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Uwe Benke: 200 Jahre Blindenbildung – Ende der Entwicklung oder Neuanfang?

- Thesen zu einem Jubiläum


Vorbemerkungen

Am 13. Oktober 1806 begann Johann August Zeune in Berlin mit dem ersten Blindenunterricht in Deutschland. Das im vergangenen Jahr 200-jährige Bestehen der nach ihrem Gründer benannten Johann-August-Zeune-Schule in Berlin bedeutet auch 200-jähriges Bestehen der Blindenbildung in Deutschland, das mit Festschriften, Jubiläumsfeier der Schule, einer Museumspräsentation und einem Symposium begangen und mit einer Sonderbriefmarke gewürdigt wurde.


Trotz aller Festfreude schließt sich jetzt die Fragestellung an: Markiert das Jubiläum nun das Ende einer Entwicklung und kündigt sich ein völlig neuer Anfang an? Welche Konsequenzen können aus der vergangenen Entwicklung abgeleitet werden? Wie können die Erkenntnisse aus der historischen Entwicklung und der gegenwärtigen Diskussion fruchtbar für die weitere Entwicklung der Blindenbildung genutzt werden?


Im Nachgang zu diesem Jubiläum werde ich Ihnen Betrachtungen zu dem komplexen Thema "200 Jahre Blindenbildung" vorstellen und sie in Verbindung mit den Ergebnissen des Symposiums "200 Jahre Blindenpädagogik" vom Oktober des vergangenen Jahres setzen.



1.Es ist den Pädagogen und den Betroffenen gemeinsam im Laufe der vergangenen 200 Jahre gelungen, die Bildungsfähigkeit blinder und sehbehinderter Menschen nachzuweisen und dies weitgehend im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu etablieren.

Johann August Zeune, Johann Wilhelm Klein und die ihnen nachfolgenden Blindenpädagogen mussten zu Beginn des 19. Jahrhunderts erst den Nachweis der Bildungsfähigkeit blinder Menschen erbringen. Sie konnten ihren Weg nur als Suchende gehen, um geeignete Unterrichtsformen und Hilfsmittel einschließlich ihrer Finanzierung zu finden; gleiches gilt für die Entwicklung geeigneter Berufsbilder. Diese Pionierphase passte sich der damaligen pädagogischen, technischen und sozialen Entwicklung an. Die gut gemeinte "Fürsorge von der Wiege bis zur Bahre" (Pablasek 1867) kulminierte im Versuch der Blindenpädagogen ihren Schülerinnen und Schülern Lebensform und Moral zu oktroyieren oder sie andernfalls aus dem Versorgungssystem auszustoßen. Im Gegenzug hierzu entwickelte sich aus der fortschreitenden Emanzipation der Blinden die Blindenselbsthilfe.


Einen weiteren Meilenstein setzte Betty Hirsch 1914 mit der Anpassung der beruflichen Perspektiven an die veränderte Berufswelt. Die oft auch durch Blindenpädagogen forcierte Entwicklung neuer Hilfsmittel ermöglicht über den Erwerb kultureller, beruflicher und sozialer Kompetenz die nahezu uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Es ist weitgehend gelungen, einer nahezu ausschließlich auf visuelle Wahrnehmung ausgerichteten Gesellschaft die Vorstellung von der Bildungsfähigkeit blinder und sehbehinderter Menschen zu vermitteln.



2. In der Vergangenheit hat sich der Personenkreis Betroffener und sein Bedarf infolge medizinischer, pädagogischer und sozialer Veränderungen gewandelt und erweitert. Die Blindenpädagogik muss dafür sorgen, dass ihre Ziele dem Wandel ihrer Klientel, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Kultur dynamisch angepasst werden.

