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Das Antidiskriminierungsgesetz ist aus der Sicht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ein gutes und ein dringend notwendiges Gesetz. Daran ändern auch die neuen Mehrheiten in diesem Hause nichts. Ich stehe uneingeschränkt zu dem, was dieses Gesetz sagt. Und ich weiß, dass die mehr als 6 Millionen Menschen mit Behinderungen in unserem Land auf solch ein Gesetz warten.
Das vorweggeschickt, gehöre ich aber nicht zu denjenigen, die ihre ganze Kraft in ein Projekt stecken, das am Ende nicht mehrheitsfähig ist. Und der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz, der hier erneut eingebracht wurde, hat keine Mehrheit - jedenfalls nicht im Bundesrat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Aus diesem Grund plädiere ich ganz entschieden dafür, dass die Bundesregierung möglichst umgehend einen eigenen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorlegt. Die Zeit drängt, Deutschland hat bereits die Umsetzungsfristen versäumt, und wir laufen jeden Tag mehr Gefahr, dass uns dieses Versäumnis nicht nur politisch, sondern auch finanziell teuer zu stehen kommt.
Menschen mit Behinderungen brauchen einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Die Debatte um das Antidiskriminierungsgesetz im letzten Jahr war oft überlagert von Polemik, Halbwahrheiten und einer allgemeinen Aufgeregtheit, die der Sache sehr geschadet haben.
Lassen Sie mich daher noch einmal kurz aus Sicht der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen auf die Fakten eingehen:
Im Bereich des Arbeitsrechts haben wir mit dem § 81 SGB IX bereits heute einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung, und zwar inklusive der viel zitierten Beweislastumkehr, die ja gar keine ist, sondern lediglich eine Beweiserleichterung, wie wir sie seit längerem etwa auch aus dem § 611a BGB kennen. Weder der § 81 SGB IX noch § 611a BGB haben die von Mitgliedern dieses Hauses gerne an die Wand gemalte Prozessflut ausgelöst. Im Gegenteil: Beide Regelungen haben sich in der Praxis bewährt und niemand fordert heute mehr ernsthaft eine Abkehr von diesen Regelungen.
Das bedeutet ja nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass man über die Einzelheiten in einem neuen Gesetz nicht diskutieren kann. Ich erinnere bei aller Aufgeregtheit nur noch einmal daran, dass die Spielräume so groß gar nicht sind. So sieht etwa die einschlägige Richtlinie für das Arbeitsrecht den Schutz von Menschen mit Behinderungen ja eindeutig vor.
Nun wollen einige diesen Schutz behinderten Menschen im allgemeinen Zivilrecht, also beim Zugang zu Dienstleistungen, Gütern oder Wohnraum nicht gewähren. Da gibt es starke Widerstände und tatsächlich sieht die einschlägige EU-Richtlinie lediglich den Schutz vor geschlechtsspezifischer und ethnischer Diskriminierung vor.
Nun frage ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, Schutz im Arbeitsrecht ja, beim Zugang zu alltäglichen Massengeschäften nein. Wie wollen wir das den mehr als 6 Millionen behinderten Menschen und ihren Familien in Deutschland erklären? Wir können das nicht erklären!
Keiner von uns hier im hohen Hause kann akzeptieren, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderungen keinen Tisch im Restaurant bekommen oder ihnen ein Hotelzimmer verweigert wird. Wenn wir das hinnehmen würden, wäre das, gelinde gesagt, eine Schande! Und es ist eine Schande, dass dies tagtäglich in Deutschland passiert!
Ich denke, in diesem Punkt ist die ganz überwiegende Mehrheit hier im Hause - über alle Fraktionsgrenzen hinweg - meiner Meinung.
Anders sieht das aber vielleicht aus bei den Versicherungsgeschäften. Da hat sich doch der ein oder andere durch die Versicherungen verunsichern lassen.
Ich bin auch hier zu Gesprächen bereit, soweit sie sachlich geführt werden. Denn: Ich bin davon überzeugt, dass am Ende auch hier jeder zu dem Ergebnis gelangen wird, dass es geradezu grotesk wäre, Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich aus dem Diskriminierungsschutz auszuklammern. Es sind doch gerade behinderte Menschen, die oftmals einen erhöhten Versicherungsbedarf haben und nicht die Angehörigen einer ethnischen Minderheit.
Und, meine Damen und Herren, wie wollen Sie behinderten Menschen in Deutschland erklären, dass immer mehr private Lebensrisiken auf sie verlagert werden, immer mehr Eigenverantwortlichkeit von ihnen verlangt wird, ihnen aber auf der anderen Seite die Möglichkeit, diese Risiken mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Lebensversicherung oder einer privaten Zusatzkrankenversicherung abzusichern, verwehrt bleibt?
Das wäre in hohem Maße zynisch! Wer von den Menschen mehr private Vorsorge verlangt, der muss doch gewährleisten, dass auch alle Menschen den freien Zugang zu Versicherungsleistungen bekommen.
An dieser Stelle kann ich leider nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Ich werde mich in den kommenden Wochen aber mit ganzer Kraft an der Suche nach einem Antidiskriminierungsgesetz-Kompromiss der großen Koalition beteiligen.
Eines will ich jedoch hier und heute bereits festhalten: Der Wert eines Regierungsentwurfes für ein Antidiskriminierungsgesetz wird ganz entscheidend davon abhängen, ob dieses Gesetz auch Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Zivilrecht vor Benachteiligungen schützen wird.
Vielen Dank!
Berlin, den 20. Januar 2006 -
Es gilt das gesprochene Wort!
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