen genauso leben kann wie jeder Mensch ohne Behinderung", erklärte Ministerin Lautenschläger. Behinderte bräuchten nicht "Mitleid und wohlmeinende Bevorsorgung", sondern gesellschaftliche Integration. Das Land erfülle mit dem Gesetz seine Vorbildfunktion.
Für Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen gibt es beim Entwurf für ein Hessisches Landesgleichstellungsgesetz noch einiges zu verbessern. Dies machte die blinde Frau am 30. September bei der Anhörung zu den Gesetzesinitiativen der Hessischen Landesregierung und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag deutlich.
Für das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen und den Landesbehindertenrat ist es unerlässlich, dass im hessischen Gleichstellungsgesetz ein Benachteiligungsverbot, eine Beweislastumkehr, sowie eine Schadensersatzregelung beim Vorliegen einer Benachteiligung festgeschrieben werden muss. Im Gesetz müsse zudem ein Landesbeirat - der ausschließlich von Menschen mit Behinderung und paritätisch von behinderten Männern und Frauen besetzt sein darf - verankert werden. Zudem müssten im hessischen Gleichstellungsgesetz die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit einer so genannten geistigen Behinderung) - analog zu den Interessen und Bedürfnissen der übrigen Behindertengruppen - mit berücksichtigt werden.
Einen großen Wert legten die Interessenvertreter und -vertreterinnen behinderter Menschen bei der Anhörung darauf, dass die Kommunen bei der Umsetzung des hessischen Gleichstellungsgesetzes ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Ein Landesgleichstellungsgesetz müsse auch die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung sicherstellen. Vor allem müsse das Gesetz auch dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung auch bei steigendem Hilfebedarf in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben können.
"Ich hoffe, dass wir mit unseren Vorschlägen noch etwas bewegen können, denn das Gesetz soll ja nicht nur auf dem Papier stehen, sondern konkret etwas für behinderte Menschen bewirken. Dies müsste auch im Interesse der Hessischen Landesregierung liegen, denn je barrierefreier die Umwelt wird, desto mehr Möglichkeiten haben wir auch, mehr Selbstverantwortung zu übernehmen und unseren Beitrag für die Allgemeinheit zu leisten", erklärte Rita Schroll gegenüber den kobinet-nachrichten.
(kobinet vom 30.09.2004)
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