Ursprünglich wurden ausschließlich als blind geltende Menschen in den Blindenschulen unterrichtet. Im Laufe der Zeit wurde der hierzu gerechnete Personenkreis auf funktionaler Basis immer wieder erweitert. Der Wandel der Schülerschaft ist durch medizinische und soziale Veränderungen, aber auch infolge gesteigerter Wahrnehmung der Lehrerschaft bedingt. Die Ansprüche der Betroffenen bzw. des Umfeldes haben ebenso dazu beigetragen. Zum erweiterten Schülerkreis gehört neben Sehbehinderten insbesondere der stark gewachsene Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Mehrfachbehinderung, aber auch solche mit vorher nicht erkannten Sehschädigungen, mit Migrationshintergrund etc. Ferner resultiert aus den gestiegenen Anforderungen an das Sehvermögen durch weit fortgeschrittene Visualisierung in allen Bereichen des Lebens erhöhter Anpassungsdruck.


Dies gilt auch für den Begriff "blind" selbst. Dieser wird heute in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich definiert, so gilt im medizinischen Bereich eine andere Definition von Blindheit als im pädagogischen oder im sozialrechtlichen Bereich. Hieraus entwickelte sich das Modell der Sehschädigung als Kontinuum (Mersi 1971), das von absoluter Blindheit bis zu mäßiger Sehbehinderung reicht und auf das bei jeder und jedem Betroffenen mit individueller Förderung reagiert werden muss.



3. Die universitäre Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer muss weiterhin sicher gestellt sein.

Das in der Vergangenheit erarbeitete Spezialwissen der Blindenpädagogik darf keinesfalls verloren gehen. Hier sind Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet gefragt.


Andererseits darf das Expertentum nicht wie in der Vergangenheit dazu führen, dass blinde Schülerinnen und Schüler auf ihre Blindheit reduziert und bevormundet werden. Sie müssen vielmehr in ihrer gesamten Persönlichkeit betrachtet und ihrem individuellen Bedarf entsprechend unterrichtet werden. Die Rolle der Blindenpädagoginnen und -pädagogen ist hier eine mehrfache: einerseits sind sie als Generalisten der allgemeinen Pädagogik und auch der Sonderpädagogik, andererseits als Spezialisten der Sehgeschädigtenpädagogik gefordert. Da diese Arbeit einen prozesshaften Charakter hat, ist auch hier lebenslanges Lernen erforderlich.


Andere Institutionen werden komplementär in die Fortbildung der in der Blindenbildung tätigen Personen einbezogen.


4. Der Blindenpädagogik wird vorgeworfen, dass ihr "Expertentum" und alle mit ihr verbundenen Disziplinen sich verselbstständigt haben und um ihrer selbst willen betrieben werden bzw. wurden. Die kritische Einmischung Betroffener wirkt als Korrektiv.

Der Abbau der vermeintlichen Allmacht der Blindenpädagoginnen und -pädagogen lässt den Dialog mit sehgeschädigten Menschen zu und führt zum Verständnis unterschiedlicher Wahrnehmung der jeweils anderen Gruppe.


Prof. Walthes führte in ihrem Festvortrag aus:"Es ist offensichtlich, dass das sehende Expertensystem schon immer und heute immer noch auf die kritische Einmischung selbstbestimmter und selbstbestimmender Menschen mit einer Sehschädigung angewiesen ist und von den vielen Lösungen, die dort gefunden werden, profitiert. Die Paradoxie der sehenden Blinden- und Sehbehindertenpädagogik besteht darin, dass sie Hilfestellungen, Konzepte, Aufgaben für eine Aneignung von Welt zur Verfügung stellt, ohne ein gesichertes Wissen darüber erlangen zu können, wie die Wahrnehmung bei Blindheit bzw. anderen Sehbedingungen beschaffen ist. Blindheit und Sicht sind einander ausschließende Wahrnehmungsweisen." (Walthes 2006, S.265) Ist erst die Problematik erkannt und benannt, ist auch der Weg zu ihrer Lösung offen.



5. Im Rahmen des Unterrichts sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler ist die Anpassung an den individuellen Bedarf eine unerlässliche Voraussetzung.

Als Grundlage für individuelle Förderung ist eine funktionale Diagnose notwendig. Nur hierauf können individuelle Förderpläne basieren; sie müssen jedoch fortdauernd überprüft und angepasst werden. Die Förderpläne vereinen den durch zwingende curriculare Vorgaben vorgegebenen Bedarf, den individuell vom Lehrenden antizipierten Bedarf und den selbstbestimmt geäußerten Bedarf.


Zusätzliche Schwierigkeiten im Vergleich mit sehenden Schülerinnen und Schülern bereitet das für Sehgeschädigte geltende doppelte Curriculum, das die für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Lehrpläne mit dem aus der Sehschädigung herrührenden Lernbedarf kombinieren muss. Die Lösung hierfür erfordert regelmäßig angepasste Lehr- und Lernmittel und Zeitzugaben.



6. Mehrfachbehinderung bedeutet keine Addition der jeweils einzelnen Behinderung, sondern sie ist eine neue Qualität von Behinderung in je eigener Form, die multiprofessioneller Unterstützung bedarf. Die beteiligten Institutionen müssen hierauf flexibel und bedarfsgerecht reagieren können.

Bei diesem Personenkreis gilt der Ansatz zum Unterricht auf der Grundlage individuell abgestimmter Diagnose und darauf abgestimmter Förderplanentwicklung unter Einbeziehen der Eltern und des gesamten Umfeldes in besonderem Maße. Unterricht und Therapie können nur dann gelingen, wenn sie ganzheitlich orientiert sind. Hierzu muss die personelle Ausstattung mit entsprechend ausgebildeten Lehrkräften und Therapeuten sichergestellt sein. Der Rückgriff auf medizinische und technische Unterstützung muss auf kurzem Weg möglich sein (vgl. auch Blindenzentrum).


Da zerebrale Schädigung und Sehschädigung fast immer miteinander verbunden sind, ist es notwendig, mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler anderer (Sonder-)Schulen in das Diagnoseverfahren einzubeziehen, da die Sehschädigung in vielen Fällen häufig nicht erkannt oder als nicht wesentlich eingestuft wird. ...



7. Unabhängig vom Grad der Sehschädigung muss ein Rechtsanspruch auf individuelle und flexible Frühförderung durch fachlich qualifizierte Kräfte durchgesetzt werden.

Die Frühförderung muss so zeitig wie irgend möglich einsetzen und darf nicht an eine Altersuntergrenze gebunden werden. Die Eltern müssen grundsätzlich eng in die Förderung eingebunden werden.


Die abschließenden Forderungen des Workshops für Frühförderung während des Symposiums lauten:


"Es muss eine spezialisierte Frühförderung für sehbehinderte und blinde Kinder geben, damit betroffene Kinder und ihre Eltern jetzt und in Zukunft eine Beratung erhalten, die ihren Bedürfnissen entspricht und sie auf Fachleute stoßen, die wissen was sie tun und wovon sie reden.


Es braucht eine Rechtsgrundlage, auf die sich Eltern jederzeit berufen können, so dass sie ohne Kampf eine Anlaufstelle haben, die die Probleme eines behinderten Kindes kompensieren hilft. Dazu sollte grundsätzlich eine Finanzierung zur Verfügung stehen und die einzelnen Kostenträger sich ggf. erst im Nachhinein über ihre Beteiligung daran auseinander setzen.


Es ist erforderlich, eine Datenerhebung über die Lage in den einzelnen Bundesländern durchzuführen, um Zahlen für Argumentationen und Gestaltungen zur Verfügung zu haben." (Beyer 2006, 1.2)



8. In der Diskussion über den vermeintlichen Gegensatz von Integration in die Regelschule oder Unterricht in der Sonderschule wird vielfach die Abschaffung der Sonderschule mit dem Vorwurf der Segregation gefordert. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Existenz beider Schulformen notwendig ist, um dem individuellen Bedarf sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können.

Als Konsequenz aus dem gemeinsamen Unterricht kann die gegenseitige Ergänzung beider Schulformen zugunsten der Schülerinnen und Schüler bewirkt werden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden:



  1. Die unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Schulen darf nicht dazu führen, dass z. B. unter Vernachlässigung des doppelten Curriculums soziales Lernen auf Kosten des Erwerbs von Blindentechniken forciert wird oder der umgekehrte Fall eintritt.

  2. "Eine lehrplangemäße sehgeschädigtenspezifische Unterstützung und Beratung vor Ort sowie Fortbildungen der Lehrkräfte (d. h. legitimierte, auf Standards bezogene sonderpädagogische Angebote im Kontext der allgemeinen Lehrpläne)" (Adrian, J. in: Beyer 2006, 1.1) muss zur Verfügung gestellt werden.

  3. Die adäquate Hilfsmittelversorgung ist gesichert.

Um dem Vorwurf der Aussonderung zu begegnen, haben sich einige Schulen für Sehgeschädigte bereits für die Aufnahme nicht behinderter Schülerinnen und Schüler geöffnet. Die von den Sonderschulen ausgehenden Impulse können die pädagogische Arbeit an den Regelschulen deutlich befruchten. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Anschauung.



9. "Die Blindenschrift bleibt als grundlegendes Hilfsmittel der Blinden zur Sicherung ihrer geistig-kulturellen Unabhängigkeit, zur Förderung seiner beruflichen und sozialen Mobilität unverzichtbar. Sie ist geradezu ein Symbol für die Selbständigkeit des Blinden geworden."

(Benke 2006, S. 62)


Das Erlernen der Brailleschrift und der Umgang mit den erforderlichen Medien - einschließlich des Einsatzes adaptierter Computer - muss sowohl in den Blindenschulen als auch im gemeinsamen Unterricht unter allen Umständen sichergestellt sein. Diese blindengemäße Kulturtechnik sichert den Betroffenen den Zugang zu kultureller, sozialer und beruflicher Kompetenz in einer Welt der Sehenden.



10. Berufliche Bildung und Berufstätigkeit sind Sehgeschädigten trotz aller Bemühungen um Institutionalisierung nur eingeschränkt zugänglich. Bei behinderten Menschen werden Probleme des Arbeitsmarktes zuerst und in besonderem Maße sichtbar. Es muss deshalb auch nach attraktiven alternativen Lebensentwürfen gesucht werden, die parallel zu der auf Erwerb orientierten Gesellschaft und ihrem Ethos verlaufen können.

Probleme bei Berufswahl und -ausübung gibt es auch bei Sehenden. Hohe Arbeitslosigkeit sowie Veränderungen in den beruflichen Anforderungen und Berufsbildern bringen einen aktuellen Satz von 20 % Berufswechslern und höhere Anforderungen an die Mobilität mit sich. Lebenslanges Lernen für alle am Prozess beteiligten Personen ist gefordert, zumal viele einfach strukturierte Arbeitsplätze durch den Einsatz technischer Mittel wegrationalisiert wurden und noch werden. Eine "lebenslange" Garantie auf einen Arbeitsplatz, womöglich noch bei ein- und demselben Arbeitgeber, gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Die Tätigkeiten sind interessanter und abwechslungsreicher geworden, stellen aber höhere Anforderungen an die Flexibilität, Schnelligkeit und Belastbarkeit der Beschäftigten. Diese Bedingungen wirken sich in negativer Weise verstärkt auf die ohnehin eingeschränkten Möglichkeiten der Ausbildung und Berufstätigkeit Sehgeschädigter aus.


Aus diesen Gründen müssen die berufsbildenden Institutionen für Sehgeschädigte qualitativ hervorragend ausbilden und nach möglichen Nischen suchen. Ferner müssen sie in die Lage versetzt werden, Berufsanfänger regelmäßig am Arbeitsplatz weiter zu fördern und bei Bedarf flexibel nachzuschulen.


Ungeachtet der Priorität beruflicher Ausbildung und gleichberechtigter Berufstätigkeit Sehgeschädigter müssen alternative Perspektiven hierzu entwickelt werden, die ähnliche soziale Akzeptanz genießen sollten wie beruflicher Erfolg. Dieses Problem kann jedoch nur im gesamtgesellschaftlichen Konsens gelöst werden, denn Schulen und berufsbildende Institutionen können nicht alle Probleme und Gegensätze auflösen, die aus der Diskrepanz zwischen individuellem Bedarf und dem Bedarf der Gesellschaft herrühren.



11. Altersblinde Menschen bilden die Gruppe mit dem größten Anteil an betroffenen Personen. Die Frage nach ihrer Unterstützung ist ein bislang kaum bestelltes Feld und muss unbedingt stärker in den Aufgabenkreis der Blindenbildung gerückt werden.

Im Bereich der Sehschädigung im Alter besteht ein erhebliches Defizit an Bewusstsein bei den Betroffenen und Betreuenden wie auch bei der Forschung, obwohl inzwischen jeder zweite im Alter über 75 Jahre hiervon betroffen ist. Dies ist der weitaus größte Anteil an der Gruppe der Sehgeschädigten. Hier ist zudem eine erhebliche Dunkelziffer zu verzeichnen.


Das Problem der Altersblindheit ist, wenn überhaupt, dann eher im medizinischen Bereich bekannt (wie z. B. durch Glaukom, Maculadegeneration, Folgeschäden von Diabetes). Die Blindenschulen sind infolge ihrer rechtlich eingeschränkten Wirksamkeit kaum in der Lage, ihre Fachkenntnis einzubringen. Dennoch bietet die Johann-August-Zeune-Schule altersblinden Interessenten mit finanzieller Unterstützung des Blindenhilfswerks Berlin bereits seit Jahrzehnten Kurse für Schreib- und Lesetechniken an - die älteste Schülerin war immerhin 90 Jahre alt.


Ansätze zur Problemlösung müssen auf zwei Ebenen erfolgen:



  1. Die Betroffenen sind selten über ihre Sehprobleme und die Möglichkeiten zum Ausgleich des Handicaps informiert. Der zunehmende Verlust des Sehvermögens wird oftmals von Betroffenen selbst kaum bemerkt, da er selten durch ein dramatisches Ereignis zustandekommt. Der Leidensdruck, auch bei Angehörigen, erzeugt in der Mehrzahl der Fälle oft nicht den Wunsch nach Rehabilitation, sondern ist in der Regel eher eine durch Resignation gekennzeichnete und so hingenommene Erscheinung. Da die Einbußen an Sehvermögen oftmals mit der Verminderung des Hörvermögens, der körperlichen Befindlichkeit und Leistungsfähigkeit, der Mobilität, teilweise auch verbunden mit Altersdemenz sind, werden sie von den Betroffenen und ihrer Umgebung oftmals nicht ausdrücklich registriert. Auch diese Degression muss als Form von Mehrfachbehinderung gesehen und durch Entwicklung adäquater Strategien für die Betroffenen erträglicher gestaltet werden.

  2. Adäquate Hilfe muss auf flexibler und multiprofessioneller Institutionalisierung basieren. Sie soll nach dem Abbau von Hemmungen Angebote machen und den Betroffenen Lösungen nahe bringen. Dazu muss sie gewohnte Lösungsstrategien der Betroffenen erkennen und zum Aufbau neuer Techniken nutzen. Auch das Umfeld sollte einbezogen werden. Für diese Arbeit ist ein ambulantes Modell denkbar.


12. Für die Blindenschulen ergibt sich als mögliches Modell zur Lösung der vielschichtigen Problemlage die Zusammenfassung aller Kompetenzen in einem Förder- bzw. Blindenzentrum. Dies gewährleistet, dass alle notwendigen personellen und sachlichen Ressourcen ohne organisatorische Hürden erschlossen und genutzt werden können.

