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"Wir gehen mit dieser Tagung neue Wege", so lautete es zu Beginn der Einladung zu diesem Wochenendseminar, an dessen Rande auch die diesjährige Fachgruppenversammlung der Juristinnen und Juristen im DVBS stattfand. Entgegen den weiteren Ausführungen in der Einladung war dies dann aber nicht nur in zweifacher, sondern in dreifacher Hinsicht der Fall. So hat das Juristentreffen nicht nur erstmalig in einer Großstadt und darüber hinaus auch zum ersten Mal in den neuen Bundesländern stattgefunden, es war auch erstmals ein Seminar mit einem sachbezogenen touristischen Rahmenprogramm. Alles in allem ein rundum gelungener Mix, der bei den 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Seminars ausgesprochen gut angekommen ist, was nicht zuletzt auch auf die hervorragende Küche und das angenehme Ambiente unseres Tagungshotels zurückzuführen ist.
Am Freitagnachmittag - und das war eigentlich sogar die vierte Neuerung - begann es mit einer Führung durch die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Hier begrüßte uns deren Leiter, Dr. Thomas Kahlisch, und informierte uns sachkundig und ansprechend über "die Verbesserung der Versorgung mit berufsrelevanten Informationen durch den Einsatz digitaler Medien". Überdies bekamen wir einen Einblick in den Produktions- und Arbeitsablauf der Bibliothek. *
Nach dem Abendessen und der offiziellen Begrüßung durch die Fachgruppenleitung ging es weiter mit einem sehr niveauvollen Referat von Richter am Bundesverwaltungsgericht Ralf Rothkegel über "die Fortgeltung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht im Lichte des SGB XII bzw. SGB II". Nach der gesetzlichen Neuregelung besteht hier nun der Rechtsweg zu den Sozialgerichten. Herr Rothkegel informierte uns nicht nur darüber, was sich durch die neue Gesetzeslage in materieller Hinsicht für die Hilfebedürftigen geändert hat, sondern auch darüber, wie denn wohl die neuen Gesetze bei zumindest teilweise inhaltsgleichen Regelungen wie im früheren Recht in der neuen Rechtsprechungszuständigkeit ausgelegt werden dürften. Erste Anzeichen - so Rothkegel - sprechen hier dafür, dass die Sozialgerichte sich, soweit es um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts geht, an die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Sozialhilfe anlehnen werden, sich in Einzelfragen jedoch gelegentlich auch bereits davon absetzen. Nachdem nur noch ein ganz enger Personenkreis Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten kann, können wir - so das Fazit von Rothkegel - die Sozialhilfe quantitativ vergessen. Daher stelle nunmehr das SGB II das Sozialleistungssystem der Zukunft dar, wobei indes hinsichtlich der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zwischen SGB II und dem SGB XII kein Unterschied bestehe. Aus seiner Sicht sei es daher gerechtfertigt, auch beim so genannten Arbeitslosengeld II materiell von Sozialhilfe zu sprechen. Wer mehr von diesem auch in seiner sprachlichen Ausgestaltung interessanten Referat hören möchte, dem empfehle ich die letzte bzw. nächste Ausgabe des FI Jura, auf der sich ein Mitschnitt befindet.
Am Samstagvormittag besichtigten wir dann das Bundesverwaltungsgericht, welches nach seinem Umzug von Berlin nach Leipzig in den Räumen des altehrwürdigen Reichsgerichts eine neue und durchaus angemessene Heimstatt gefunden hat. Wir erfuhren hier vieles über die Historie dieses Gerichts und konnten auch das imposante Gebäude und seine nahezu prachtvolle bauliche Ausgestaltung im wahrsten Sinne des Wortes begreifen. Bei einem Vergleich mit heutigen Gerichtsgebäuden muss das Ansehen und die Bedeutung der dritten Gewalt im Staate in den seither vergangenen mehr als hundert Jahren doch deutlich zurückgegangen sein.
Am Nachmittag wurde es dann wieder etwas "trockener", und es folgte ein Referat von Siegfried Karel, Referent im Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Thema: Der elektronische Rechtsverkehr und seine Auswirkungen für blinde und sehbehinderte Juristen und Juristinnen. Es ging hierbei zum einen um die elektronische Kommunikation zwischen den Anwälten und den Gerichten sowie zum anderen um die entsprechenden Abläufe innerhalb der Behörden. Wir erfuhren davon, welche Umsetzungen es insoweit bereits gibt und welche weiterführenden Planungen seitens des BMJ noch bestehen. Ein Haupthindernis für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in der Justiz sei dabei bislang das Problem der Datensicherheit gewesen. Dieses Problem - so der Referent - sei nunmehr jedoch durch die moderne Signaturtechnik gelöst worden, so dass dem Technikeinsatz daher keine grundsätzlichen Bedenken mehr entgegengehalten werden könnten. Mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz und dem Signaturgesetz sowie § 130 a ZPO und den entsprechenden Regelungen in den meisten anderen Prozessordnungen seien darüber hinaus die gesetzlichen Grundlagen für eine papierlose Kommunikation geschaffen worden. Nachdem die elektronisch übermittelten Schriftstücke bei den Gerichten zunächst ausgedruckt und dann anschließend in eine herkömmliche Akte verwandelt werden mussten, biete sich nunmehr mit dem zum 1. April 2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz aber auch die Möglichkeit, alle Akten auch bei den Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen und zu bearbeiten. Eine schöne Vision, deren Verwirklichung aber sicher noch viel Zeit und einige Mühe kosten wird, wenn ich nur einmal rekapituliere, welche Probleme die Einführung elektronischer Arbeitsplätze beim Landgericht Marburg in den letzten Jahren gemacht hat. Wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die technischen Möglichkeiten die tatsächlichen Gegebenheiten überholt haben und die definierten Bedürfnisse sich vorrangig an den vorhandenen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung orientieren. In der anschließenden Diskussion legten einige Mitglieder der Fachgruppe dann Wert auf die Sensibilisierung des Referenten für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Juristen, insbesondere im Hinblick auf den barrierefreien Zugang zur neuen Technologie. Es besteht insoweit die Hoffnung, dass es uns gelungen ist, unsere Wünsche auf diesem Weg ins Bundesministerium der Justiz zu transportieren, wo sie dann hoffentlich nicht nur Lippenbekenntnisse zur Folge haben werden. Wer Genaueres über den elektronischen Rechtsverkehr wissen möchte, darf auch insoweit auf die beiden letzten Ausgaben des FI verwiesen werden.
Das zweite Referat an diesem Nachmittag befasste sich mit dem Thema: Juristen in Verbänden und politischen Interessenvertretungen. Unser Mitglied der Fachgruppenleitung, Katrin Auer, Referentin bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, informierte uns sachkundig zum Thema. Auch dies ein sehr interessantes Referat, auf welches ich an dieser Stelle aus Platzgründen nicht näher eingehen möchte. Die Veröffentlichung eines Mitschnitts auf dem FI ist auch hier geplant.
Aber auch das war noch nicht alles an diesem Tag; denn abends ging es noch weiter mit einem so genannten DAISY-Workshop. Dr. Thomas Kahlisch besuchte uns noch einmal gemeinsam mit einem Mitarbeiter seines Hauses und informierte uns über die aktuellen Möglichkeiten digitaler Notiz- und Wiedergabegeräte sowie über die entsprechende Software. Danach klang der Abend dann in gewohnt gemütlicher Runde aus.
Am Sonntagvormittag fand dann noch das eigentliche Fachgruppentreffen mit den dazugehörigen Regularien statt. Hier erfuhren wir u. a. einiges über die Arbeit der Fachgruppenleitung sowie der Arbeit des DVBS bzw. des Vorstandes und es verblieb auch noch Zeit zur Diskussion sowie zur Planung künftiger Veranstaltungen. Aber auch die Fachgruppenleitung musste diesmal turnusgemäß neu gewählt werden. Nachdem Uwe Boysen sein Ausscheiden aus der Fachgruppenleitung wegen zahlreicher anderer Verpflichtungen für den Verein angekündigt und die übrigen drei Mitglieder sich zur Wiederwahl gestellt hatten, galt es dann eigentlich nur noch, diese im Amt zu bestätigen und ein neues Fachgruppenmitglied zu motivieren und zu wählen. Zunächst erfuhr Harald Schoen aus Berlin, welcher die Fachgruppenleitung dankenswerterweise vor einem Jahr außerturnusmäßig von Wolfgang Angermann übernommen hatte, durch seine Wahl zum Fachgruppenleiter eine Bestätigung für sein bisheriges Engagement. Gleiches gilt für die weiteren alten und auch neuen Fachgruppenmitglieder, Katrin Auer aus Berlin und Klaus Düsterhöft aus Gadebusch. Als Vierter in der Runde wurde Frank Wolter aus Marburg neu in die Fachgruppenleitung gewählt.
In den Gesprächen beim abschließenden Mittagessen wurde deutlich, dass diese Veranstaltung nicht nur wieder einmal viel Wissenswertes rund um die Juristerei vermitteln konnte, sondern auch Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur ganz persönlichen Begegnung geboten hat, wobei nicht nur letztere Aspekte schon immer ein guter Grund für den Besuch solcher Seminare gewesen sind.
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