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Am 15. Januar 2005 tagte der Arbeitsausschuss des DVBS in Marburg. Die Deutsche Blindenstudienanstalt stellte Am Schlag 8 freundlicherweise ihren Bielschowsky-Konferenzraum als Tagungsort zur Verfügung und sorgte für die mittägliche Verpflegung der Teilnehmenden. Zwanzig Leiterinnen und Leiter der Bezirks- und Fachgruppen des DVBS waren der Einladung nach Marburg gefolgt. Der detaillierte Rechenschaftsbericht des Vorstands und der Geschäftsführung zeigte, dass die politische Arbeit des DVBS im Verbund mit anderen Selbsthilfeorganisationen auch im Jahre 2004 wieder Erfolge mit sich gebracht hatte: so konnten die geplanten Beschränkungen bei der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennachverkehr sowie bei der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung verhindert werden. Die von einigen Arbeitsagenturen vorgenommene Anrechnung des Blindengeldes bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Gewährung des so genannten Arbeitslosengeldes II nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Intervention des DVBS zurück. In Mecklenburg-Vorpommern konnte einstweilen der Erhalt des Landesblindengeldes erreicht werden. Das Projekt "barrierefrei informieren und kommunizieren" (BIK) wird um drei Jahre verlängert und gefördert; hierbei ist der DVBS besonders stark engagiert und wird gemeinsam mit den anderen an diesem Projekt beteiligten Selbsthilfeverbänden eine Kapitalgesellschaft gründen. Ein schmerzlicher Rückschlag auf sozial- und gesellschaftspolitischer Ebene war im Jahre 2004 der weitgehende Verlust des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes in Niedersachsen. Das Ringen des Vereins um die Wahrung der Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in akademischen und verwandten Berufen wird 2005 nicht nachlassen: In diesem Jahr geht es beispielsweise um die weitere Umsetzung der Arbeitsmarktreformen (zentrale Stellenvermittlung für sehgeschädigte Akademiker durch die BA), die Hochschulpolitik, das zivile Antidiskriminierungsgesetz und um das XII. Buch des Sozialgesetzbuches (das am 1. Januar 2005 das Bundessozialhilfegesetz ablöste).
Die Mitgliederzahl des DVBS betrug am 31. Dezember 2004 nur noch 1280 und ist damit gegenüber dem Vorjahr wieder zurückgegangen. Das Durchschnittsalter der Mitglieder beträgt 48 Jahre, und die Hälfte der in Ausbildung befindlichen Personen ist älter als dreißig Jahre. Die Erwerbslosenquote unter den Mitgliedern beläuft sich auf 14,3 %. Die Vereinsgeschäftsstelle in Marburg hatte am 31.12.2004 zwölf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit zusammen 9,37 Vollzeitstellen. Es wurden 200 Rechtsberatungen und 54 Rechtsvertretungen durch den Geschäftsführer vorgenommen. Im Berichtszeitraum fanden sieben Seminare statt, die mit einer Ausnahme befriedigende Teilnehmerzahlen aufwiesen. Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit waren im vergangenen Jahr die Mitwirkung bei der "Woche des Sehens", die Präsentation zweier Messestände und die Herausgabe des Newsletters "horus aktuell".
