horus

Startseite > horus & Broschüren > 3/2006

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


Behindertenbeauftragte begrüßt Einigung über Diskriminierungsschutz

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (SPD) hat heute in Berlin die Einigung der Koalitionsspitzen über ein Antidiskriminierungsgesetz begrüßt. "Mehr als 6 Millionen behinderte Menschen in diesem Land haben heute Grund zur Freude. Sie haben jahrelang auf ein solches Gesetz gewartet. Das Warten und die zum Teil unwürdigen Diskussionen haben jetzt endlich ein Ende. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, mit einer Versachlichung der Debatte eine vernünftige Einigung zu erzielen. Die Aufnahme behinderter Menschen in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz ist neben dem Sozialgesetzbuch IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz die notwendige dritte Säule für den Paradigmenwechsel in er Behindertenpolitik, hin zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe."



Die im Koalitionsausschuss erzielte Einigung sehe vor, dass auch das Merkmal Behinderung in den zivilrechtlichen Teil des Gesetzes aufgenommen wird. Damit sei sichergestellt, dass behinderte Menschen gegen Diskriminierung bei Alltagsgeschäften und beim Abschluss von privaten Versicherungen vorgehen können. Karin Meyer-Evers: "Ich hätte mir natürlich einen umfassenderen Schutz vorstellen können. Ich denke aber, dass unter den gegebenen Umständen ein guter Kompromiss gefunden wurde. Außerdem sollte man die Symbolkraft für die Zukunft, die von einem solchen Gesetz ausgeht, nicht unterschätzen."



Die Behindertenbeauftragte hatte in den letzten Monaten immer wieder eine zügige Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und die Aufnahme des Merkmals Behinderung in den zivilrechtlichen Teil des Gesetzes angemahnt. Mit einer zügigen Vorlage des Gesetzentwurfes können drohende Strafzahlungen nun abgewandt werden. Die Beauftragte forderte die Regierung auf, den Gesetzentwurf unverzüglich auf den Weg zu bringen. "Das Gesetz muss im Herbst in Kraft treten", so Evers-Meyer.



Pressemitteilung vom 2. Mai 2006

Zurück zum Inhalt von 3/2006 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe