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Michael Herbst : 16 Bundesländer, 16 Landesblindengelder und drei Fonds

Ab 2007 zahlt auch Thüringen wieder einen einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich an alle blinden Bewohner. 220 Euro monatlich soll er betragen. Bestandsschutz gibt es für jene unter 27-jährigen Betroffenen, denen man selbst in der blindengeldlosen Zeit 300 Euro zubilligte. Natürlich bekommen minderjährige und/oder in Heimen lebende Blinde weniger, natürlich werden Leistungen der Pflegeversicherung auf die Höhe des Blindengeldes angerechnet und natürlich gibt es auch in Thüringen einen dieser in Mode gekommenen Blindenhilfefonds. Einerlei: Der letzte "weiße Fleck" auf der "sozialen Landkarte" ist nicht mehr.


Zu guter Letzt ging alles sehr schnell: Im Januar brachten die drei Oppositionsfraktionen im Thüringschen Landtag jenen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung eines Blindengeldes ein, den der Landesblindenverband (BSV-T) unter der Führung von Rechtsanwalt Peter Och getextet hatte. Sozialminister Dr. Klaus Zeh war im Parlament zur Verteidigung einer Maßnahme gezwungen, die in der unionsgeführten Landesregierung längst umstritten war. Nach einjähriger Bedenkzeit entschied sich Landesvater Althaus dann, im Februar BSV-T-Vertreter in der Staatskanzlei zu Erfurt zu empfangen. Der Ministerpräsident beauftragte seinen Sozialminister, binnen eines Monats mit dem Blindenverband nach einem tragfähigen Kompromiss zu suchen. Der tat wie ihm geheißen, und zwei Gespräche später lag Mitte März die Einigung auf dem Tisch. Um 100 Euro hatte Zeh den BSV-T heruntergehandelt, auf niedersächsisches Niveau. Zweimal 1,6 Millionen Euro will Thüringen 2008 und 2009 in jenen Hilfsfonds stecken, der schon in der blindengeldlosen Zeit lediglich von einigen vorwiegend Geschäftstüchtigen beansprucht wurde und dessen Mittel deshalb weitgehend liegenblieben. Neu an diesem Fonds, den man in Erfurt imageträchtig "Stiftung" nennt, ist, dass wie schon in Niedersachsen und Schleswig-Holstein der Landesblindenverband beim Mittelverteilen helfen darf.


Solcherlei Fonds hat die Blindenselbsthilfe nicht erfunden. Sie waren die Idee von Ursula von der Leyen, als die Tochter des "Balsen"-Managers und späteren Ministerpräsidenten Albrecht noch das niedersächsische Sozialministerium leitete. Von dem ihr bis heute eigenen gesellschaftspolitischen Blickwinkel aus, der sich von weit oben her Jahresgehälter im fünfstelligen Bereich offenbar nur schwer vorstellen kann, befand sie 2004, die öffentliche Hand könne und solle sich nurmehr Sozialleistungen an Sozialhilfeempfänger leisten. Wohl ob der vagen Ahnung, das soziale Netz könne womöglich Löcher aufweisen, schuf sie das, was von "Blindengeld-Aktivisten" damals "Blutgeld-Fonds" getauft wurde. Ein geschickter PR-Schachzug, mit dem sie die Öffentlichkeit zwar leicht irritierte, in ihrer Ablehnung der Blindengeldstreichung aber nicht umstimmte. Das Blindengeld kam 2007 wieder, der Fonds blieb ...


Schleswig-Holstein übernahm im Rahmen einer Blindengeldkürzung den Fonds-Gedanken, verpasste ihm mit dem Segen des Blindenverbandes den Zweck der Schaffung von mehr Barrierefreiheit und mit 400.000 Euro p. a. eine vergleichsweise spartanische Finanzausstattung.


Glaube niemand, alles sei vorbei. Am 11. Mai 2007 meldete dpa, dem Sozialminister Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering (SPD), sei aufgefallen, dass sein Bundesland das zweithöchste Blindengeld in der Bundesrepublik zahle. Zwar erklärte er im Landtag, er wolle diesen Nachteilsausgleich auf "möglichst hohem Niveau", aber es gehört wohl nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, was er mit seiner Feststellung andeuten will.


Andere Landesblindengeldgesetze sind - wie beispielsweise in Hessen -  inzwischen zeitlich befristet. Mag sein, dass weitere Leistungskürzungen drohen, insbesondere dort, wo das Blindengeld direkt aus den  Landeshaushalten finanziert wird. Was aber überstanden zu sein scheint, ist die akute Gefahr einer Streichung. Das Sozialstaatsprinzip der Frau von der Leyen, sei es einem Geschichtsbuch oder den Stammtischen entliehen, hat sich scheinbar nicht durchgesetzt. Bremen nahm zweimal einen Anlauf zur Streichung und zweimal scheiterte dieser Versuch. In Niedersachsen und Thüringen wurde tatsächlich eine Sozialleistung zurückgeholt. Beinahe ein Novum in dieser Republik und ein Beleg für die Sinnhaftigkeit der Selbsthilfe. Sie erwies sich als kampagnenfähig und war dabei besser, als sie sich es selbst anfänglich zutraute.


Doch zur Selbstzufriedenheit besteht kein Anlass. Herbe Einschnitte beim Blindengeld liegen fast flächendeckend hinter den Betroffenen. Von der Durchsetzung eines Sehbehindertengeldes möglichst in allen Bundesländern ist die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe heute weiter entfernt denn je. Hier liegt wohl die große Herausforderung der nächsten Jahre des prognostizierten wirtschaftlichen Aufschwungs.


Was bleibt sonst noch in Erinnerung? Drei beeindruckende Demonstrationen in Bremen, Hannover und Erfurt mit insgesamt 20.000 Teilnehmenden. Beeindruckend deshalb, weil die Solidarität Blinder und Sehbehinderter untereinander wie auch die der Bevölkerung mit ihnen dreimal schier mit Händen zu greifen war. Dieser Solidarität tat auch die Kolumne jenes "Die Welt"-Redakteurs namens Adam keinen Abbruch, in der er 6.000 Erfurter Demonstranten als Mob bezeichnete. Der im Blinden- und Sehbehindertenwesen Mitarbeitende erinnert sich an eine Strategietagung in Osterode Anfang 2004. Wie kann das Blindengeld gerettet werden, wurde dort gefragt. Brauchen wir ein Bundesleistungsgesetz oder ein "Blindenpflegegeld" in Form einer Versicherungsleistung? Nun haben wir wieder 16 Landesblindengeldgesetze.


"Etwas Besseres werden wir kaum bekommen", meinte Dr. Herbert Demmel, blinder Jurist aus München, einmal mahnend. Mag sein, aber was in ihnen steht, das ist gerade nach den letzten Jahren durchaus verbesserungsbedürftig.

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