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Mehr Rechte für behinderte Fluggäste

Pünktlich zur Haupturlaubszeit trat am 26. Juli 2007 eine EU-Richtlinie gegen die Diskriminierung behinderter Flugpassagiere in Kraft. Die Verordnung stellt klar, dass Fluggesellschaften Behinderten, älteren Menschen und anderen Fußkranken die Beförderung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern dürfen. Ab Juli 2008 sind die Airlines außerdem verpflichtet, Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Die Flughäfen müssen Behinderten dann außerdem helfen, sicher zu ihrer Maschine zu gelangen.


Mit der im vergangenen Jahr verabschiedeten Richtlinie reagierte die EU auf die Beschwerde eines Rollstuhlfahrers gegen die Billigfluggesellschaft Ryanair, die für den Transport des Rollstuhls eine Zusatzgebühr erhob. Im vergangenen Oktober geriet Ryanair erneut in die Kritik: Die Fluggesellschaft verweigerte mehreren Blinden die Beförderung mit der Begründung, sie könne pro Flug nicht mehr als vier Behinderte mitnehmen.


Nach den am 26. Juli 2007 in Kraft getretenen Vorschriften darf eine Fluggesellschaft Behinderten die Mitnahme nur dann verweigern, wenn wegen der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen der Transport etwa eines Rollstuhls unmöglich ist oder wenn gesetzliche Sicherheitsbestimmungen der Beförderung entgegenstehen. Auf Verlangen muss die Fluggesellschaft ihre Ablehnung schriftlich begründen.


Zur kostenlosen Beförderung von "bis zu zwei Mobilitätshilfen" je Passagier sind die Airlines allerdings erst ab Juli 2008 verpflichtet. Zudem muss der Fluggast seinen Wunsch, etwa einen Rollstuhl oder Blindenhund an Bord zu bringen, mindestens 48 Stunden vor Abflug anmelden.


Bei einer rechtzeitigen Anmeldung haben Behinderte und ältere Menschen ab Juli 2008 auch Anspruch auf Hilfestellung am Flughafen. Ihnen muss - bei Bedarf durch Bereitstellung eines Rollstuhls - dabei geholfen werden, zu ihrer Maschine beziehungsweise bei der Landung in die Ankunftshalle zu gelangen und die Gepäckabfertigung zu erledigen.


Die 27 EU-Staaten sollen angemessene und wirksame Strafen für jene Luftfahrt- und Touristikunternehmen vorsehen, die sich nicht an die neuen Regeln halten. Kunden, die sich benachteiligt fühlen, sollten zunächst bei den betroffenen Firmen protestieren. Wenn das nicht hilft, sind die Aufsichtsbehörden jenes Landes zuständig, in dem die  Betroffenen diskriminiert wurden.


(Aus Pressemeldungen von dpa und AFP)

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