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Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Heinrich Scholler: Carl Strehl im Spiegel der Briefe von Rudolf Kraemer

Die Arbeit des Historikers Schrenk [1] über Dr. Dr. Rudolf Kraemer hat unter anderem einen Fund zutage gebracht, der aus über 50 Punktschriftbriefen Kraemers an Prof. Carl Strehl besteht. Sie sind zum Teil in seinem Buch abgedruckt, nachdem der Text in Schwarzschrift übertragen wurde. Gegenstand und Stil der Briefe Kraemers an Strehl erlaubt es sehr viel eindeutiger, die wahre Einstellung Strehls zum Nationalsozialismus festzustellen, wenn auch nur wenige seiner Briefe an Kraemer bisher festgestellt werden konnten. Dennoch sieht man aus dem Stil und der Argumentationsweise der Briefe Kraemers, dass sich hier zwei geistig Gleichgesinnte unterhalten und miteinander korrespondieren, und dass sie sich nur in der einzuschlagenden Taktik gegenüber den politischen Organen von Staat und Partei unterscheiden. Die Bedeutung Kraemers für die Entwicklung der Selbsthilfe als Justiziar des reichsdeutschen Blindenbundes und als erster Verfechter eines staatlichen Blindengeldes (in seinem Buch über die Blindenrente) sind nicht Gegenstand der Korrespondenz; auch Fragen der Sterilisation Behinderter oder des Antisemitismus werden nur am Rande thematisch berührt.

Ihm geht es um die Veröffentlichung seines großen Werkes über das Recht der Blinden. Strehl wollte es in seinem Verlag in Marburg veröffentlichen, aber doch sicher sein, dass er nicht gegen die Zensurbestimmungen der nationalsozialistischen Kontrollorgane verstieß und eventull sogar dadurch für den Fortbestand seiner deutschen Blindenstudienanstalt hätte fürchten müssen. Kraemer, der auch Mitglied des Vereins blinder Akademiker war - ja schon dem großen Vorbild dieser Neugründung, der Association des Academiciens Aveugles in Genf, angehört hatte - wurde in gar keiner Weise wegen seiner Ansichten, die er in seinem Manuskript "Das Recht der Blinden" vertreten hatte, von Strehl abgelehnt, doch wusste Strehl, dass in mehreren zentralen Punkten gegen die nationalsozialistische amtliche Ideologie Stellungnahme bezogen wurde.

In einem Gutachten der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) werden Kraemer vor allem vier Punkte vorgehalten, welche seinem Manuskript "Das Recht der Blinden" zugrunde gelegt worden seien und die gegen das NS-Programm verstoßen würden. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Vorwürfe: Eine individualistische und liberalistische Grundeinstellung zum Recht im Allgemeinen und vor allem zum Recht der Behinderten sowie eine kapitalistische Grundkonzeption des Schadensausgleichs für Behinderungen (Brief vom 7. Mai 1935). In einem Schreiben vom Mai 1935 antwortete er auf die Aufforderung, Korrekturen an seinem Manuskript vornehmen zu sollen, wie folgt: Durch solche zugemutete Korrekturen würde das Ganze ein "verlogenes Machwerk", für das er seinen Namen nicht hergeben wolle. Er fügt dann den Satz hinzu, dass er - der NSV gegenüber - doch darauf aufmerksam machen wolle, dass der Ritter Götz von Berlichingen sein Landsmann gewesen sei. Kraemer sah in seinem "Recht der Blinden" sein Lebenswerk, das nunmehr gescheitert sei, bedankt sich aber auch gleichzeitig bei Strehl für die viele Mühe, welche er sich gemacht habe, um das Werk an den Klippen der Politik vorbei doch drucken lassen zu können. Schon in einem Brief vom 23. Mai 1934, wie auch in anderen Schreiben, nimmt er gegen das Umsichgreifen des nationalsozialistischen Gedankengutes auch in den Kreisen der Blindenselbsthilfe deutlich Stellung. Er bemerkt: "Von dem Heil, das Hitler den Blinden bringe, habe ich noch nichts gemerkt." Kraemer konnte also dies ohne jedes Zögern Strehl gegenüber äußern und er wusste auch, dass die Vorwürfe, die ihm sowohl im Gutachten der NSV als auch des Berliner Verlages für Staat und Geschichte gemacht worden waren, bei Strehl überhaupt keine Rolle spielten. (21. Mai 1934, wo er auch zu den kleinen Zeichen der angeblich großen geistigen Freiheit eine spöttische Bemerkung macht.) (3. September 1935 bedankt sich Kraemer bei Strehl über die Zusage der Übernahme des Manuskriptes, da doch ein Unbedenklichkeitszeugnis des Hauptamtes der NSV vorlag.)

