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Dörte Severin: Eltern minderjähriger sehgeschädigter Jugendlicher werden Mitglied im DVBS?

- Utopie oder demnächst Wirklichkeit?



Können Sie sich eine normalsichtige Mutter eines sehbehinderten Schülers der Carl-Strehl-Schule oder den Vater einer blinden Schülerin einer Regelschule als Mitglieder im DVBS vorstellen? Was haben Eltern und der DVBS davon, werden Sie vermutlich fragen.



In den letzten Jahren wenden sich immer häufiger Eltern als Vertreter ihrer noch minderjährigen Kinder mit z. B. den folgenden Fragestellungen an die Geschäftsstelle:



Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Tafellesegerät für die Schule?


Muss ich akzeptieren, dass nicht das Gerät finanziert wird, das der Augenarzt verordnet hat, sondern ein billigeres?



Die veränderte Gesetzeslage, verbunden mit deutlich restriktiveren Bewilligungspraktiken der Kostenträger, verunsichern Eltern, sodass professionelle Unterstützung oft notwendig ist.



Nicht selten werden Eltern als Reaktion auf eine qualifizierte Beratung fördernde Mitglieder des DVBS; d. h., sie erhalten den "horus", haben aber keinerlei Möglichkeit, am Vereinsleben aktiv teilzunehmen, z. B. bei einer Aktivität der Bezirksgruppe ihres Heimatorts dabei zu sein oder eine Mitgliederversammlung zu besuchen.



Dies sollte sich m. E. ändern. Ich denke, dass die Eltern, aber vor allem auch unser Verein davon profitieren, wenn Mütter und Väter sehgeschädigter Kinder die Bereiche im Verein, die sie betreffen, auch mitgestalten können. Dies ist möglich, wenn sie ordentliche Mitglieder sind.



In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts erkannte auch die Behindertenpädagogik, dass nicht nur die direkt "Betroffenen" mit den sozialen Auswirkungen einer Behinderung zu tun haben, sondern ebenso deren Angehörige. Auch sie zählen zu den "Betroffenen", die als Fachleute ihrer individuellen Lebenssituation mit Behinderung konfrontiert sind. Deshalb wünsche ich mir, dass wir Menschen im DVBS künftig versuchen, unseren Blick zu erweitern und - wenn es sinnvoll erscheint - die oben beschriebenen Personenkreise in unsere Angebote einzubeziehen.



Gerade als Sonderpädagogin im Vorstand ist es mein besonderes Anliegen, auch minderjährige Sehgeschädigte - als mögliche künftige Mitglieder - und ihre Eltern in die Vereinsarbeit einzubeziehen, z. B. mit einem speziellen Seminarangebot zu pädagogischen, psychosozialen und juristischen Themen.



Über eine Elternmitgliedschaft kommen die Jugendlichen über ihre Eltern früher als bisher mit unserem Verein in Kontakt, dies könnte Berührungsängste abbauen und zu einem späteren Vereinseintritt führen.



Die Zahl der möglichen "Eltern-Mitglieder" wird immer gering bleiben, denn spätestens bei Eintritt der Volljährigkeit der Kinder erlischt die Elternmitgliedschaft.



Eltern können mit ihren Anliegen und Ideen im Vereinsleben neue Akzente setzen, die Grundzüge unserer Vereinspolitik werden sie kaum beeinflussen.



Sie haben es gemerkt: dies sollte ein Plädoyer für eine Satzungsänderung im Sinne einer Elternmitgliedschaft im DVBS sein. Wenn ich die eine und den anderen von Ihnen überzeugt habe, würde ich mich freuen.

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