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Auf der ITB Berlin (Internationale Tourismus-Börse) haben am 12. März 2005 der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband einerseits und der Sozialverband VdK, die BAG Selbsthilfe, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben, der Deutsche Gehörlosenbund sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) andererseits eine Zielvereinbarung über die Verbesserung der Information über barrierefreie Beherbergungsbetriebe und Gaststätten abgeschlossen. Es handelt sich hierbei gleichzeitig um die erste Zielvereinbarung seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes überhaupt.
Das Instrument der Zielvereinbarung ist im BGG vorgesehen, um Raum für "freiwillige" Lösungen ohne staatlichen Eingriff zu schaffen. Es gibt für die Behindertenverbände einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme derartiger Gespräche z. B. mit Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden, aber natürlich keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Ergebnis. Insofern werden die jetzt und in Zukunft abgeschlossenen Zielvereinbarungen zeigen, inwieweit dieses neue Instrument geeignet ist, zur Erreichung des Hauptziels des Gesetzes, der Gleichstellung behinderter Menschen beizutragen und wo (weiterhin) gesetzliche Regelungen notwendig sind.
Um falschen Schlussfolgerungen vorzubeugen, sei ganz deutlich gesagt, dass mit dieser Zielvereinbarung nicht erreicht werden sollte, dass die deutschen Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe verpflichtet werden, mehr barrierefreie Angebote zu schaffen. Es wurden vielmehr vier Kataloge von Kriterien festgelegt (sie betreffen Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, Blinde/Sehbehinderte, Gehörlose/Schwerhörige), bei deren Erfüllung der entsprechende Betrieb ein bestimmtes Piktogramm verwenden darf. Das die Barrierefreiheit für blinde/sehbehinderte Gäste kennzeichnende Symbol hat folgende Gestalt:
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Dieses Informationssystem basiert somit grundsätzlich auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Unternehmen. Lediglich die etwa 10.000 Hotels, die im Hotelführer aufgeführt sind und wegen der Vergabe der Sterne regelmäßig überprüft werden, werden ab sofort (Veröffentlichung ab Hotelführer 2006) auch abgefragt (jedoch nicht überprüft!), ob sie die Barrierefreiheitskriterien erfüllen. Hotels, die diese Kriterien insgesamt oder für einzelne Gruppen erfüllen, erhalten zusätzliche Punkte für die Sterne-Vergabe. Damit wird ein gewisser Anreiz geschaffen, denn es ist durchaus vorstellbar, dass durch "Investitionen in Barrierefreiheit" ein Hotel eine höhere Qualitätsstufe erreicht und einen Stern mehr erhält.
Da sowohl der Text der Zielvereinbarung als auch der gesamte Kriterienkatalog auf der Website des DVBS (www.dvbs-online.de) veröffentlicht sind, werde ich die Blinde und Sehbehinderte betreffenden Kriterien nicht in vollem Wortlaut wiedergeben.
In Gastronomiebetrieben gelten für Schilder, Bedienelemente, Aufzüge, Treppen, Handläufe, Beleuchtung und kontrastreiche Gestaltung die Anforderungen der Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 entsprechend.
Die Speise- und Getränkekarte ist in gut kontrastierender, schnörkelloser Schrift sowie in Brailleschrift vorhanden. Alternativ kann die Karte auch auf einer barrierefreien Homepage zugänglich sein.
Der Leser, der diese Kriterien für ungenügend hält, sollte sich vergegenwärtigen, dass es sich um "Mindeststandards" handelt, die zudem nur für bereits vorhandene Betriebe gelten, die ja von DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften gar nicht bzw. nur bei größeren Umbauten erfasst werden. Für Neu- und Umbauten gelten auch weiterhin die einschlägigen Rechtsvorschriften und DIN-Normen.
Festzuhalten ist, dass es Kriterien gibt, die für den gesamten Betrieb gelten wie z. B. die taktile und kontrastreiche Beschriftung von Zimmertüren, während andere auf Teilbereiche des Betriebs beschränkt werden können, die für behinderte Gäste zugänglich sein sollen. Dies ist einer der Kompromisse, die geschlossen wurden, um auch ein Informationssystem für den Bestand zu erreichen.
Da es sich um ein Informationssystem auf freiwilliger Basis handelt, muss die Information darüber verbreitet werden. Hierzu können auch die behinderten Gäste bei jedem Besuch in einem deutschen Hotel selbst beitragen.
Eng mit dem Freiwilligkeitsgedanken verknüpft ist die Tatsache, dass die Erfüllung der Kriterien nur vom Betriebsinhaber bzw. Manager selbst überprüft wird. Es ist also nicht auszuschließen, dass es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Gästen und Betreibern darüber kommt, ob ein bestimmtes Kriterium erfüllt ist. Für diesen Fall sieht die Zielvereinbarung einen mehrmals jährlich tagenden Arbeitsausschuss vor, der solchen Beschwerden nachgeht.
Unabhängig von den offen gebliebenen Fragen und der aus der Sicht mancher Betroffener vielleicht unzureichenden Definition der Mindeststandards ist aus meiner Sicht eine wichtige Voraussetzung für mehr Barrierefreiheit geschaffen worden. Auch wenn unmittelbar nur die Information über das Vorhandensein solcher Betriebe verbessert wird, ist doch zu hoffen, dass hierdurch ein Wettbewerb entsteht, der mehr und mehr Betriebe veranlasst, sich um diese Piktogramme zu bemühen und die Kriterien zu erfüllen.
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