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"Wir möchten nicht die Unterwäsche auf der Straße anprobieren!", riefen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer vor Kaufhäusern. Blinde und sehbehinderte Menschen insistierten bei Bahn-Dienststellen: "Ist es wirklich schwer, mit der nächsten Station auch die Ausstiegsseite im Zuglautsprecher anzusagen?"
Gegen solche Alltagsbarrieren kämpfen in der Bundesrepublik die Personen mit unterschiedlichen Behinderungen nicht erst seit dem ihnen gewidmeten Jahr 1981. Zur Antwort bekamen sie von den Verantwortlichen in der Politik, Wirtschaft und Verwaltung nur salbungsvolle Appelle ans Mitleid der nicht Behinderten.
Den Menschen mit Behinderungen ging es aber nicht um Mitleid, sondern um Verständnis, gleiche Bürgerrechte, gleichberechtigte Teilhabe in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Ihre jahrelange Überzeugungsarbeit führte zur Aufnahme des mit weiteren Verfassungsänderungen am 15. November 1994 in Kraft getretenen Satzes in Artikel 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Und weil sich kaum jemand bei Behörden und Gerichten, die die Verfassungsnorm unmittelbar bindet, darum scherte - die Wirtschaft erst recht nicht - initiierten die Sozial-, Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbände unter der Schirmherrschaft des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog am 15. November 1997 die "Aktion Grundgesetz". Kohl tat nichts.
Um das Benachteiligungsverbot mit Leben zu füllen, mussten die Träger der zu diesem Zweck entstandenen Aktion bis zum Regierungswechsel 1998 warten. Helmut Kohl hatte keinen Finger zur Durchsetzung der Grundgesetzforderung gekrümmt. Zugestimmt hatte er eher wegen schlechter Umfragewerte vor der Bundestagswahl, aber nicht aus Überzeugung. Leider taten sich vor allem die Sozialdemokraten in der damals neuen Bundesregierung schwer mit dem versprochenen Paradigmenwechsel Hätte nicht Karl Hermann Haack gegen den Widerstand der Hardliner im Bundesjustizministerium und seiner Genossen in der Bundestagsfraktion die Angelegenheit an sich gezogen, wäre es gewiss nicht zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 1. Mai 2002 gekommen. Es ist ihm als Bundesbehindertenbeauftragten, dem Grünen-Parlamentarier Volker Beck sowie den CDU-Bundestagsabgeordneten Claudia Nolte und Hubert Hüppe zu verdanken, dass das Werk gelang.
Leider haben die Bürokraten im Bundesjustizministerium über ihre SPD-Chefinnen bis heute ein gesetzliches Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen verhindert. Unbegreiflicherweise lassen sich die nach dem BGG zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetseiten verpflichteten Bundeseinrichtungen wahrscheinlich bis zum letzten Tag der Frist am 31. Dezember 2005 Zeit.
Die Bahn AG denkt nicht daran, ihre Fahrkartenautomaten, die in Kleinstädten die Schalter ersetzen, auch für Menschen, die blind, sehbehindert oder auf den Rollstuhl angewiesen sind, zugänglich und bedienbar umzustellen. Einige Bundesländer haben immer noch keine entsprechenden Gesetze zum Abbau von Hindernissen. Von den anderen, die sie haben, ließen einige ihre Städte und Landkreise außen vor. Die brauchen sich überhaupt nicht um die Gleichstellung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu bemühen.
Mit Privatunternehmen können die Behindertenverbände zwar Verhandlungen mit dem Ziel erzwingen, ihre Waren und Dienste für alle Menschen gleichermaßen erkennbar, erreichbar und benutzbar anzubieten. Zum Abschluss von Vereinbarungen können sie sie jedoch nicht zwingen.
Zehn Jahre nach der hart erkämpften Grundgesetzänderung, sieben Jahre seit dem Start der vom Alt-Bundespräsidenten Roman Herzog als "größte Bürgerinitiative" gepriesenen "Aktion Grundgesetz" und zweieinhalb Jahre nach dem Behindertengleichstellungsgesetz spüren die Menschen mit Behinderungen immer noch nicht in ihrem Leben den erhofften Paradigmenwechsel.
