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Im Vorfeld fand am 14. Dezember 2004 vor dem Hessischen Landtag in Wiesbaden eine Demonstration statt. Aufgerufen hatte der Landesbehindertenrat Hessen und der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3. Auch Mitglieder anderer Organisationen waren in die hessische Landeshauptstadt gereist, um ihren Unmut kundzutun.
Einer der Hauptkritikpunkte ist, dass in dem Gesetz nur Einrichtungen des Landes zu einer Beseitigung von Barrieren verpflichtet sind. Die Kommunen sollen lediglich prüfen, ob sie die Ziele des Gesetzes verwirklichen können.
Die Kommunen sind also nicht dazu verpflichtet, die Gleichstellung behinderter Menschen vor Ort umzusetzen. Unverständlich, wo doch unser Lebensmittelpunkt die Städte und Gemeinden sind.
Nach Ansicht von Interessenvertretern in Hessen sei dies im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Rückschritt in der Gleichstellung Betroffener.
Das Gesetz ist im Internet unter
www.netzwerk-artikel-3.de/news/n-gg-hess.php zu finden.
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