In diesen Zentren in Form der Ganztagsschule wird weiterhin Unterricht mit entsprechender personeller, sachlicher und räumlicher Ausstattung erteilt. Zu ihren Aufgaben gehören stationäre wie ambulante Förderangebote.


Wesentlich sind jedoch die Erschließung zusätzlicher Ressourcen wie medizinische, therapeutische, psychologische Versorgung, soziale Beratung - auch für Angehörige und Lehrer/-innen sowie Betreuer/-innen -, Orientierungs- und Mobilitätstraining, lebenspraktische Fertigkeiten, Frühförderung, Integration, nachschulische Betreuung im Betrieb etc., Hilfsmittelversorgung.


Das Zentrum kontrolliert die Qualität der Arbeit und könnte auch als Koordinationsstelle des weiter unten behandelten Netzwerks fungieren.



13. Zur erfolgreichen Lösung vieler Probleme der Blindenbildung ist eine enge Vernetzung aller am Prozess beteiligten Institutionen einschließlich der Selbsthilfe unabdingbar.

Die Problemlösung hat prozesshaften Charakter, aufgrund dessen es oft nur zeitlich begrenzte Lösungen gibt. Diese Lösungen sind meist an bestimmte zeitliche, soziale, medizinische, beschäftigungsabhängige, finanzielle u. a. Umstände gebunden und nur für diese spezielle Situation gültig. Sie könnten am effektivsten im Rahmen eines Netzwerks erarbeitet werden.


Zu einem effektiv arbeitenden Netzwerk gehören Bildungsträger genauso wie Kostenträger, Blinden- und Sehbehindertenverbände genauso wie die enge Verbindung mit politischen Entscheidungsträgern. Eingeschlossen darin sind auch Universitäten, Bundesagentur für Arbeit, Verwaltung, potenzielle Arbeitgeber. In einem Stadtstaat wie Berlin wären für ein solches Netzwerk besonders gute Voraussetzungen gegeben.


Diese enge Kooperation sichert aufgrund des bei allen Beteiligten vorhandenen Problembewusstseins effektive Arbeit der Lehrenden. Rechtzeitiges - auch institutionenübergreifendes - Eingreifen vermindert die Belastung der Betroffenen sowie Aufwand und Kosten für Rehabilitation. Sie lässt bei Bedarf abweichende Karrieren zu.



14. Das Jubiläum bedeutet weder das Ende der Entwicklung noch ist ein Neuanfang notwendig - es sollte vielmehr als Denkanstoß zu allfälligen Anpassungen und Veränderungen hinführen!

Wie uns die vergangenen 200 Jahre Blindenbildung in Deutschland gezeigt haben, handelte es sich nicht um einen statischen Zustand, sondern um einen fortwährenden Prozess, im Laufe dessen die Blindenpädagogik auf Veränderungen im sozialen, pädagogischen, technischen, beruflichen, medizinischen Bereich mit ständigen Anpassungen und Veränderungen reagierte. Wir können auf einer bewährten Grundlage aufbauen. Wichtig für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit ist jedoch kritisches Hinterfragen von Strukturen und offener, konstruktiver und fantasievoller Umgang mit den Ergebnissen durch alle Beteiligten.


Die Durchsetzung und Verankerung dieser Ergebnisse im gesellschaftlichen Rahmen muss dann mit gleichem Stellenwert behandelt werden wie die vorausgegangenen Schritte, um sie erfolgreich zu verwirklichen.


Wenn es gelingt, diese Spannung aufrechtzuerhalten und unser Anliegen weiterhin im Bewusstsein der Gesellschaft zu halten und zu vertiefen, dann müssen wir auch nach diesem Jubiläum keine Sorge um den Fortbestand der Blindenbildung in Deutschland haben.



Literatur:


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