Schließlich kommt es dann doch nicht zur Übernahme der Veröffentlichung des Werkes "Das Recht der Blinden" durch Strehl, da dieser, nicht nur aus Rücksichtnahme auf seinen Verlag, sondern auch auf die Blindenstudienanstalt, auf eine ausdrücklich  positive Entscheidung der Zensurbehörde Wert legt. Dieser Standpunkt kann Strehl nicht zum Vorwurf gemacht werden, denn er fürchtet, wie er das auch ausdrücklich schreibt, dass man ihm nicht nur den Vertrieb des Kraemer"schen Buches verbietet, sondern auch gegen die Deutsche Blindenstudienanstalt Maßnahmen ergreifen könnte.

Strehl hatte sich schon im Jahre 1933 gegen den politischen Angriff zur Wehr setzen müssen, als alle Einrichtungen zugunsten blinder Akademiker, wie die Blindenstudienanstalt, die Bücherei und der Verein blinder Akademiker, eine nutzlose Fehlentwicklung der sozialen Politik und des liberalen Gedankens gewesen sei. Im Jahresbericht in den Marburger Mitteilungen glaubte Strehl Ende 1933 diese Angriffe abgewehrt zu haben, musste aber offenbar weiterhin mit der Wiederaufnahme solcher Angriffe rechnen. Kraemer erkennt dies auch und bemerkt in einem anderen Schreiben an Strehl, dass er eine Gefahr für die Blindenstudienanstalt sehe, weil Staat und Partei immer neue Bestätigungen, Genehmigungen und Leistungsnachweise verlangten, die von Marburg schlecht erbracht werden könnten.

Strehls Politik versucht einen anderen Weg zu gehen, da er fürchtet, dass Kraemer nicht nur sich selbst, sondern auch der gemeinsamen Sache, nämlich dem Weiterbestehen der Blindenstudienanstalt und des Vereins der blinden Geistesarbeiter schadet. Wörtlich schrieb Strehl in einem auch von Schrenk abgedruckten Brief wie folgt: "Mensch, Kraemer, wie können Sie so naiv sein und glauben, man würde einen Dolchstoß von mir hinnehmen und sagen: Na, der Strehl hat's nicht gewußt, er hatte ja die Erklärung des Hauptamtes. Nein Kraemer, da verkennen Sie auch mich. Es ist gar nicht meine Absicht, gegen die Interessen des RAM zu handeln. Wollte ich das, dann gäbe ich der ganzen Blindensache einen Dolchstoß in den Rücken. Das können und dürfen Sie nie von mir erwarten." [2]

Nunmehr wird der Plan aufgegriffen, nicht mehr das gesamte ca. 700 Druckseiten umfassende Werk zu verlegen, sondern in den Marburger Beiträgen verschiedene nicht kritisierte einzelne Abschnitte zu veröffentlichen, was dann auch geschieht (siehe Brief von Kraemer vom 10. Februar 1937, ebenso 10. März 1937, ebenso 15. Oktober 1937 und 10. Dezember 1937). Einige Teile, die Strehl in Marburg nicht abdrucken kann, werden dann in der Schweiz veröffentlicht.

Es sind noch zwei andere zentrale Fragen der damaligen Zeit, die in der Korrespondenz eine Rolle spielen und bei welchen Strehl offenkundig Kraemers Gesinnungsgenosse war und auch von Kraemer als solcher angesprochen wurde. Das war einmal die Frage nach der Gewährung eines Pflegegeldes für blinde Menschen, eine Forderung die Kraemer als Justiziar des reichsdeutschen Blindenverbandes aufgestellt hatte, die aber vom Reichsarbeitsministerium wohl vor allem deshalb abgelehnt wurde, weil man die dafür als notwendig kalkulierten 10 Millionen Reichsmark nicht ausgeben wollte. Während diese Frage nur noch peripher eine Rolle spielt, ist die Frage der Eugenik, d. h. die Frage nach der Sterilisation erblich belasteter blinder Menschen, immer wieder ein Diskussionspunkt. Während Kraemer in seiner berühmten Schrift diesen Eingriff in der geringen Zahl der wirklich erblich belasteten Fälle als unverhältnismäßig angesehen hatte, bejahte ihn Strehl und versuchte den unerwünschten staatlichen Zwang durch eine freie innere Entscheidung zu umgehen. Immerhin ist interessant, dass er wiederholt über Sterilisierungsfälle interviewt wurde, so zum Beispiel am 20. August 1938, wo er einer erblindeten Künstlerin, die von der Sterilisierung bedroht war, ohne dass ein Fall der Erblichkeit vorlag, helfen wollte. Er bat Strehl um die Zusendung einer gutachtlichen Äußerung, wonach auch die staatlichen Behörden nunmehr eine Verlangsamung der Durchführung des Sterilisationsprogrammes wünschten. Strehl hat diese gutachtliche Äußerung auch an Kraemer weitergeleitet.

