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Karsten Warnke: Die BITV: ein geeignetes Instrument zur Sicherstellung der Barrierefreiheit

1. Vorbemerkung

Nach drei Jahren Praxis steht nun die Überprüfung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) an. Dazu hatten die Behindertenverbände vom Bundesministerium des Innern (BMI) einen Fragebogen zur Folgenabschätzung der BITV erhalten. Für die Beantwortung der Fragen konnten DBSV und DVBS auf das Expertenwissen aus dem Gemeinschaftsprojekt BIK ("barrierefrei informieren und kommunizieren") zurückgreifen. In einer gemeinsamen Stellungnahme schlagen DBSV und DVBS vor, einen Arbeitskreis aus Experten zu bilden, der die Fragebogen auswertet und eine Novellierung der Rechtsverordnung vorbereitet. Diese soll allerdings erst dann erfolgen, wenn die überarbeiteten international anerkannten Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte (Web Content Accessibility Guidelines 1.0, kurz WCAG 1.0) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) offiziell freigegeben worden sind. Diese werden in der Version 2.0. für 2006 erwartet.

Im Folgenden möchte ich mich den Fragen des BMI zur Folgenabschätzung der BITV zuwenden und darüber hinaus zu einigen kritischen Positionen Stellung nehmen, mit denen sich die Behindertenverbände auseinander setzen.

2. Ist die Umsetzung der BITV möglich?

Das BMI fragt, wie die bisherige Umsetzung der BITV in der Bundesver­waltung bewertet wird. Dass die BITV erfolgreich umgesetzt werden kann, belegen einige Bundesministerien, die ihre Internetseiten vorbildlich und weitgehend barrierefrei gestaltet haben. Dazu gehören z. B. die Internetseiten des Bundespräsidenten (http://www.bundespraesident.de), des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (www.bmgs.bund.de), www.deutschland.de sowie www.behindertenbeauftragter.de. Diese Webauftritte sind Spitzenreiter im aktualisierten BIK-Ministerien­test und beim BIK-Test der Woche (http://www.bik-online.info/test/ministerien.php und http://www.bik-online.info/test/der_woche/).

Diese Tests belegen: die Anforderungen der BITV sind nicht zu hoch, sie sind umsetzbar. Auch viele themenbezogene Portale der Ministerien, die nach In-Kraft-Treten der BITV neu im Web erschienen sind, erfüllen weitgehend die Zugänglichkeitsanforderungen. Allerdings ist zu kritisieren, dass bei vielen untergeordneten Behörden und Dienststellen die Botschaft des Behindertengleichstellungsgesetzes scheinbar noch nicht angekommen ist, dort haben sich die Internetseiten seit drei Jahren faktisch nicht geändert. Deshalb wünschen sich DBSV und DVBS in ihrer Stellungnahme, dass sich ein zu bildender Expertenkreis auch mit konkreten Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung der BITV durch alle Bundesdienststellen befasst.

3. Kritik an der BITV

Das BMI fragt, wie die BITV insgesamt beurteilt wird. Um mein Fazit schon einmal vorwegzunehmen: Ja, die BITV ist ein geeignetes Instrument zur Sicherung der Barrierefreiheit!

Das wird nicht von jedem so gesehen. Das zeigte Anfang des Jahres eine heftige Debatte, die in Fachkreisen entbrannt war. Aber auch in einigen Bundesländern bestehen Bedenken gegenüber einer 1:1-Über­nah­me der BITV des Bundes auf Länderebene.

Gerade jetzt, wo die Überprüfung der BITV ansteht, ist es wichtig, sich mit kritischen Positionen auseinander zu setzen. Das schafft Klarheit, ob und wie die BITV weiterentwickelt werden kann.

