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Seit vor gut einem Jahr das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft trat, sind Landesbehörden verpflichtet, Benachteiligungen von Menschen mit Handicap abzubauen. In der Praxis jedoch stoßen ausgerechnet die eigenen Bediensteten auf neue Barrieren. Das musste jetzt Keyvan Dahesch, bis 2002 Beamter im Landesamt für Versorgung und Soziales, erfahren.
Wie gewohnt stellte der in Frankfurt lebende Pensionär im vergangenen November Antrag auf Beihilfe zu seinen Krankheitskosten. Wie immer formlos, denn den Vordruck kann er ohne Hilfe nicht ausfüllen: Der 64-Jährige ist von Geburt an blind.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte seine Anträge stets akzeptiert und ihm die Auslagen für Arztrechnungen und Medikamente zur Hälfte erstattet. Durch die Zentralisierung der Beihilfestellen ist seit Oktober 2005 jedoch das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Von dort wurde Dahesch jetzt mitgeteilt, sein formloser Antrag werde zwar dieses eine Mal "ausnahmsweise" bearbeitet. Künftig aber müsse er die vorgesehenen mehrseitigen Formblätter verwenden.
Da es diese weder in Blindenschrift noch als Tonkassette gibt, müsste Dahesch, dessen Frau ebenfalls sehbehindert ist, eine außen stehende Person bitten, ihm beim Ausfüllen zu helfen. "Ich habe nichts zu verbergen, trotzdem möchte ich nicht intime Details aus meiner Krankengeschichte vor Fremden ausbreiten müssen", sagt er.
Das Verhalten der Behörde ist für ihn ein klarer Verstoß gegen das neue Behindertengleichstellungsgesetz. Denn nach diesem haben Blinde und Sehbehinderte Anspruch darauf, dass ihnen Formulare "in einer für sie wahrnehmbaren Form" zugänglich gemacht werden.
Dagmar Frey, Leiterin der Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel, will sich nicht zu Einzelheiten des Falles äußern. Ihr zufolge bestehe man auf der Verwendung der maschinenlesbaren Vordrucke, weil sämtliche Beihilfeanträge nur noch elektronisch bearbeitet würden. Das sei in Darmstadt wohl noch anders gelaufen.
Dahesch, der bis heute als freier Journalist tätig ist, ließ die Sache nicht auf sich beruhen. Er wandte sich an das Innenministerium, das für die Beihilfe zuständig ist. Hier wurde ihm schnelle Abhilfe zugesagt.
Abteilungsleiter und Minister hätten bereits eine entsprechende Anordnung herausgegeben, erklärt Karin Gätcke, Referentin von Innenminister Volker Bouffier (CDU). Angestrebt werde nicht nur eine kurzfristige Lösung für Dahesch, sondern einen Weg, wie allen Blinden und Sehbehinderten "praktisch und unkonventionell das Antragsverfahren erleichtert werden kann". Wie dies in der Praxis aussehen könnte, sei allerdings noch offen.
Das Verhalten der Kasseler Beihilfestelle nennt Gätcke "unglücklich und unsensibel". Mit der Umstellung auf die elektronische Bearbeitung habe das nichts zu tun. Im Gegenteil bedeute das neue Verfahren eher eine Entlastung für die bearbeitenden Beamten. Offenbar hätten die zuständigen Mitarbeiter "im Eifer des Gefechtes§ und im Zuge von Umstrukturierungen falsch reagiert.
Aus: Frankfurter Rundschau, FRANKFURT & HESSEN, Donnerstag, 19. Januar 2006, Seite 34
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