horus

Startseite > horus & Broschüren > 3/2006

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


Hessische Landesregierung beschließt mehr Hilfe für behinderte Menschen

Die Hessische Landesregierung stärkt die Rechte von behinderten Menschen, wenn sie Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens sind. "Blinde und Sehbehinderte können verlangen, dass ihnen öffentlich-rechtliche Verträge, Vordrucke und Bescheide in einer für sie wahrnehmbaren und geeigneten Form zugänglich gemacht werden. Hör- oder sprachbehinderten Menschen stehen für die Wahrnehmung ihrer Rechte Gebärdendolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu", sagte die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger am 15. März 2006. Die Hessische Landesregierung habe in ihrer jüngsten Kabinettssitzung zwei entsprechende Verordnungen beschlossen.



"Für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen viele Wahlmöglichkeiten. Ob Blindenschrift oder Großdruck, elektronisch durch E-Mail oder Datenträger, akustisch durch Hörkassette oder mündlich von Person zu Person: Der blinde und sehbehinderte Mensch erhält durch diese Verordnung spürbar mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft", sagte Sozialministerin Silke Lautenschläger.



Konkret können nach der Verordnung blinde und sehbehinderte Menschen entscheiden, welche Form der Zugänglichmachung die für sie am besten geeignete ist. Bei Großdruck müssten Schriftbild, Kontrast und Papierqualität so beschaffen sein, dass sie die individuellen Wahrnehmungsfähigkeiten der Menschen ausreichend berücksichtigten. So sei im Normalfall eine Schriftgrüße von mindestens 14 Punkt zu wählen.



Die obersten Landesbehörden stellen barrierefreie Dokumente zukünftig übrigens selbst her: Beim Beauftragten des Landes für Menschen mit Behinderungen wird ein spezieller Drucker platziert, der Dokumente in Brailleschrift drucken kann.



Für hör- und sprachbehinderte Menschen seien Regelungen geschaffen worden, um ihnen bei Behördenkontakten weiterzuhelfen. Neben Gebärdendolmetschern stehen als Wahlmöglichkeiten Kommunikationshelfer (zum Beispiel Schriftdolmetscher), Kommunikationsmethoden (etwa gestützte Kommunikation für Menschen mit autistischer Störung) oder Kommunikationsmittel wie akustisch-technische Hilfen zur Verfügung. Darüber hinaus regelt die Verordnung die Vergütung und Erstattung für die Aufwendungen von Gebärdendolmetschern und Kommunikationshelfern.



Die Regelungen gelten auch für die Kommunikation mit der Schule, die hör- oder sprachbehinderte Eltern, deren Kinder keine Hör- oder Sprachbehinderung haben, führen müssen. "Gerade Elternabende und Lehrer-Eltern-Gespräche sind wichtig, hier soll die barrierefreie Kommunikation zwischen Eltern und Lehrer dazu beitragen, den Erfolg des Schulbesuches zu sichern und die hör- oder sprachbehinderten Eltern in die Lage versetzen, barrierefrei an der schulischen Entwicklung ihres Kindes teilzuhaben", so die Ministerin.



Presseinformation des Hessischen Sozialministeriums vom 15. März 2006

Zurück zum Inhalt von 3/2006 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe