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Uwe Boysen : Sozialstaat im Fadenkreuz der Begehrlichkeiten

Die im Internet kostenlos abrufbare Wochenzeitung "Das Parlament" behandelt regelmäßig Schwerpunktthemen aus der politischen Arbeit. Noch erheblich lesenswerter sind die seit 1953 unregelmäßig hierzu erscheinenden Beilagen mit den Titeln "Aus Politik und Zeitgeschichte" oder "Aus Politik und Zeitgeschehen", in denen sich wissenschaftlich vertiefende Artikel finden. Auch ihre neueren Ausgaben sind uns per Internet unter www.bpb.de zugänglich. Eine dieser Beilagen, nämlich die zu Ausgabe 8/9 aus 2006 enthält eine Reihe von Artikeln zum Sozialstaat, über die ich im Folgenden auch im Hinblick auf unsere Tagung zum 90-jährigen Jubiläum von DVBS und blista näher berichten möchte.



Irene Dingeldey zeichnet im Spitzenaufsatz neuere Entwicklungstendenzen der europäischen Sozialstaatsdiskussion nach, die sie mit einem Wechsel vom vor- oder fürsorgenden Wohlfahrtsstaat hin zu einem aktivierenden Wohlfahrtsstaat charakterisiert. Dabei wird klar, dass der Wohlfahrts- oder Sozialstaat - die Autorin benutzt die beiden Begriffe offenbar als Synonym - sowohl von seiner Entstehung her wie auch in seiner weiteren Ausgestaltung viel mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt zu tun hatte und hat.



So haben auch die heutigen Reformen, die man hin zu dem neuen Begriff des aktivierenden Wohlfahrtsstaates bezeichnen kann, auch zunächst in diesem Sektor eingesetzt. Konkret wird dabei die Gewährung von Rechten von der Kooperationsfähigkeit der Klienten (man kann auch sagen von ihrem Wohlverhalten) abhängig gemacht. Anders als bei den Neoliberalen wird in diesem Konzept jedoch mehr auf staatliche Leistungen gesetzt. Besonders hervorgehoben wird die Rolle des "dritten Sektors". Damit sind Netzwerke und auch Selbsthilfeorganisationen gemeint. Gerade Letzteres ist aber noch nicht wirklich bei uns angekommen. Sonst wäre es nicht so schwierig, Dienstleistungen, die der DVBS beispielsweise im Bereich des Trainings für Arbeitssuchende anbieten kann, auch staatlich finanziert oder institutionell abgesichert zu erhalten.



Entsprechend sieht auch Dingeldey das Konzept als durchaus ambivalent an, "da es eine Ausweitung befähigender Politiken mit der Ausweitung von Zwang und sozialer Kontrolle unauflösbar miteinander verbindet." Das stelle eine äußerst voraussetzungsvolle Steuerungsaufgabe dar, deren Scheitern nicht unwahrscheinlich sei. "Vor diesem Hintergrund", so folgert die Autorin, "liegt die Vermutung nahe, dass in einigen Ländern - und nicht zuletzt in Deutschland - das Label der Aktivierung genutzt wird, um einseitige Leistungskürzungen und die Erhöhung des Arbeitszwangs zu kaschieren, ohne dass ein umfassender Wandel in Richtung aktivierender Wohlfahrtsstaat bzw. der damit verbundenen Erhöhung von Eigenverantwortung und sozialstaatlicher Gewährleistungsverantwortung stattfindet."



Die beiden folgenden Aufsätze widmen sich dem Thema Gesundheitswesen. Der Beitrag von Lange zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ausgesprochen neoliberal. Aber auch das muss man schließlich zur Kenntnis nehmen. Der Verfasser beginnt seine Darlegungen mit weitgehend Bekanntem: der andauernden strukturellen Arbeitslosigkeit, den Veränderungen in der Alterspyramide der Bevölkerung und der enormen Staatsverschuldung. Langes Credo ist die soziale Marktwirtschaft und die grundgesetzlich garantierte Verantwortung des Einzelnen.



Nur wenn der Einzelne unverschuldet nicht selbst für sich sorgen könne, seien die nächst höheren Instanzen, nämlich Familie, Gemeinde, Land und Bund heranzuziehen. Wer den Maßstab für "unverschuldete Unfähigkeit, für sich zu sorgen" festlegt, und ob die Familie mit der Auffangfunktion nicht heute völlig überfordert ist, wird nicht diskutiert. Eine Versicherungspflicht für mehr als 60 % der Bevölkerung (wie in der GKV) sei nicht zu rechtfertigen. Folgerichtig verwirft Lange den Ansatz einer Bürgerversicherung und fordert einen Vorrang der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungsgesellschaften wird es freuen. Die GKV soll nur noch für die ärmsten 20 % der Bevölkerung da sein. Also: zurück zur Armenfürsorge.



Einen anderen Ansatz verfolgt Bauer. Er widmet sich insbesondere dem Begriff der Ökonomisierung im Gesundheitswesen und seinen Auswirkungen. M. E. zutreffend arbeitet er dabei heraus, dass damit immer häufiger Deregulierung und Liberalisierung von gesundheitlichen Dienstleistungen gemeint ist. Damit hält im Gesundheitswesen der Begriff der Nutzenoptimierung, aber auch derjenige der Gewinnmaximierung Einzug. "Geld bleibt nicht Mittel zur Sicherstellung der Versorgung, sondern die Versorgung von Kranken wird tendenziell zum Mittel, durch das Gewinn erzielt werden kann." (Hagen Kühn, zit. nach Bauer) Gleichzeitig wird durch zunehmende Privatisierung auch die Gesundheit immer mehr zu einer Privatangelegenheit und zu einer Ware.



