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Es gibt immer wieder Unternehmer, die weder Schwerbehinderte beschäftigen noch die damit fällige Ausgleichsabgabe zahlen möchten. Einer von ihnen zog jetzt bis vor das Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg. DPA meldet:
"Die Verpflichtung für Betriebe, Schwerbehinderte einzustellen oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 20.10.2004 veröffentlichten Beschluss bekräftigt. Die Regelung sei nötig, um die berufliche Integration behinderter Menschen zu fördern. Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit oder eine übermäßige Belastung der Unternehmen sei nicht erkennbar.
(Aktenzeichen: 1 BvR 2221/03 - Beschluss vom 1. Oktober 2004)
Damit nahm eine Kammer des Ersten Senats eine Beschwerde eines Transportunternehmers mit 130 Beschäftigten nicht zur Entscheidung an. Er beschäftigte entgegen der Pflichtquote nur zeitweise einen Schwerbehinderten.
Das Gericht bestätigte seine Grundsatzentscheidung von 1981: Der Einstellungsanreiz sei nach wie vor unentbehrlich, weil die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten mit 14,6 Prozent im vergangenen Jahr deutlich über dem Durchschnitt von 10,8 Prozent gelegen habe.
Nach der geltenden Regelung müssen Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten - gestaffelt nach Unternehmensgröße - entweder Schwerbehinderte einstellen oder eine Abgabe zwischen 105 und 260 Euro zahlen. Das Karlsruher Gericht wies das Argument zurück, deutsche Betriebe würden dadurch im europäischen Vergleich benachteiligt. Eine Pflicht zur Beschäftigung Behinderter bestehe in mindestens neun EU-Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien und Italien."
Die Erwerbslosenquote unter den Mitgliedern des DVBS beträgt derzeit übrigens 15,9 %. Bedenkt man, dass sich dort jene Blinden und Sehbehinderten organisieren, die qualifiziertere Berufslaufbahnen anstreben, lässt das für die Gesamtheit der ca. 650.000 Betroffenen nichts Gutes erahnen.
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