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Bürgerinnen und Bürger können seit 1. März 2005 ihre Vorsorgevollmacht über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen. Die Vorsorgeregister-Verordnung regelt die Einzelheiten des Registerverfahrens von der Antragstellung durch den Vollmachtgeber bis zum Abruf durch die Vormundschaftsgerichte. Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. So ist etwa die Online-Meldung günstiger, als der auf Papier übermittelte Eintragungsantrag. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 Euro.
"Mit den neuen technischen Möglichkeiten stärken wir die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter www.vorsorgeregister.de oder bei der
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister,
Postfach 08 01 51, 10001 Berlin,
Telefon: 01805 / 35 50 50 (0,12 Euro/min.).
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 1. März 2005
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