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Jörn Ernst: Mal was Erfreuliches!

Für den Inhalt der in dieser Zeitschrift abgedruckten Leserbriefe sind ausschließlich deren Verfasserinnen und Verfasser verantwortlich. Soweit sie nur gekürzt oder auszugsweise veröffentlicht werden, wird dies im Text ausdrücklich erkennbar gemacht.



Dass Behörden und andere Stellen zunehmend schriftliche Vorgänge für blinde Menschen auch in Brailleschrift umsetzen, ist bekannt. Hier ein weiteres positives Beispiel:



Im Zuge eines Widerspruchsverfahrens mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erhielt ich einen Anruf aus Berlin: Ich hätte das Recht, die Unterlagen in Blindenschrift zu erhalten, ob ich davon Gebrauch machen wolle; natürlich stimmte ich zu.



Und tatsächlich: der Bescheid erreichte mich auf drei Seiten Brailleschrift.


Das ist doch mal ein erfreulicher Tupfer in ansonsten eher trüben Zeiten!

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