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Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. hat sein Merkblatt zur Grundsicherung neu aufgelegt. Am 1. Januar 2005 wird die so genannte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" in das neu geschaffene Sozialgesetzbuch (SGB) XII eingegliedert. Das SGB XII ersetzt das bisherige Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Bis Ende 2004 waren Leistungen der Grundsicherung noch durch ein eigenständiges Gesetz geregelt (Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Durch diese Gesetzesänderung wird die Grundsicherung ab 1. Januar automatisch eine Leistung der Sozialhilfe. Das aktualisierte Merkblatt geht ausführlich auf die Gesetzesänderung ein.
Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht und Politik" zur Verfügung. Es kann auch gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten und mit 55 Cent frankierten Rückumschlages bestellt werden, beim:
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. (BVKM),
Stichwort "Grundsicherungsmerkblatt",
Brehmstr. 5 - 7, 40239 Düsseldorf,
Telefon: (0211) 6 40 04-0, Fax: (0211) 6 40 04-20
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