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München/Würzburg - "Ist das nicht unglaublich?" Christine Huber (41) kann gar nicht glauben, was da die Zeitungen aus München vermeldeten. Die blinde Studienrätin gibt seit acht Jahren Unterricht in Deutsch und Französisch an der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) im hessischen Marburg. Im Gegensatz zur ebenfalls blinden Münchner Lehramtsstudentin Bettina K. (31) hatte Huber in Hessen keine Probleme, zum Referendariat zugelassen zu werden.
Die seit ihrer Geburt blinde Frau hat in Passau Deutsch und Französisch als Lehrfach für das Gymnasium studiert und bereits das erste Staatsexamen bestanden.
Zum Referendariat aber wollte sie das bayerische Kultusministerium nicht zulassen. Eine Blinde, so glaubte man im Ministerium, sei mit diesem Beruf überfordert.
Vor dem Verwaltungsgericht (VG) München erlitt das Ministerium damit jetzt jedoch Schiffbruch.
Das Gericht verpflichtete den Freistaat, K. zum Lehramtsreferendariat zuzulassen. Nach erfolgreich abgeschlossenem ersten Staatsexamen habe jeder einen Anspruch darauf, so das Gericht. Die Entscheidung und das öffentliche Echo haben das Ministerium jetzt zum Einlenken bewogen: Man werde gegen die VG-Entscheidung keine Rechtsmittel einlegen, so Ministeriumssprecher Günther Schuster. Sein Haus wolle jetzt das Urteil des VG umsetzen, indem es in Abstimmung mit dem Sozialministerium, der Behindertenbeauftragten und dem Integrationsamt "die notwendigen Rahmenbedingungen für den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung schafft".
Was so mancher nicht behinderte Pädagoge trotz dieser Kursänderung denken mag, brachte ein bayerischer Gymnasiallehrer in einem Internet-Forum zum Ausdruck:
"Solange die Klassenstärken, der Stoffdruck, die mangelnde Erziehung einer Minderheit von Schülern und die Tendenz mancher Eltern, alles per Rechtsanwalt zu klären, sich nicht ändern, halte ich die Entscheidung des Kultusministeriums nicht nur für berechtigt, sondern für unverzichtbar."
Doch Bettina K. ist eisern entschlossen, Lehrerin zu werden. Sie habe diese Laufbahn nicht eingeschlagen, nur um irgendwie beschäftigt zu sein, sagt die 31-Jährige. In Pocking bei Passau stand sie während des Studien-Praktikums bereits vor einer Klasse. "Ich war selbst überrascht, wie die Kommunikation mit den Schülern geklappt hat", berichtet sie. Ihre berufliche Zukunft könnte sie sich in einer Privatschule vorstellen. Dort ist man wahrscheinlich etwas flexibler als beim Staat. Entrüstet ist K. darüber, dass "andere es immer besser wissen als ich selbst".
Die Marburger Studienrätin Huber unterrichtet seit Jahren in derselben Fächerkombination wie sie K. studiert hat. In der Regel mit Assistentin, die vom Integrationsamt finanziert wird, aber nicht nur. Eine sehende Assistentin könne zuweilen durchaus problematisch sein, räumt Huber ein. Vor allem, weil sie die "Funktion einer Petze" übernehmen müsse. Das Korrigieren von Klassenarbeiten mit Hilfe der Assistentin sei kein Problem: "Wir brauchen etwas länger, aber es geht prima."
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf weiß von mehreren Dutzend blinden Lehrern, die in Deutschland unterrichten, einige davon auch an Regelschulen.
In den 1960er und 1970er Jahren etwa am Würzburger Siebold-Gymnasium der blinde Kurt Sch., bestätigt auch das bayerische Schulministerium.
(Aus: Nürnberger Zeitung -NZ- vom 24. August 2007)
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