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Susanne Schmidt: Wolfgang Scherz unterzeichnet Zusatzvereinbarung zum Leitfaden "Unbehinderte Mobilität"

Im Januar 2007 erschien der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität", der in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behindertenverbänden erstellt worden war. Seither bildet er in Hessen die planerische Richtschnur für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe, den öffentlichen Verkehrsraum bei Neu- und Ausbaumaßnahmen "weitgehend barrierefrei" zu gestalten.

Ende September unterzeichnete Wolfgang Scherz, Präsident des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) in Kooperation mit dem DBSV eine Zusatzvereinbarung.

Nach den ersten praktischen Erfahrungen war eine ergänzende Vereinbarung mit dem DBSV notwendig geworden, um blinden und sehbehinderten Menschen eine bessere Orientierung im Verkehrsraum zu ermöglichen und damit auch mehr Sicherheit zu gewährleisten. Wesentlicher Kern der Vereinbarung bildet die Ausgestaltung der Querungsstellen mit Bodenindikatoren. Auf Anregung des DBSV empfiehlt die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung künftig grundsätzlich den Einbau von ertastbaren "Warnfeldern" vor den abgesenkten Bordsteinen. Bei Fußgängerüberwegen mit und ohne Lichtsignalanlagen sollen Seh- und Gehbehinderte getrennt geführt werden.

Informationen:

Der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" kann im Internet (www.hsvv.hessen.de) über den Navigationspfad "Wir über uns/Planen und bauen" als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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