Dass die Anbieter diese so preiswert wie möglich "produzieren" möchten, hat auch Folgen für das Klinikpersonal: Es wird schlechter ausgebildet, quantitativer und qualitativer Stellenabbau führt zu höheren Komplikationsraten während der Behandlung sowie insgesamt zu einer höheren Mortalitätsquote unter den Patienten. Auf Seiten des Personals steigt die Fluktuation, Arbeitsunfälle passieren häufiger, die Arbeitszeitverdichtung und psychische Belastung aufgrund der Unsicherheit des Arbeitsplatzes sowie die Burn-out-Rate nehmen zu. Bauer vertritt die von ihm als vielfach belegt dargestellte These, dass sowohl die Verteilung von Gesundheitsrisiken als auch die Fähigkeit, Erkrankungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu therapieren und zu bewältigen, sozial ungleich verteilt sei. "Da aber chronische Erkrankungen in den unteren Sozialschichten weit häufiger anzutreffen sind als in der Gesamtgesellschaft, werden mit Kostenprivatisierung vor allem diejenigen belastet, die ohnehin bereits zu den schwächsten Bevölkerungsgruppen zählen." So kann man den schönen Wunsch: "Bleiben Sie gesund …", durch den drohenden Nachsatz ergänzen: "… sonst wird es teuer!" Und das wird sich nicht mehr jeder leisten können.



Sesselmeier behandelt die Krise der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Ursachen er aktuell nicht so sehr im demografischen Wandel sieht, sondern in der Massenarbeitslosigkeit und den versicherungsfreien Minijobs, die kein Geld in die Rentenkassen bringen. Langfristig ist es dann allerdings doch der demografische Wandel, der das System, das eine Lebensstandardgarantie verkörpert, in Schwierigkeiten bringt. Als mögliche Rezepte nennt Sesselmeier eine Veränderung der Rentenformel, eine (noch) stärkere Steuerfinanzierung und eine Verschiebung des Renteneintrittsalters.



Während früher die Beiträge nach den gewissermaßen "gesetzten" Leistungen berechnet wurden, werden jetzt die Leistungen an die vorgegebenen Beiträge angepasst, indem man etwa dekretiert, dass die Beiträge nicht höher als x sein dürften. Weitere Einzelheiten in Bezug auf die Rentenformel und den in ihr enthaltenen Nachhaltigkeitsfaktor erspare ich uns an dieser Stelle. Eine andere Lösung könnte eine mehr steuerfinanzierte Rente sein. Das würde das gesamte System hin zu einer Grundsicherung umbauen. Schließlich, und dafür hat sich die Große Koalition entschieden, gibt es noch die Möglichkeit der Erhöhung des Renteneintrittsalters, wiederum jedoch von der konjunkturellen Großwetterlage abhängig.



Was ist an all diesen Vorschlägen gerecht, und ist Gerechtigkeit durch Sozialpolitik überhaupt möglich? Das sind Fragen, die sich und uns Michael Opielka im letzten Aufsatz des hier besprochenen Heftes stellt. Dabei gibt er einen Theorieüberblick zum Begriff der sozialen Gerechtigkeit, insbesondere verknüpft mit dem Namen Rawls, den er als liberalen Sozialdemokraten kennzeichnet. Seine weiteren Kronzeugen für die Theorieentwicklung sind Höffe und Kersting, denen er die verschiedenen Ausprägungen von Gerechtigkeit bei Aristoteles gegenüberstellt. Schon diese kurzen Andeutungen zeigen, dass es sich hier um Theoriegebäude handelt, in die einzutreten nicht jedermanns Sache sein dürfte. Fassbarer werden die Ausführungen Opielkas dann wieder, wenn er sich mit der Zustimmung der Bevölkerung zu sozialstaatlichen Einrichtungen beschäftigt. Doch bleiben die Ergebnisse ambivalent. Zwar meinen viele Menschen einerseits, nur bei genügend großen Einkommensunterschieden sei ein Anreiz für Leistung gegeben. Andererseits halten sie es für eine Staatsaufgabe, Menschen vor Not, Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu schützen. Welche dieser Konzeptionen in konkreten Auseinandersetzungen die Oberhand behalten wird, bleibt abzuwarten.



Natürlich nützt uns das hier versammelte Wissen in alltäglichen Auseinandersetzungen nicht direkt, kann aber, wie ich finde, den Blick für die Kräfte schärfen, die hinter vielen Phänomenen stecken, mit denen wir es rechts- und sozialpolitisch zu tun haben.



Abschließend noch ein Wort zur Internet-Zugänglichkeit der Beilage. Während die HTML-Version problemlos lesbar ist, macht das PDF-Format wieder einmal Schwierigkeiten und fördert jedenfalls bei mir nur Hieroglyphen auf die Braillezeile, so dass ein punktgenaues wissenschaftliches Zitieren der Beiträge leider nicht möglich ist. Vielleicht sollte sich das BIK-Projekt dieser Sache einmal annehmen.

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