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Michael Richter: "Private Krankenversicherungen, eine echte Alternative?"

Welche Erfahrungen haben Sie im Umgang mit der Versicherungswirtschaft unter dem Aspekt ihrer Sehbehinderung gesammelt?

Zum Ende der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages war von der damaligen Bundesregierung die Verabschiedung eines weitgehenden "Zivilen Antidiskriminierungsgesetzes" (ZAG) geplant. Dieses Gesetz wurde leider nie verabschiedet. Anstatt dieses - für Menschen mit einer Behinderung wichtige - Projekt nach der Bundestagswahl 2002 wieder in Angriff zu nehmen, wurde bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie nach dem Wechsel an der Spitze des Bundesjustizministeriums von Frau Däubler-Gmelin zu Frau Zypries jedoch die Berücksichtigung von Belangen behinderter Menschen zunächst vollständig verworfen.

Nach Intervention des Deutschen Behindertenrates (DBR) beim Kanzler wurde von diesem dem Bundesjustizministerium die Erarbeitung eines Entwurfes zu einem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) aufgegeben, welches auch die Belange von Menschen mit einer Behinderung berücksichtigen sollte. Das Ergebnis dieses Arbeitsauftrags ist nunmehr seit Mai dieses Jahres bekannt, ohne allerdings wirklich offiziell gemacht worden zu sein.

Neben einigen anderen substanziellen Mängeln werden in diesem ADG-Entwurf Versicherungsverträge ausdrücklich vom Regelungsbereich ausgeschlossen. Gespräche von Vertretern der Selbsthilfe mit Politikern, Vertretern der Versicherungswirtschaft und insbesondere ein Termin mit Vertretern des maßgeblichen Gremiums für die privaten Krankenversicherungen haben gezeigt, dass durchaus Interesse und ein gewisses Maß an Verständnis für die berechtigten Belange behinderter Menschen besteht. Ein Problem taucht für die Selbsthilfevertreter aber regelmäßig auf, wenn die Gesprächspartner nach konkreten Einzelfällen von Diskriminierung und nach der Häufigkeit einschlägiger Sachverhalte fragen: Uns sind zu wenig Fakten und Zahlen bekannt. Um dieses Problem für die Zukunft abzumildern, brauchen wir Ihre aktive Mithilfe, d.h. Ihre Berichte bezüglich der eigenen Erfahrungen im Umgang mit der Versicherungswirtschaft unter dem speziellen Aspekt Ihrer Sehbehinderung/Blindheit.

Da Mitte Februar 2005 ein weiteres Gespräch mit wichtigen Vertretern der privaten Krankenversicherungen ansteht, benötigen wir bis spätestens Ende Januar des kommenden Jahres Erfahrungsberichte zu den Fragen:

  1. Sind Sie von einer privaten Krankenversicherung als Versicherungsnehmer/in bereits schon einmal abgelehnt worden, und wenn ja, von welcher, wann und mit welcher Begründung?
  2. Waren oder sind Sie privat krankenversichert und sind bei Ihnen Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung/Blindheit vom Leistungsumfang ausgeschlossen?
  3. Waren oder sind Sie privat krankenversichert und zahlen Sie wegen Ihrer Sehbehinderung/Blindheit einen Risikozuschlag, und wenn ja, wie hoch war oder ist dieser?
  4. Hatten Sie schon einmal Probleme beim Abschluss einer Berufshaftpflicht- oder einer anderen, dringend erforderlichen Versicherung (z.b. Lebensversicherung, allgemeine Haftpflicht-, Reiserücktrittversicherung etc.)
  5. Bitte helfen Sie uns bei unserer Arbeit für die Durchsetzung einer sachgerechten Regelung auch im Rahmen des Zivilrechts, indem Sie einen kurzen Erfahrungsbericht verfassen und diesen per E-Mail oder konventionell übersenden an:

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. - DVBS
Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg
Telefon: 06421/9.48.88-0, Fax: 06421/9.48.88-10
E-Mail: info@dvbs-online.de

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