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Carsten Dethlefs: Die isolierende Wirkung von Sonderregeln

Als blinder Mensch ist man in mannigfachen Situationen auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, der eine mehr, der andere weniger. Das hängt von den Umständen ab. Um die vermeintlich schwierigere Situation, wie sie sich für Blinde ergeben mag, finanziell aufzufangen, zahlt die öffentliche Hand ein in der Höhe von Bundesland zu Bundesland differierendes Blindengeld. Die Krankenkassen sowie das Integrationsamt kommen zudem für die Beschaffung von Spezialgeräten, wie sie von blinden Menschen genutzt werden müssen, um arbeiten zu können, auf. Gleiches gilt auch für das Mobilitätstraining, das man in zunächst noch fremden Umgebungen absolvieren sollte, um sich später allein dort zurechtfinden zu können.



Auch wenn die Nachteile gegenüber sehenden Menschen, die blinde Menschen durch den Erhalt von Blindengeld auszugleichen meinen, kaum exakt berechnet werden können, ist die Zahlung dieser Leistung solange vertretbar und richtig, wie die blinden Menschen nicht selbst durch ihren eigenen Verdienst für spezielle Anforderungen, die ihre Behinderung mit sich bringt, aufkommen können. Bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung werden schließlich auch Lohnkostenzuschüsse durch das Integrations- oder Arbeitsamt gezahlt.



Über diese öffentlichen Zuwendungen sind wir als blinde Menschen froh, daran besteht wohl kein Zweifel.



Ein anderes Ziel, das viele Menschen, die blind sind oder eine andere Behinderung haben, verfolgen ist, sich möglichst wenig durch ihre Behinderung von anderen Menschen zu unterscheiden und sich auf diese Weise besser in eine von Nichtbehinderten dominierte Gesellschaft zu integrieren. Hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich hier ein Zielkonflikt zwischen Sonderregeln, die das Leben erleichtern sollen, und nahezu vollständiger Integration ergeben kann. Man muss sich doch fragen, ob die Sonderregelungen, die in vielen Bereichen für blinde Menschen gelten, wirklich zur Integration beitragen oder nicht vielmehr eine gesellschaftliche Sonderstellung festigen, die man als Blinder eigentlich gar nicht haben möchte. Diese Sonderregelungen, sei es im Arbeitsrecht oder anderen Bereichen können ebenso eine ausgrenzende Wirkung auf die Betroffenen haben - genau so wie die völlige Vernachlässigung der Behinderung. Letztlich sollte man doch der Überzeugung sein, dass man in erster Linie ein einzigartiger Mensch ist mit ganz individuellen Begabungen und Zielen und erst in zweiter Linie jemand, der unter einer Behinderung leidet.



Man wird auf der Welt keine zwei Menschen finden, ob sie nun behindert sind oder nicht, die vollkommen gleich sind. Deshalb habe ich seit meiner frühesten Kindheit gegen kollektive Vorurteile blinde Menschen betreffend gekämpft und tue dies auch heute noch.



Die Sonderregelungen, die es - ob nun zu Recht oder zu Unrecht - gibt, dürfen nicht dazu führen, dass diese kollektiven Vorurteile gegenüber blinden Menschen gestärkt werden. Es liegt vielmehr an den blinden Menschen selbst, also an uns, dafür zu kämpfen, eigene individuelle Ziele, welcher Art auch immer, zu erreichen und somit für ein heterogeneres Bild dieser Gruppe in der Öffentlichkeit zu sorgen. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass viele der behinderten Menschen in Deutschland, und insbesondere auch blinde Menschen, mit weniger Sonderregeln sehr gut, vielleicht besser, auskommen würden, da sie dieser nicht bedürfen. Man sollte den blinden Menschen ruhig mehr zutrauen und auf diese Weise Berührungsängste von Arbeitgebern oder anderen Gruppen abbauen, denn wer viele Sonderregelungen benötigt, mit dem kann doch etwas nicht stimmen, könnte man denken.



Dass die Politik freilich im Moment in eine andere Richtung geht, wie das Antidiskriminierungsgesetz zeigt, darf uns hierbei nicht schrecken. Auch wir sind Deutschland und auch wir können wertvolle Beiträge für die Gesellschaft erbringen. Ich habe leider das Gefühl, dass dies häufig vergessen wird.

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