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Wie Sie sicherlich wissen, liegen mir die Beschäftigungsmöglichkeiten blinder und sehbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sehr am Herzen. Das Recht auf Arbeit gehört zu den elementaren Menschenrechten. Arbeit dient nicht nur der Absicherung unseres materiellen Lebensunterhaltes. Eine befriedigende Arbeit ermöglicht uns eine bewusste und selbstbestimmte Auseinandersetzung mit der Gesellschaft. Eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ist nicht möglich, wenn blinde und sehbehinderte Menschen vom Arbeitsprozess ausgeschlossen sind.
Da muss es uns aufrütteln, wenn in dem Artikel "Miese Job-Chancen für Behinderte" der Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 2008 steht: "So liefert Deutschland im Vergleich zu 18 anderen EU-Staaten das viertschlechteste Ergebnis im Punkt Arbeitslosigkeit bei hoch qualifizierten Behinderten."
Die Forderung von Karin Evers-Meyer, die Sonderschule abzuschaffen "damit die Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt bereits in der Schule beginnt", wird hier nur begrenzt helfen. Auch die Schließung der "Zentralstelle für Arbeitsvermittlung", die viele Blinde und Sehbehinderte bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt hatte, war ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Öffentlichkeit und potentielle Arbeitergeber müssen über die Möglichkeiten der Beschäftigung blinder und sehbehinderter Menschen besser informiert werden, ein Anfang dafür ist gemacht. Wir haben im horus über das "Netzwerk beruflicher Teilhabe" berichtet.
Die Bundesagentur für Arbeit muss in die Pflicht genommen werden, sich mehr um die Belange behinderter Menschen zu kümmern, und die Integrationsfachdienste müssen mehr Kompetenz bei der Vermittlung blinder und sehbehinderter Menschen erhalten.
Auch die blista als Bildungseinrichtung ist hier gefordert. Wir sollten uns nicht darauf beschränken, unseren Schülerinnen und Schülern einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen. Lernen ist in einer modernen Arbeitswelt ein lebenslanger Prozess. Darauf müssen wir unsere Schülerinnen und Schüler vorbereiten und Ihnen auch nach dem Abschluss vermehrt weiterqualifizierende Angebote bereitstellen. Dazu gehört die Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz für bestimmte Arbeitsfelder genauso, wie qualifizierende Maßnahmen für moderne Informationstechnologien.
Erste Überlegungen sind hier bereits mit dem DVBS angestellt worden, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, damit blinde und sehbehinderte Menschen bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.
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