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Nachdem der Bundesgesetzgeber 2002 ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen und danach eine Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (hier Bundes-BITV genannt) in Kraft gesetzt hatte, waren und sind nun die Bundesländer am Zuge, entsprechende Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten ihrer Dienststellen und Kommunen vorzugeben.
Die Behindertenverbände fordern und fördern die Übernahme der Bundes-BITV in den Ländern.
Das Beispiel Hamburg zeigt, dass Teilhabe behinderter Menschen dort beschnitten wird, wo man meint, dass sie für "leere" Haushaltskassen zu kostspielig werden könnte. So wirkte sich die obligatorische "vorausschauende Folgeabschätzung" bereits auf den Geltungsbereich des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes negativ aus. So gilt das Gesetz im Wesentlichen nur für die Kernverwaltung der Hansestadt. Die Folge, die geplante Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBIT-VO) wird nicht für alle öffentlichen Internetangebote, die für eine Teilhabe behinderter Menschen an der modernen Mediengesellschaft und für eine unabhängige Lebensführung mitentscheidend sind, gelten.
Wer sich als behinderter Mensch beispielsweise für einen Studiengang an einer Hamburger Hochschule interessiert oder eine Anzeige online beim virtuellen Polizeiamt aufgeben will, der hat möglicherweise schlechte Karten, denn die Internetseiten müssen nicht barrierefrei sein. Wer sich einen Überblick über das medizinische Angebot der Hamburger Krankenhäuser verschaffen möchte, der muss möglicherweise ebenfalls mit Hürden rechnen, weil diese privatisiert sind. Mit der bewussten Begrenzung des Geltungsbereichs wird die Zielsetzung des Gesetzes selbst unterlaufen.
Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz setzt im § 4 den Maßstab für eine zu schaffende Rechtsverordnung. Da heißt es in diesem Zusammenhang, dass Systeme der Informationsverarbeitung barrierefrei sind, wenn sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und in der Regel ohne besondere Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Dieser Gesetzesvorgabe wird der nun vorliegende Entwurf einer Hamburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nicht gerecht, weil die Hamburger Kernverwaltung nur zur Umsetzung von 16 Zugangsanforderungen für Internetseiten verpflichtet wird. Diese sind aber nicht entscheidend für den Zugang behinderter Menschen zum Internet, die wie Blinde und Sehbehinderte auf besondere Hilfsmittel angewiesen sind. Damit verstößt der Entwurf gegen die Intention des § 4 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes und friert zugleich den jetzigen Zustand der Internetseiten ein.
Genau gesagt, bezieht sich der Entwurf der Hamburger BIT-Verordnung nur auf die Priorität 1 mit 16 Zugänglichkeitsanforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (kurz WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums. Mit der Bundes-BITV ist der Gesetzgeber einen anderen Weg gegangen. In ihr werden die Prioritäten 1 und 2 der WCAG zu einer Prioritätenstufe zusammengefasst mit insgesamt 46 Anforderungen. Das ist genau die Summe von Anforderungen, die den Zugang für behinderte Menschen mit speziellen Hilfsmitteln gewährleistet. Das betrifft insbesondere blinde und stark sehbehinderte Menschen, die nur mit Blindenschriftzeile, Sprachausgabe oder Vergrößerungsprogrammen auf das Internet zugreifen können.
Ursprünglich hatte die Hamburger Finanzbehörde - federführend bei der behördeninternen Abstimmung des Verordnungsentwurfs - der Forderung der Behindertenverbände entsprochen und sich an der Prioritätensetzung der Bundes-BITV orientiert. Wie aus "stets gut informierten Kreisen" zu erfahren ist, wurde aber der ursprüngliche Entwurf zurückgezogen, weil er nicht der Senatsvorgabe entsprach, hohe Kosten zu vermeiden. Die Umsetzung des neuen Verordnungsentwurfs soll nun kostengünstiger sein als die Übernahme der Bundes-BITV. Da meint man wohl, wenn drei Brötchen billiger sind als zahn, dann ist die Einhaltung von 16 Anforderungen wohl auch kostengünstiger als die Einhaltung von 46. Internetbarrieren sind jedoch nicht beliebig gegeneinander aufzurechnen. Es gibt niedrige und hohe Barrieren.
Wie wird es sich nun in der Praxis auswirken, wenn nur 16 Anforderungen erfüllt werden müssen?
Dem Verordnungsentwurf zufolge soll beispielsweise darauf verzichtet werden, dass sich blinde Internetsurfer mit ihren Screenreadern einen schnellen Überblick über eine Internetseite verschaffen können.