3.1 Ist die BITV noch modern genug?

Kritisiert wird, dass "moderne Webtechnologien" wie PDF-Dokumente, Flash-Seiten oder JavaScript nicht von den Anforderungen der BITV be­rührt werden. Das ist falsch. Diese Webtechnologien müssen selbstverständlich genauso den einzelnen Zugänglichkeitsanfor­derungen genügen wie herkömmliche HTML-Seiten. Dazu müssen sie nicht explizit in der BITV aufgeführt sein. Allerdings - so steht es in der BITV - müssen diese Technologien für die Erfüllung einer angestrebten Aufgabe ange­messen sein. Angemessen sind Formate aber nur dann, wenn sie für alle Nutzer zugänglich sind. Und das können wir auf der Basis der BITV mit den Instrumenten des BITV-Kurztests prüfen. BIK hat diesen Test Anfang des Jahres grundlegend überarbeitet und den praktischen Erfordernissen angepasst. Nähere Informationen dazu im Internet:

www.bik-online.info/verfahren/index.php.

Seit Bestehen der BITV ist festzustellen, dass überholte Webtechnologien, wie z. B. das Tabellen­layout, am Abnehmen sind und auf die Trennung von Inhalt und Darstellung mit Hilfe von Style Sheets (CSS) gesetzt wird. Diese Technik dient nicht nur der "Verschlan­kung" von Webauftritten und senkt dauerhaft Betriebskosten, sondern trägt auch zur Barrierefreiheit bei. Auf diese Entwicklung hat die BITV positiv Einfluss genommen.

In zwei gemeinsamen Erklärungen bezogen die Behindertenverbände u. a. zur Frage der Wirksamkeit und der Aktualität der BITV-Anforderungen öffentlich Stellung. So stellten sie Anfang 2004 fest, dass die internationalen Zugänglichkeitsanforderungen (WCAG 1.0) weitgehend dem aktuellen Stand der zur Zeit vorherrschend verwendeten Webtechnologien (HTML 4.01 und XHTML 1.0/1.1) entsprechen. Sie wiesen darauf hin, dass die Anforderungen der WCAG 1.0 sehr konkrete Hinweise zur Vermeidung und zur Prüfung von Barrie­ren bieten. Daran wird auch die für das kommende Jahr erwartete WCAG 2 nichts ändern. Diese Position ist nach wie vor aktuell.

Die Behindertenverbände empfehlen daher, die BITV-Anforderungen auch in Ländern und Kommunen anzuwenden ("Erläuterungen und Empfehlung zum Erlass von Rechtsverordnungen der Bundesländer zu Behindertengleichstellungsgesetzen" und "Gemeinsame Erklärung zur Erreichung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik" vom 5. März 2005, Quelle: www.dbsv.org/compute).

3.2 Ist der Begriff "Barrierefreiheit" zu eng gefasst?

Kritiker führen an, dass der Begriff der Barrierefreiheit nur die Zu­gäng­lichkeit, nicht aber die Gebrauchstauglichkeit (Usability) von Webseiten umfasst. Das ist korrekt - aber das ist auch so gewollt.

Die BITV-Anfor­de­rungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die Nutzung des Inter­net durch be­hinderte Menschen. In der Begründung zur BITV wird darauf hingewiesen, dass diese auf einem mit den Behindertenverbänden abge­stimmten Eckpunktepapier basiert. Dort ist zu lesen, dass die üblichen technischen Standards und Vorschriften hinsichtlich Software-Ergonomie, ergonomi­scher Dialoggestaltung, Sicherheit und Bildschirmarbeit durch die Zugäng­lichkeitsanforderungen nicht ersetzt, sondern im Hinblick auf Barri­ere­freiheit ergänzt werden. Den damaligen Diskutanten einer Rechtsverord­nung war sehr wohl bewusst, dass Barrierefreiheit nur ein Teil­aspekt von Usability sein kann.

Es sollte für Webdesigner und Entwickler von Applikationen selbst­ver­ständ­lich sein, die Grundsätze der Software-Ergo­no­mie zu beherrschen und anzuwenden. Es ist kaum vor­stellbar, dass Entwickler und Anbie­ter auch eine Verordnung zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit ihrer Webseiten wünschen. Außerdem gehe ich davon aus, dass ein qualifizierter Web­designer mehr als nur einen Blick auch auf die Dokumente zur Umsetzung von Technologien des W3C werfen wird, die hilfreiche Anregungen zur Gestaltung von barrierefreien Webseiten geben. Schließlich sollte das sein Handwerks­zeug sein. Eine Rechtsverord­nung kann jedoch kein Lehr- oder Handbuch ersetzen.