Die Bilanzsumme des DVBS belief sich im Jahre 2003 auf 1.491.712,09 Euro. Der Jahresabschluss wies einen operativen Verlust von 47.000 Euro auf. Die Rechnungsprüfungsgesellschaft hat den Abschluss des Jahres 2003 nicht beanstandet. Der Arbeitsausschuss genehmigte den Jahresabschluss und erteilte dem Vorstand Entlastung. Der vom Vorstand vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2005 beläuft sich bei Einnahmen und Ausgaben auf 835.000 Euro. Mit Zuversicht erfüllt hier, dass die materielle Grundlage der Arbeit des DVBS für die kommenden Jahre gesichert ist: der Verein erhielt im vergangenen Jahr einen zweckgebundenen Nachlass von 1,03 Mio. Euro. Von dieser Erbschaft werden 865.000 Euro der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf zugestiftet. Damit erhöht sich das Stiftungsvermögen auf knapp eine Million Euro. Seine Erträge aus Zinsen und Spenden kommen der laufenden Arbeit des DVBS jährlich zugute. Per 31.12.2004 betrug das Stiftungsvermögen 119.000 Euro, und der Vereinstätigkeit konnten 5.500 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Bisher stand der Begriff "Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur" (ADW) für die Individualaufsprache von Texten auf Audiokassetten sowie als Sammelbegriff für verschiedene Serviceleistungen im Bereich der Informationsaufbereitung (z. B. Vertrieb von Periodika, Literatur- und Technikvermittlung, Auftragsproduktionen). All diese Aktivitäten werden nun unter dem Begriff "DVBS-Textservice" zusammengefasst. Eine geschäftsstelleninterne Arbeitsgruppe befasst sich seit Ende 2004 mit der Digitalisierung der Aufnahme- und Vervielfältigungstechnik. Die Investitionen für den weiteren Ausbau der Infrastruktur und die Fortentwicklung des Angebots des DVBS-Textservices werden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales gefördert. Der DVBS selbst investiert 80.000 Euro in die Weiterentwicklung des Textservices. Die Zeitschriften "Spektrum der Wissenschaft" und "Bild der Wissenschaft" erscheinen seit Januar 2005 ausschließlich als MP3-CD. Die Produktion der Zeitschrift "Juristische Schulung" (JuS) wird zum 1. Juli 2005 eingestellt, weil die Einnahmen aus den Abonnements die Lese- und Sachkosten nicht mehr decken. Der Preis für eine C 90-Audiokassette eines Fachgruppeninformationsdienstes (FI) beträgt ab 1. Juli 2005 drei Euro. Alternativ können die FI-Redaktionen entscheiden, die Produktion auf MP3-CD umzustellen, die wie bisher 2,50 Euro pro angefangene 90 Minuten Spieldauer kosten werden.
Breiten Raum auf der diesjährigen Arbeitsausschusssitzung nahm die Problematik um das Blindengeld ein. Sorgen bereitet die Entwicklung in etlichen Bundesländern. Nach der weitgehenden Einschränkung der Blindengeldgewährung in Niedersachsen konnte auch in Hamburg die Leistungskürzung auf 458 Euro monatlich nicht verhindert werden. Das Saarland wird sein Blindengeld in zwei Stufen um 20 % zum 1. April 2005 und um weitere 10 % ab 1. Januar 2006 reduzieren. Im Freistaat Thüringen muss um den Erhalt des Blindengeldes gekämpft werden.
Es bestand Übereinstimmung darin, dass eine generelle, d. h. bundeseinheitliche Lösung für die Zahlung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleichs erzielt werden muss. Die auch vom DVBS verabschiedeten Eckpunkte in Sachen Blindengeld sehen u. a. vor, ein Bundesleistungsgesetz anzustreben, in dem ein finanzieller Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen geregelt werden soll. Der DVBS will noch im ersten Quartal dieses Jahres Eckpunkte für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Blinden- und Sehbehindertengeldes auf der Grundlage eines Teilhabegesetzes erarbeiten. Es ist daran gedacht, dieses Projekt im Verein mit den großen Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen gegenüber der Politik anzugehen.
Der Empfehlung der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2004 folgend, ernannte der Arbeitsausschuss einstimmig Dr. Otto Hauck zum Ehrenvorsitzenden des DVBS. Diese Ehrung wurde zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte vergeben.
Auch damit wurden die außerordentlichen Verdienste gewürdigt, die sich Dr. Hauck um die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe erworben hat. Er leitete den DVBS 25 Jahre lang und war seinerzeit maßgeblich an der Umstrukturierung und Neuausrichtung unserer Selbsthilfeinstitution beteiligt.
Die nächste Arbeitsausschusssitzung findet bereits vom 11. bis 13. November 2005 im Aura-Zentrum in Bad Meinberg statt. Sie ist - wie alle zwei Jahre - wieder mit einem Seminar für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DVBS verbunden.
Vorsitzender:
Klaus Sommer, Koblenz, Telefon: (0261) 988 88 91, E-Mail: klsommer@t-online.de stellvertretende Vorsitzende: Uwe Bruchmüller, Möser, Telefon: (039222) 9 52 25, E-Mail: uwe.bruchmueller@freenet.de Günter Stiebeling, Düsseldorf, Telefon: (0203) 74 05 96, E-Mail: Elisabeth.u.guenter.stiebeling@t-online.de Das ausführliche Protokoll über die Arbeitsausschusssitzung kann bei der DVBS-Geschäftsstelle in Marburg angefordert werden.
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