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Integrationsämter sollen schwerbehinderten Menschen, die eine Arbeitsassistenz beauftragen, zukünftig die Umsatzsteuer erstatten. Dies hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen in neuen Empfehlungen auf ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen. Die Integrationsämter sind an diese Empfehlungen nicht gebunden, befolgen sie aber in aller Regel.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich vor der Jahreshauptversammlung in einem Schreiben an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen gewandt und Änderungen im Zusammenhang mit der Erstattung der Umsatzsteuer angeregt.
Die Umsatzsteuer fällt für den schwerbehinderten Menschen dann an, wenn er einen professionellen Assistenzdienst engagiert. Beauftragt der schwerbehinderte Mensch dagegen ein Familienmitglied, einen Arbeitskollegen oder Zivildienstleistenden als Assistenten, muss er keine Umsatzsteuer für die Assistenzleistungen entrichten.
Integrationsämter stellen Assistenznehmern Budgets für eine Arbeitsassistenz zur Verfügung. Die Schwerbehinderten, die einen professionellen Assistenzdienst beauftragen, mussten mit dem Budget bisher nicht nur die Assistenzleistungen bezahlen (wie alle anderen Assistenznehmer auch), sondern hiervon auch die Umsatzsteuer entrichten. Der schwerbehinderte Mensch, der einen professionellen Assistenzdienst beauftragte, hatte also weniger Geld für Assistenzleistungen zur Verfügung als andere Assistenznehmer.
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