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Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Heilbronn, 14. Heilbronn 2002. 390 Seiten.
Der Historiker und Leiter des Stadtarchivs Heilbronn Prof. Schrenk hat mit seinem Buch über Rudolf Kraemer in der Tat nicht nur eine wichtige Persönlichkeit des deutschen Blindenwesens aus der Vergessenheit gerissen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einer aktuellen Diskussion geliefert. Gleichzeitig ist dieses gründlich recherchierte Buch ein Geschenk der Geburtsstadt Rudolf Kraemers an die Öffentlichkeit, denn dort, wo sein Vater das "Heilbronner Tagblatt und Handelszeitung" geführt hatte, wurde Rudolf Kraemer geboren, der kurz nach der Geburt erblindet war.
Schon früh zeigte sich eine hohe Begabung und so studierte Kraemer Volkswirtschaft und später Jurisprudenz und promovierte in beiden Fächern. Drei wichtige Tätigkeitsbereiche sollen hervorgehoben werden, denen sich auch die Biographie von Schrenk besonders zugewandt hat.
Das ist einmal die Blindenrente, nämlich der Gedanke, dass auch an Zivilblinde ein Ausgleich vom Staat gezahlt werden sollte, um ähnlich wie bei den Kriegsblinden die karitative private Zuwendung durch rechtlich abgesicherte Leistungen zu ersetzen. Kraemer hat dann in Zusammenarbeit mit dem Reichsdeutschen Blindenverband (RBV) diese Idee weiter verfolgt und wohl die erste gründliche juristische Arbeit zur Blindenrente geschrieben. Seine Gedanken wurden dann schließlich in dem Buch "Die Blindenrente" im Jahre 1927 vom RBV veröffentlicht. Die gegenwärtige Diskussion um Beschränkung oder Abschaffung oder teilweise Wiedereinführung eines solchen Schadensausgleiches zeigt, wie progressiv Kraemers Ansatz war.
Eine zweite wichtige Tätigkeit entfaltete er im Kampf gegen die Sterilisation Behinderter, die lange vor 1933 in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Kraemer, der Justiziar des RBV war, musste wegen seiner grundsätzlichen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus schon 1934 seine Position aufgeben und sich freiberuflich durchkämpfen.
Das dritte wichtige Werk, das er schon als Student in Tübingen anstrebte, war ein umfangreiches Buch über das Blindenrecht zu schreiben, das er auch 1935 fertiggestellt hatte und das über 700 Druckseiten gefüllt hätte, hätte es damals im Druck erscheinen können. Die ablehnenden Einstellungen der staatlichen und nationalsozialistischen, also parteiamtlichen Stellen haben aber eine solche Veröffentlichung verhindert.
Strehl, der nicht abgeneigt war, das gesamte Werk zu publizieren, hat dann in der Zeit bis zum Kriegsende immerhin zwölf Kapitel aus Kraemers Rechtsbuch in seinen "Marburger Beiträgen" publiziert.
Von besonderem Interesse sind die von Schrenk wiedergefundenen Briefe von Kraemer an Strehl in den ersten Jahren der Nazizeit. Sie sind bei Schrenk - nachdem sie von der Punktschrift in Schwarzschrift übertragen wurden - fast vollständig abgedruckt. Sie verdienen wirklich gelesen zu werden. Leider fehlen die Antworten Strehls. Der offene Ton, der in diesen Briefen herrscht, zeigt nicht nur, dass sich beide Männer verstanden, sondern auch, dass Strehl nicht davor zurückschreckte, sie bei sich zu archivieren.
Dem Historiker Schrenk ist es zu danken, dass durch mühevolle Quellenarbeit, an der sich auch die blista beteiligte, nicht nur eine wichtige Persönlichkeit wieder gewürdigt wird, sondern er zeigt auch, wie man mit sorgfältiger und mühevoller Quellenarbeit ein zutreffendes Bild der schwierigen und verhängnisvollen Zeit vom 1. Weltkrieg bis zum Ende des 2. erhalten kann. Das aufschlussreiche Buch ist zwar eine anspruchsvolle, aber sehr bereichernde Lektüre.
Das Buch ist bei der Bayerischen Blindenhörbücherei (Bestellnummer: 05 10455 HB), beim Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst (Bestellnummer: 09 2904 HB) und bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde (Bestellnummer: 13 CC 19545 HB) auf Kassette erhältlich. Auf DAISY-CD wird es von der Deutschen Blinden-Hörbücherei in Marburg (Bestellnummer: 01 15382) angeboten.
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