3.3 Führt eine Zielgruppenorientierung zur Barrierefreiheit?

Alle Nutzer, so eine These, können von Barrieren betroffen sein. Die Barrieren lassen sich überwinden, wenn sich Webagenturen und Auftraggeber be­wuss­ter an ihren Zielgruppen orientieren. Diese Sicht der Dinge hat allerdings einen Haken: Die Vorstellung eines Anbieters darüber, welche Bedürf­nisse eine Zielgruppe hat, kann sehr begrenzt sein. Oft genug wird uns gesagt: Blinde Kunden interessieren sich nicht für unsere Produkte, und sie gehören nicht zu unserer Zielgruppe. Zielgruppenorientierung ist Grundlage wirtschaftlichen Handelns und Webanbieter werden nicht von sich aus an behinderte Zielgruppen denken, wenn es sich nicht rechnet.

Aber: Behinderte Kunden dürfen nicht als exotische Zielgruppe betrachtet werden, die man je nach wirtschaftlicher Interessenlage berücksichtigt oder nicht. Barrierefreiheit muss ein integrativer Bestandteil der Nutzerfreundlichkeit von Informationstechnik sein. Eben deshalb bezieht sich der Barrierebegriff des Behindertengleichstellungsgesetzes auf behinderte Menschen und fordert den allgemein üblichen Zugang zur Informationstechnik. Wir brauchen - so meine ich - keinen anderen Begriff von Barrierefreiheit.

3.4 Die BITV berücksichtigt nicht alle Behindertengruppen

Die BITV-Anforderungen seien zu blinden- und sehbehindertenlastig, wird behauptet. Erstaunlich ist diese Fest­stellung eigentlich nicht, wenn man bedenkt, dass das Internet ein visuell ausgerichtetes Medium ist und blin­de sowie stark sehbehinderte Nutzer nur mit spezieller Soft- und Hardware Zugriff auf Webinhalte haben. Für sie ist die Barrierefreiheit unverzichtbar, um an der Informationsgesellschaft teil­nehmen zu können.

Das führt aber nicht automatisch zu einer Benach­teili­gung von anderen behinderten Menschen. Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings, dass die BITV-Anforde­rungen nicht alle Bedürfnisse aller behinderten Nutzer widerspiegeln. Das betrifft z. B. hörgeschädigte Menschen. Damit müssen wir uns gemeinsam ausein­ander­setzen und für alle Beteiligten akzeptable Lösungen finden.

Gegen eine Benachteiligung von behinderten Menschen durch die BITV wollen sich auch einige Kritiker der BITV stark machen. Das ist lobenswert. Nur sollten sie nicht die Tatsachen verdrehen. So unterstellen einige von ihnen, dass z. B. "verständliche und einfache Sprache" in der BITV nicht behandelt wird. Das ist falsch! Richtig ist, dass es keine anerkannten Prüfkriterien für "einfache Sprache" im Web gibt. Es wäre hilfreicher für die Betroffenen, wenn uns diese Experten erklä­ren könnten, wie die Forderung nach "verständlicher und einfacher Sprache" zu erfüllen ist. Wäre das so einfach, dann gäbe es bereits Lösungen. Denn "verständliche und einfache Sprache" spricht uns alle an.

Ich habe manchmal den Eindruck, dass im Zuge solcher Expertenausein­andersetzungen einzelne Verbandsvertreter verunsichert und behinderte Menschen gegeneinander ausgespielt werden sollen.