Scheinbar möchte man weiterhin an alten Techniken festhalten, wie z. B. an der Textgestaltung mit Hilfe von Tabellen. Das ist so, als wenn man in ein neues Auto einen gebrauchten Motor einbauen würde ...
Würde man weiterhin Internetseiten im Tabellen-Layout und ohne die Einhaltung von Standards produzieren und den Aspekt der Qualitätssicherung vernachlässigen, "würde man vielleicht kurzfristig Kosten sparen, langfristig jedoch ohne die offensichtlichen Vorteile von Qualitätsmanagement auskommen müssen", ist bei dem Internetexperten Ansgar Hein nachzulesen. Und: "Wer nachhaltige Qualitätssicherung im Internet betreiben möchte, setzt mit Barrierefreiheit den richtigen Prozess in Gang. Gleichzeitig sinken die Traffic-Kosten, und auf lange Sicht gesehen spart jeder Versionswechsel bares Geld."
Die moderne Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft benötigen moderne, nutzerfreundliche und für jeden zugängliche Internetseiten.
Bis 2007 wird Hamburg für die Verlagerung von Behördendienstleistungen ins Internet rd. 300 Millionen Euro investiert haben. Durch die Verlagerung von Dienstleistungen ins Internet sollen Kosten der Verwaltung abgebaut werden. Ein Teil der Aufgaben übernimmt dabei der Kunde selbst.
Man sollte annehmen, dass die Investition die Kosten für Barrierefreiheit bereits enthalten. Dass eine entsprechende Kostenkalkulation machbar ist, zeigen die Macher von hamburg.de - dem Hamburger Stadtportal. Dort orientiert man sich jetzt schon am Maßstab, den die Bundes-BITV deutschlandweit gesetzt hat. Ihre Musterplattform "Mein hamburg.de" soll Vorbild für das neue Konzept von hamburg.de werden. Die Experten des BIK-Projektes haben mit ihrem bundesweit anerkannten Testverfahren herausgefunden, dass die Seiten BITV-konform sind. Wie zu erfahren war, sollen die neuen Seiten von hamburg.de aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden. Warum sollte das nicht auch für andere Internetseiten in Hamburg möglich sein?
Ob Hamburgs Finanzsenator Peiner auch an behinderte Menschen gedacht hat, als er verkündete: "Eine moderne, effiziente und kundennahe Verwaltung ist ein entscheidender Standortfaktor für die wachsende Stadt. Bei der Entwicklung von E-Government-Lösungen beziehen wir deshalb die späteren Nutzer mit ein, um ihre Erwartungen und Wünsche möglichst optimal berücksichtigen zu können." (Pressemitteilung vom 28.06.2005).
Erst jetzt, nachdem der Entwurf der Rechtsverordnung dem Senat zur Kenntnis gebracht worden ist, sind die Behindertenverbände durch den Hamburgischen Senatskoordinator für die Belange behinderter Menschen angehört worden. Expertenwissen scheint nicht erwünscht zu sein. Denn bei der entscheidenden Frage, was das alles kostet, mied man die Hinzuziehung interner und externer Expertinnen und Experten. So gibt es in Hamburg ein Netzwerk für barrierefreie Informationstechnik, in dem sich über 40 Vertreterinnen und Vertreter von Hamburger Webagenturen, Anbietern und Medien sowie aus Behörden und der Handelskammer auf Initiative von BIK zusammengefunden haben. Sie alle stehen für BITV-konformes Webdesign. Warum hat die Hamburger Finanzverwaltung das Know-how dieses Expertenkreises nicht genutzt?
Die Hamburger Behindertenverbände fordern, ein Gespräch unter Experten, damit Hamburg doch noch eine fortschrittliche Rechtsverordnung und damit moderne, zugängliche Internetseiten bekommt.
Zu befürchten ist, dass die Hamburger Verordnung ein falsches Signal an andere Bundesländer sendet, denn bisher gibt es nur in drei Bundesländern eine BITV. Positiv ist, dass die Blinden- und Sehbehindertenverbände mit BIK ein Kompetenzzentrum hat, das bei der Lobbyarbeit gegenüber der Politik von großem Nutzen sein kann. So haben der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg, Pro Retina Deutschland und der DVBS-Bezirk Hamburg mit drei Experten und arbeitsteiligen Stellungnahmen an der Anhörung teilnehmen können und auch schon im Vorfeld einzelne Hamburger Behördendienststellen beraten können. An der Anhörung beteiligten sich Prof. Dr. Christian Bühler vom Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik, Detlef Girke als BIK-Berater für Pro Retina und Karsten Warnke, BIK-Projektkoordinator für den DVBS.
Der Verfasser, Karsten Warnke, Dipl. Soz., ist BIK-Projektkoordinator und Vizevorsitzender des DVBS.
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