Nachdem Gesetze und Aktionen wirkungslos blieben, sind vielleicht die Interessen der Wirtschaft nutzbar. Denn: eine Kunden-Gruppe deren Zahl nicht nur durch Unfälle, Krankheiten und Umweltschäden, sondern allein durch das Älterwerden der Menschen ständig zunimmt, müsste für die Anbieter von Gebäuden, Verkehrsmitteln, Waren und Dienstleistungen anziehend sein.
Besonders bitter empfinden blinde Menschen die in den letzten Jahren ständig gekürzten und in Niedersachsen nun mit den Stimmen der CDU und FDP sogar weitestgehend gestrichenen Hilfen. Lediglich jene, die noch nicht 28 Jahre alt sind, bekommen dort ein um knapp 40 Prozent gekürztes Blindengeld ohne Rücksicht auf ihr Einkommen und Vermögen. Alle anderen wurden auf die Sozialhilfe mit den vom kommenden Januar an erheblich sinkenden Einkommens- und Vermögensgrenzen verwiesen. Der CDU-Ministerpräsident Christian Wulff und seine Parteifreundin Sozialministerin Ursula von der Leyen forderten unverhohlen ihre Kollegen in den übrigen Bundesländern auf, das Gleiche zu tun.
Nun fürchten die schätzungsweise 200.000 nicht sehenden Menschen in der Bundesrepublik, dass der Schritt in Hannover einen Dominoeffekt auslösen könnte. Den Bekundungen der Politikerinnen und Politiker, die ihnen die Angst nehmen sollen, trauen sie nicht mehr. Beispielsweise hatte vor zwei Jahren der bayerische CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber öffentlich erklärt, dass er bei blinden Menschen zuallerletzt sparen würde. Doch gleich nach gewonnener Landtagswahl kürzte er die vor Jahren schon einmal gesenkte Zuwendung um 15 Prozent.
Christian Wulff hatte sich im vergangenen Jahr beim Blindenverband für das Verständnis zu einer zwanzigprozentigen Kürzung der Hilfe bedankt und versprochen, diesen schwerstbehinderten Menschen in dieser Wahlperiode kein Opfer mehr zuzumuten. Brandenburg und Sachsen-Anhalt kürzten zu Beginn des europäischen Jahres der behinderten Menschen 2003 die Hilfe drastisch. Hamburg, Thüringen und Saarland haben ebenfalls spürbare Kürzungen für das kommende Jahr beschlossen.
Menschen ohne Sehvermögen brauchen aber persönliche Hilfen, die immer weniger ohne Geld zu haben sind. Und die Hilfsmittel sind - wegen geringer Abnehmerzahl - teuer. Ein Vorlesegerät kostet etwa 4.300 Euro. Für Bücher in Blindenschrift muss man bis zum zehnfachen des Preises im Normaldruck zahlen. Die Blindenhilfe als Zuwendung nach der Sozialhilfe fällt weg, wenn ein nicht Sehender für einen Urlaub mit Begleitperson 2.600 Euro gespart hat oder über 900 Euro im Monat verdient.
Deshalb glauben Blinde, dass nach den Kürzungen der Hilfen in fast allen Bundesländern und ihrer weitestgehenden Abschaffung in Niedersachsen als Modell für sie der Rückfall in die gesellschaftliche Isolation begonnen hat. "Aus dieser jahrhundertelangen Ausgrenzung hatten wir uns in den letzten Jahren durch die Zuwendungen mühsam herausgearbeitet", erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Andreas Bethke.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", heißt es seit zehn Jahren im Grundgesetz. Doch die Bilanz, die Keyvan Dahesch zieht, fällt mager aus. Weder Behörden, noch Unternehmen wie die Deutsche Bahn konnten dazu gebracht werden, Menschen mit Behinderungen ein Leben ohne Barrieren zu ermöglichen. Seit aber das Sparen zur neuen öffentlichen Religion wurde, droht ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten, als Behinderte isoliert neben der Gesellschaft lebten. Unser Autor Keyvan Dahesch weiß, worüber er seit 30 Jahren für die FR berichtet und öffentliche Lobbyarbeit betreibt - er ist selbst blind.
aus: Frankfurter Rundschau, STANDPUNKTE, Freitag, 31. Dezember 2004, Seite 8
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