Die Behindertenverbände werben indessen für eine konstruktive Diskus­sion, aber sie wollen sich das Thema barrierefreie Informationstechnik nicht aus der Hand nehmen lassen. So heißt es in der "Gemeinsamen Erklärung zur Erreichung von Bar­rierefreiheit in der Informationstechnik" der Behindertenverbände vom 5. März 2005:

"Indem behinderte Menschen aktiv in den gesetzlichen Umsetzungsprozess zugunsten eines zugänglichen Internets eingreifen, ist ein einmaliges Experiment etabliert worden, das Maßstäbe für eine nutzerfreundliche Anwendung moderner Webtechnologien schafft, was allen Internetnutzern zugute kommt. Die Behindertenverbände fordern Wirtschaft, Rehabilitation und Wissenschaft dazu auf, sich aktiv an diesem Prozess im fairen Dialog zu beteiligen. Die Behindertenverbände nehmen aber für sich in Anspruch, die legitimen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Anbietern, Entwicklern und Politik selbst zu vertreten!"

Wir wollen, dass an der Weiterentwicklung der BITV alle Interessengruppen beteiligt sind. Dabei geht es nicht darum, Webagenturen oder deren Auftraggebern die Verfügbarkeit über das Medium Internet zu beschneiden. Aber wir erwarten, dass auch sie ihre soziale Verantwortung gegenüber behinderten Nutzern wahrnehmen.

3.5 Sind noch alle BITV-Anforderungen zeitgemäß?

Das BMI fragt die Behindertenverbände, ob es Anforderungen oder Bedin­gungen der BITV gibt, die für behinderte Menschen kaum oder nicht mehr relevant sind.

Es steht außer Zweifel, dass einzelne Anforderungen und Bedingungen der BITV in der Praxis begrenzt und andere auch nicht mehr anwendbar sind.

Aus unseren Testerfahrungen wissen wir, dass ins­besondere Anforderungen der Priorität 2 der BITV überflüssig geworden sind. Das war zu erwarten. Grundlage der Prioritätenbildung war vor Erlass der BITV eine Abfrage bei den Behindertenverbänden. Unverzichtbare Anforderungen wurden da­nach der Priorität 1 zugeordnet.

Eine kritische Bestands­aufnahme wird dazu führen müssen, dass nicht mehr relevante Anforderungen und Bedingungen gestrichen werden. Grund dafür ist u. a. die technische Weiterentwicklung von Hilfsmitteln wie z. B. Screenreadern. Auch hierzu liegen uns aus der BIK-Projektarbeit Erkenntnisse vor (Weitere Details enthält der Artikel von Michael Zapp "Grenzen des Kurztests", Quelle: http://www.bik-online.info/verfahren/kurztest/grenzen/index.php). Wir haben die BIK-Erkenntnisse für die Stellungnahme von DBSV und DVBS für das BMI zusammengestellt. Wir regen darüber hinaus an, nicht mehr zwischen Priorität 1 und 2 zu unterscheiden, weil in der Praxis der zugänglichen Gestaltung kaum zwischen Portal, Start- und Folgeseiten eines Webangebotes unterschieden wird.

4. Barrierefreiheit nachhaltig sichern

Das Thema "BITV umsetzen" wird uns noch lange begleiten, besonders diejenigen, die die Qualität von Internetseiten auf Dauer sicherstellen müssen. Das sind in erster Linie die Webredakteure, die mit Hilfe von Redaktionssystemen für Nachhaltigkeit sorgen müssen. Die Möglichkeiten von Redaktionssystemen, automatisch barrierefreie Informationen sicherzustellen, sind allerdings begrenzt. Hier hilft nur eine umfassende Schulung von Webredakteurinnen und -redakteuren.

Eine weitere wichtige Maßnahme wird die Entwicklung eines Kritereinkatalog für Redaktionssysteme sein, das vorgibt, welche Bedingungen das System und welche Maßnahmen Redakteurinnen und Redakteure zu erfüllen haben, damit alle Informationen für jeden Nutzer zugänglich sind. Dies ist eine wichtige BIK-Aufgabe, die im kommenden Jahr zu lösen sein wird.

