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Zur Frage der Dynamisierung der Pauschbeträge für behinderte Menschen ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Sollte die Dynamisierung bejaht werden, also höhere Pauschbeträge steuermindernd geltend gemacht werden können, ist dies auch rückwirkend möglich, wenn der Einkommensteuerbescheid vorläufigen Charakter hat.
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder gerichtet, das besagt, dass die Steuerbescheide behinderter Menschen, die Pauschbeträge geltend gemacht haben, automatisch vorläufig gestellt werden sollen.
Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass dies bei Ihren künftigen Bescheiden auch geschieht. Überprüfen Sie daher, ob der Bescheid vorläufig ist - das finden Sie "oben" bei der Überschrift. Und, ob er nach §33 b EStG vorläufig ist - das finden Sie "ganz unten" im Text unterhalb aller Berechnungen.
Falls Sie diese Angaben nicht finden, sollten Sie vorsichtshalber Einspruch einlegen, um ggf. später nicht leer auszugehen. Einspruch einlegen sollten Sie ebenfalls, falls frühere Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Dr. H.W. Bach, Diplom-Volkswirt, Fachgruppe "Wirtschaft" des DVBS
Steuerberater Ulrich Froemel, Diplom-Kaufmann, Marburg
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