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Verband plant Volksbegehren zum Erhalt des Blindengeldes

Mit einer Kundgebung in Hannover hat der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen für sein geplantes Volksbegehren zur Wiedereinführung des Blindengeldes geworben. Mehr als 90 Prozent derjenigen, die bisher Anspruch auf die Unterstützung von 409 Euro im Monat hatten, gingen seit Beginn des Jahres leer aus, sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Hans Werner Lange, am 9. März 2005.

Die Landesregierung hatte das Blindengeld angesichts leerer Kassen als erstes Bundesland weitgehend gestrichen und sich den Unmut vieler Sozialverbände zugezogen. Für das Volksbegehren sollen nun mehr als 600.000 Unterschriften gesammelt werden.

Viele Blinde seien durch die Neuregelung gezwungen, ihr erspartes Vermögen aufzubrauchen, bevor sie erneut einen Anspruch auf Unterstützung hätten, erklärte Lange. Er appellierte an Ministerpräsident Christian Wulff und Sozialministerin Ursula von der Leyen (beide CDU), sich über die "drohende Verarmung" der Betroffenen bewusst zu werden. Die Landesregierung habe "eine soziale Errungenschaft von größtem Wert geopfert".

Die Streichung des Blindengeldes habe Tausende Menschen in die Armut gestürzt, betonte SPD-Landeschef Wolfgang Jüttner. "Wir wollen, dass Niedersachsen nicht zum Vorbild für soziale Kälte wird, sondern wieder in die Gemeinschaft der Länder zurückkehrt, die blinden Menschen einen angemessenen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich gewähren."

Ursprünglich hatte die Landesregierung die monatliche einkommensunabhängige Zahlung von 409 Euro für alle rund 12.000 Betroffenen ganz streichen wollen. Angesichts zunehmender Empörung in der Gesellschaft, aber auch in den eigenen Reihen, entschied die CDU/FDP-Koalition Ende vorigen Jahres, dass zumindest die rund 1.000 jungen Blinden und Sehbehinderten bis zum Alter von 27 Jahren weiter monatlich 300 Euro erhalten sollen. Alle anderen Betroffenen würden vom Netz der Sozialhilfe aufgefangen, wenn sie wirklich bedürftig seien, argumentiert die Regierung.

Ein Volksbegehren zielt darauf ab, ein Gesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Es kommt zustande, wenn es zehn Prozent der Wahlberechtigten per Unterschrift unterstützen - das sind in Niedersachsen derzeit 603.000 Bürger. Über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheidet die Landesregierung.

(dpa Hannover vom 09.03.2005)

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