Nicht zuletzt zielt der Einsatz des BITV-Kurztests auf eine nachhaltige Qualitätssicherung ab. Das Testverfahren ist Basis eines umfassenden und marktgerechten Dienstleistungsangebotes geworden. Webagenturen und Anbieter nutzen das Testangebot als Ausgang für einen barrierefreien Relaunch ihrer Webseiten. Er wird Prozess begleitend bei der Neuentwicklung von Internet- oder Intranetangeboten oder für eine Abnahme von neu ge­stalteten Webseiten eingesetzt. Der umfassende Prüfbericht ist Grundlage für Workshop-Angebote für Entwickler und Designer. Zielgruppenorientierte Schulungen setzen ebenso auf dem BITV-Test auf, wie der im Internet für jeden verfügbare Fragebogen zur Selbsteinschätzung. Dieser wird insbesondere von Webagenturen genutzt, die wissen wollen, ob sie in der Lage sind, Seiten so zu gestalten, dass sie bei einer Prüfung von BIK auf 95 Punkte und mehr kommen würden.

Die Referenzliste ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass immer mehr Agenturen auf die Umsetzung der BITV setzen. Informationen zur "95plus-Kampagne" stehen im Internet: www.bik-online.info/test/95plus.

5. Barrierefreiheit im Web weiter fordern und fördern

Der Gesetzgeber baut vorerst darauf, dass sich private Anbieter freiwillig an der BITV orientieren und setzt auf Zielverein­barun­gen mit Behinderten­verbänden. Dazu steht im Behindertengleichstellungsgesetz § 11 Absatz 2:

"(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten."

Wir sollten diesen Weg der Freiwilligkeit weiter fördern und unterstützen. Erstes positives Beispiel auf diesen Weg ist die freiwillige Zielvereinbarung zwischen dem Pharmaunternehmen Pfizer Deutschland und der BAG Selbsthilfe, an der u. a. auch der DBSV mitgewirkt hat. Die Vereinbarung, die den barrierefreien Relaunch von www.pfizer.de sicherstellen soll, ist am 14.10.2005 auf der RehaCare unterzeichnet worden. BIK soll die Qualität der Pfizer-Internetseiten sicher­stellen.

Die BITV ist ein wichtiger Motor im Prozess der barrierefreien Umgestaltung der deutschen Internetangebote geworden. Das zeigen die vielen Workshops sowie unterschiedlichste Beratungs- und Test­an­gebote auf dem Markt. Sie alle orientieren sich an der BITV. Schließlich haben drei Jahre BITV Maßstäbe für den Einsatz nutzerfreundlicher moderner Webtechnologien gesetzt. Das kommt allen Internetnutzern gleichermaßen zugute. So entdecken immer mehr namhafte kommerzielle Anbieter, dass Barrierefreiheit auch ein Maßstab für die Umsetzung von Benut­zerfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit sein kann. Entwickler und An­bieter rechnen uns inzwischen vor, dass ein Relaunch ihrer Seiten unter Berücksichtigung von Standard- und BITV-Konformität auf Dauer Betriebs­kosten senkt und mehr Besucher bringt. Wenn das kein Erfolg ist - was dann!?

Der Gesetzgeber fordert, dass die Bundesdienststellen die BITV umsetzen. Eine Rechtsverordnung kann aber nur umgesetzt werden, wenn sie genügend Substanz hat und auf breite Akzeptanz stößt. Dass das so bleibt, dazu wollen wir in Bund und Ländern und bei privatwirtschaftlichen Anbietern mit unseren Projektangeboten aktiv beitragen. Dazu benötigen wir weiterhin nicht nur die politisch-moralische, sondern auch die aktive und finanzielle Unterstützung aus Bund und Ländern.

Auch wenn der Prozess der Umsetzung der BITV im Bereich der Bundesdienststellen bis zum 31. Dezem­ber noch nicht gelungen sein wird - so ist m. E. bewiesen, dass die BITV-Anforderungen erfüllbar sind.

Deshalb sollten wir nicht locker lassen bei der Forderung nach Umsetzung der BITV.

Der Autor ist BIK-Projektkoordinator und 2. Vorsitzender des DVBS.

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