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In § 3 Abs. 1 der Satzung des DVBS heißt es: "Ordentliches Mitglied kann nach Vollendung des 16. Lebensjahres werden, wer blind oder sehbehindert ist, den Abschluss von Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Ausbildungsstand erworben oder sich in einem Beruf entsprechend qualifiziert hat und bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen."
Damit wird eine wichtige Gruppe von Blinden und Sehbehinderten von der Mitgliedschaft im DVBS ausgeschlossen. Es sind die unter 16-jährigen, die noch keinen Schulabschluss erreicht haben bzw. deren Eltern.
Braucht diese Altersgruppe keine kompetente Vertretung in der Selbsthilfe? Doch, und zwar mehr denn je, aber es existieren nur Zusammenschlüsse weniger engagierter Eltern in mehreren kleinen zum Teil lokal arbeitenden Vereinigungen. Von einer auch politisch starken Selbsthilfe im Bereich blinder und sehbehinderter Kinder und deren Eltern kann nur sehr begrenzt die Rede sein. Der DVBS kann für Eltern blinder und sehbehinderter Kinder d i e Anlaufstelle werden. Der DVBS hat bei der beruflichen Integration Blinder und Sehbehinderter anerkannt hohe Kompetenz. Diese kann auf den Sektor "Schulische Bildung" ausgeweitet werden.
Unser Bildungssystem ist nach wie vor in heftiger Bewegung. In Zukunft werden den Ländern noch mehr Rechte in der Schul- und Bildungspolitik übertragen. In vielen Bundesländern wird die integrative Beschulung behinderter Kinder sehr forciert. Integration Behinderter ist wünschenswert und notwendig, aber es darf kein einfaches Schlagwort und keine Mogelpackung sein. Blinde und sehbehinderte Kinder an Regelschulen schicken, das geht nur mit gleichzeitig stattfindenden und begleitenden sonderpädagogischen Fördermaßnahmen durch qualifiziertes Personal.
Da muss auf Nachteilsausgleiche geachtet werden, wovon viele Lehrkräfte der Regelschulen noch nie etwas gehört haben, weil sie auf die neuen Aufgaben überhaupt nicht vorbereitet sind. Da müssen Lehrpläne angeglichen werden, denn blinde und sehbehinderte Kinder lernen zum Teil nach einem anderen Ablauf. Da müssen Probleme, die in Geometrie, Geografie, im Sport- oder Kunstunterricht auftreten, gelöst werden. Da müssen Kämpfe mit Kostenträgern für die adäquate Ausstattung mit Hilfsmitteln ausgefochten werden ... Und dazu gibt es aber in 16 Bundesländern 16 verschiedene rechtliche Grundlagen.
An wen sollen sich Eltern blinder und sehbehinderter Kinder wenden, wenn sie in Ausbildungsfragen Rat suchen? Da kommt eigentlich nur eine Selbsthilfevereinigung mit der Kompetenz für Ausbildung und Integration in Frage - und das ist der DVBS.
Eltern von Kindern unter 16 Jahren müssen die Möglichkeit haben, Mitglied im DVBS zu werden, damit ihre Kinder eine gute Schulbildung bekommen, die manchmal erst das Erreichen des Sekundarabschlusses I ermöglicht. Schulprobleme gibt es genug vor dem 16. Lebensjahr.
Die Öffnung des DVBS für die Elternmitgliedschaft, die später an die dann 16-Jährigen übergeht, bietet dem Verein die Mitarbeit engagierter Personen und damit die Erweiterung der Kompetenz in Bildungsfragen. Sie verhindert eine Zersplitterung und ein Verpuffen elterlichen Engagements und führt zu einer starken Elternvertretung in der Beschulung blinder und sehbehinderter Kinder ... Und die haben es verdient.
Nun wird von vielen gefordert, zunächst einmal die Schülerinnen und Schüler an der blista zu werben. Natürlich sind Carl-Strehl-Schule und blista die "Hausmacht" des DVBS. Aber eine Beschränkung auf die Mitgliederwerbung für diesen Bereich würde immer die Konzentration auf eine relativ kleine Region bedeuten. Der DVBS ist aber ein Verein mit überregionaler Kompetenz.
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