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Die schwarz-rote Koalition ist sich bei der überfälligen Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien uneins. Im Bundestag verteidigten SPD-Abgeordnete in erster Lesung den alten rot-grünen Entwurf, den die Grünen erneut eingebracht hatten.
"Ich stehe zu diesem Gesetz", sagte die SPD- Politikerin Christel Humme. Die Union lehnte die Vorlage klar ab, ebenso die FDP. Die Linkspartei will noch mehr Diskriminierungsmerkmale aufnehmen. Das vom Bundestag im Juni 2005 verabschiedete Gesetz war im Bundesrat verzögert worden und wegen der Neuwahl der so genannten Diskontinuität verfallen.
Das rot-grüne Gesetz wollte Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität und Behinderung verbieten. Union und FDP sagten Nein, weil die Vorlage weit über die Vorgaben der EU hinausgehe. Deutschland ist nun unter Zeitdruck geraten, weil die Frist für die Umsetzung der Richtlinien schon verstrichen ist. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu lediglich: "Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt."
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, sagte, der Gesetzentwurf berücksichtigte alle Diskriminierungsgründe, sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht. Behinderte, Ältere, Juden, Lesben und Schwule dürften nicht beim Schutz vor Benachteiligungen ausgeschlossen werden. Der alte und wieder eingebrachte Entwurf sei ein gutes, ausgewogenes Gesetz.
Die SPD teilt diese Sicht. Humme sagte, sie sei sehr stolz darauf, dass es der alten Koalition gelungen sei, ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Jetzt müsse in neuer Konstellation beraten werden. Dafür sei der vorgelegte Entwurf eine hervorragende Grundlage. Auch die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), stellte sich "uneingeschränkt" hinter den alten Entwurf und sprach von einem guten Gesetz. "Daran ändern auch die neuen Mehrheiten in diesem Hause nichts." Allerdings betonten die SPD-Abgeordneten, dass es nun Aufgabe der neuen Regierung sei, einen Entwurf vorzulegen.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, lehnte die Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Er kritisierte nicht nur den erneut vorgelegten Entwurf, sondern auch die ihm zugrunde liegenden europäischen Richtlinien. Diese "stellen den Kern unserer historisch gewachsenen Rechts- und Werteordnung auf den Kopf". Es sei nicht einleuchtend, "warum der Schutz soziokultureller Rechtsgüter wie Weltanschauung oder sexuelle Ausrichtung einen vom Gesetzgeber eingeräumten Vorrang vor solch fundamentalen Rechtsgütern wie Leben, Körper und Gesundheit haben sollen".
Die FDP-Abgeordnete Mechthild Dyckmans kritisierte, der Entwurf enthalte an einigen Stellen nicht zu rechtfertigende Eingriffe in die Vertragsfreiheit. Es gebe keine Notwendigkeit, über eine Eins-zu- Eins-Umsetzung hinauszugehen.
Der Linkspartei ging die Vorlage nicht weit genug. Ihr Abgeordneter Ilja Seifert forderte deutliche Verschärfungen. So sollte es bei Diskriminierungen ein Verbandsklagerecht geben sowie abschreckende Schadensersatz- und Schmerzensgeldregelungen.
Auf Widerspruch bei SPD und Grünen stieß Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU). "Ich kenne keine einzige Situation, wo in Deutschland jemand wegen seiner Hautfarbe aus einem Restaurant geschmissen wurde." Unter Anspielung auf das Diskriminierungsmerkmal Hautfarbe fragte Kusch: "Warum nicht auch die Augenfarbe?" Der grüne Rechtspolitiker Jerzy Montag warf Kusch daraufhin vor, blind und taub durch das Leben zu gehen.
dpa vom 20. Januar 2006
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