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Wer krank ist, kann frei darüber entscheiden, ob er ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, und wenn ja, ob er eine ihm angebotene Behandlung akzeptiert oder welche von mehreren er bevorzugt. Das ist unsere "Patientenautonomie". Sie gilt grundsätzlich uneingeschränkt. Selbst Maßnahmen, die nötig sind, um mein Leben zu erhalten, bedürfen meiner Einwilligung. Kann ich keine Entscheidung mehr treffen, weil ich bewusstlos oder dement geworden bin, so müssen andere für mich entscheiden. Dem kann ich jedoch in gewissen Grenzen durch eine "Patientenverfügung" zuvorkommen. Nicht verlangen können wir, dass man uns töten soll. Wer das täte, machte sich strafbar. Aber wir können beispielsweise verfügen, dass man uns, wenn wir im Wachkoma liegen, keine Nahrung mehr zufügen darf.
In den letzten Jahren sind in Deutschland viele solcher Verfügungen getroffen worden. Es fragt sich jedoch unter anderem
Mit allen diesen und noch weiteren Fragen befasst sich der Bericht einer Enquete-Kommission "Ethik und Recht in der modernen Medizin" vom September vorigen Jahres, den der Bundestag - hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode - zur Grundlage einer gesetzlichen Regelung machen wird.
Nachträglich hat das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Empfehlungen des Berichts ignoriert und uns Senioren große Angst machen müsste. Und wie ich einem Brief des Vorsitzenden der Kommission entnehme, wird diese aber an ihren Empfehlungen festhalten.
Ich habe diesen Bericht auflesen lassen. Er umfasst sechs Kassetten, kostet 42,00 Euro (ermäßigt 24,00 Euro), hat beim Textservice die Bestellnummer 6181 und kann telefonisch unter 06421 / 948 88-22 angefordert werden.
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