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Das aus dem monatlich gezahlten Landesblindengeld angesparte Vermögen darf nicht bei der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden. So urteilte das Bundessozialgericht am 11. Dezember 2007. Das ausführliche Urteil ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unter http://www.einblick.dgb.de/urteile abrufbar.
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