Das Vereinsleben war durch die politische Indoktrination und Kontrolle gelähmt und zeigte keine Initiativen. Kraemer beklagt das an zwei Stellen wie folgt. Die politische Einflussnahme des Staates auf die Selbsthilfe habe diese zu "lebenden Leichnamen" gemacht, was Kraemer vor allem auch auf das "blödsinnige Führerprinzip" zurückführt (Brief vom 4. Mai 1934). In einem Schreiben aus dem Jahre 1935 kommentiert er die Wahl einer bestimmten blinden Persönlichkeit in eine Führungsposition mit den Worten, dass man nun dadurch diesen als Propagandaredner bekannten zu einem Exponenten eines reinen Fürsorgevereins mit dem Nebenfunktion einer Sterilisationsapparatur gemacht habe (Brief vom 3. Dezember 1935). Offenbar haben die Antworten Strehls, die wir leider bis auf eine Ausnahme nicht ermitteln konnten, nicht dazu geführt, Kraemers Angriffe auf den Nationalsozialismus und dessen Politik zu mäßigen. Auch spricht schon die Tatsache, dass all diese Briefe mit einem so gefährlichen Inhalt von Strehl aufbewahrt und archiviert wurden, ein klares und deutliches Wort und zweigt, dass sich beide Männer in der Beurteilung der NS-Politik einig waren und dass man im Verkehr der Punktschriftbriefe ein Mittel des freien Austausches, ja auch der damit verbundenen inneren Befreiung sah. Man fragt sich allerdings, ob nicht in der Aufbewahrung dieser Briefe für beide auch die Gefahr der Verfolgung in Kauf genommen wurde.

Schließlich kann man aus dem Stil der Briefe ein sicheres Urteil nicht nur darüber ableiten, wie der Umgangston und die Vertrautheit der beiden Persönlichkeiten war, sondern auch welche Einstellungen sie beide gemeinsam gegenüber dem Nationalsozialismus hatten. Kraemer hat niemals seine Briefe an Strehl mit "Heil Hitler" oder mit "Deutschem Gruß" geschlossen. Häufig verwendet er das süddeutsche "Grüß Gott" oder nur "Heil" ohne jeden weiteren Zusatz oder andere Floskeln, so zum Beispiel einmal "Halleluja". Er spricht ihn immer als "lieber Strehl" an und unterzeichnet mit "Ihr Kraemer; es werden also alle Förmlichkeiten und Titel weggelassen.

In verschiedenen Briefen wird ein Treffen in Heidelberg vereinbart, wo er mit Strehl nicht nur über seine Publikation spricht, Vorschläge für den Punktdruck von Werken oder Karten macht, sondern wo über die Arbeit im Verein der blinden Akademiker gesprochen wird. Kraemer leitet den württembergischen Bezirk, und aus einem Brief können wir entnehmen, dass er Strehl zu einem Mittagessen bei sich zu Hause einlädt, um abends dann eine Bezirksversammlung des VbAD (Verein der blinden Akademiker Deutschlands) mit Strehl durchzuführen. Offen geäußerte Kritik und Spott an der Politik der nationalsozialistischen Organisationen und des nationalsozialistischen Staates zeigen, dass beide gleichgesinnt waren. In einem Brief sagt Kraemer auch ganz deutlich, dass man unter sich sei und kein Theater spielen müsse. Kraemer, der durch die politische Verfolgung seinen Beruf als Justiziar des RBV verloren hatte, dessen Leibrente halbiert wurde durch den Zwangsverkauf des väterlichen Zeitungsunternehmens, nennt in einem Schreiben Strehl seinen Freund und bedankt sich in mehren anderen Schreiben für kleine finanzielle Zuschüsse (Brief ohne Datum mit der Bemerkung "Im Sonnenfried kurz vor Jahresschluß" [3]). Kraemers Ablehnung der nationalsozialistischen Korrekturwünsche und somit sein Verzicht auf den Druck seines Lebenswerkes muss man mit Hochachtung anerkennen. Kann man Strehls Versuch die Blindenanstalt, Hochschulbücherei und den Verlag und vielleicht auch den Verein blinder Akademiker zu retten, beurteilen?

Wie sehr beide Männer der gleichen Meinung waren, zeigt sich schließlich auch in einem der letzten Schreiben Kraemers an Strehl, in dem Kraemer die militärische Lage ganz nüchtern beurteilt: So schreibt er, dass der Krieg von den Russen und den Amerikanern gewonnen werde und dass schließlich eine Revolution kommen müsse (Brief ohne Datum mit der Bemerkung "Im Sonnenfried kurz vor Jahresschluß" [4]). So dachte sicher auch Strehl. Beide konnten aber nicht wissen, dass die Geschichte die Revolution am 20. Juli schon nach wenigen Stunden zusammenbrechen ließ.

[1] Schrenk, Rudolf Kraemer. Ein Leben für die Blinden (1885 - 1945), Heilbronn 2002. Schrenk hat im Marburger Archiv 42 Punktschriftbriefe Kraemers an Strehl gefunden, die in Schwarzschrift übertragen wurden. Außerdem hat Kraemer sich im Zeitraum 1934 - 1940 mit elf anderen Punktschriftbriefen an die Hochschulbücherei gewandt. Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf diese aufgefundenen Dokumente.

[2] Schrenk, a.a.O., S. 198, Anm. 26.

[3] Der Brief muss aber nach Juli 1943 geschrieben worden sein.

[4] Der Brief muss aber nach Juli 1943 geschrieben worden sein.

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