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Dr. Rüdiger Leidner: Die Zielvereinbarung und Verlässlichkeit der Information über barrierefreie Hotels und Gaststätten

Die 2005 mit dem Verband der deutschen Hotel- und Gaststättenwirtschaft und dem Hotelverband Deutschland abgeschlossene Zielvereinbarung regelt die Kennzeichnung barrierefreier Hotels und Gaststätten mit festgelegten Piktogrammen. Dazu wurden vier Kategorien von Barrierefreiheit bzw. vier Zielgruppen nach Art der Behinderung gebildet. Diese sind:

A
Gehbehinderte und zeitweilige Rollstuhlnutzer
B
Permanente Rollstuhlnutzer
C
Blinde und Sehbehinderte
D
Schwerhörige und Gehörlose

Diese Barrierefreiheitskategorien können unabhängig voneinander erfüllt werden, d. h., ein Unternehmen ist völlig frei darin, für welche Zielgruppe es Barrierefreiheit herstellen will.

Neu an diesem Vorgehen war, dass zum ersten Mal Barrierefreiheitskriterien nicht nur für Gehbehinderte, sondern auch für Menschen mit anderen Behinderungen definiert und gleichberechtigt nebeneinander gestellt wurden.

Die Bilanz nach drei Jahren

Obwohl sich die Hotel- und Gaststättenwirtschaft in dieser Zielvereinbarung nicht zur Schaffung von mehr barrierefreien Angeboten verpflichtet hat, sondern lediglich dazu, nur Angebote, die die festgelegten Kriterien erfüllen, mit den entsprechenden Piktogrammen zu kennzeichnen, ist das Ergebnis nach drei Jahren mehr als ernüchternd.

Im Hotelführer (www.hotelguide.de), in dem bei der Suche nach Hotels auch die Erfüllung der Barrierefreiheitskriterien als Suchkriterium angegeben werden kann, wurden im vergangenen Jahr für Deutschland insgesamt mehr als 100 Hotels ausgewiesen, die angeblich die Kriterien der Liste C erfüllen. Eine Umfrage des DBSV bei diesen Hotels führte jedoch dazu, dass fast 90 Prozent erklärten, sie wüssten überhaupt nichts davon, dass ihr Betrieb im Hotelführer so gekennzeichnet sei. Ein Hotel konnte nachweisen, dass es bei seiner Meldung für den Hotelführer keine Angaben zur Liste C gemacht hatte. Von den verbleibenden zehn Prozent behauptete niemand (mit Ausnahme des NH-Hotels am Alexanderplatz in Berlin), die Kriterien der Liste C zu erfüllen.

Auch wenn die Zahlen über barrierefreie Hotels der Liste C im Hotelführer mittlerweile etwas nach unten korrigiert wurden, gibt es drei Jahre nach Abschluss der Zielvereinbarung nur ein Hotel, das diese Kriterien nachweislich erfüllt (vom DBSV überprüft).

Als Gründe hierfür werden angeführt, dass der Umgang mit den Checklisten zu kompliziert und das wirtschaftliche Interesse nicht groß genug sei, um den eigenen Betrieb mit Hilfe der Checklisten zu überprüfen.

Das mehr als problematische Ergebnis nach drei Jahren Zielvereinbarung lautet also nicht nur, dass es für blinde und sehbehinderte Reisende in Deutschland nur ein einziges barrierefreies Hotel gibt, sondern dass die im Hotelführer als barrierefrei für blinde und sehbehinderte Gäste gekennzeichneten Hotels mit vermutlich nur einer Ausnahme auf falschen Angaben beruhen.

Erste Schritte zur Problemlösung

Um das Ziel, verlässliche Informationen über barrierefreie Hotels zu schaffen, nicht völlig aufzugeben, dem Argument, die Prüfung der Kriterien sei zu kompliziert, aber den Wind aus den Segeln zu nehmen, wird derzeit darüber nachgedacht, für die vier genannten Gästegruppen eine zweite Gruppe von Piktogrammen zu kreieren, die zusätzlich ein "I" (= Zusatzinformation notwendig) enthalten. Dieses "I" soll aussagen, dass der betreffende Betrieb, die Kriterien der Zielvereinbarung nicht vollständig erfüllt. Damit aber nun nicht jedes Hotel willkürlich diese neuen Piktogramme verwenden kann, sollen einige wenige Basisanforderungen festgelegt werden. Ein Betrieb, der diese Basisanforderungen erfüllt und das entsprechende "I"-Piktogramm verwendet, verpflichtet sich zudem, alle Abweichungen von den Kriterien der Zielvereinbarung zu dokumentieren und entweder auf seiner Webseite und (oder) auf Anfrage bereit zu halten. Damit könnte sich jeder Reisende selbst ein Bild machen, ob ein Hotel, das dieses Piktogramm trägt, für ihn geeignet ist oder nicht.

Die Koordinierungsstelle Tourismus im DBSV, für den ich an den nächsten Gesprächen der Zielvereinbarungspartner teilnehme, denkt für die Zielgruppe blinder und sehbehinderter Gäste derzeit an folgende Basisanforderungen:


  • taktile und kontrastreiche Zimmernummern
  • Aufzug mit Sprachausgabe oder taktiler/kontrastreicher Etagennummer im Rahmen der Aufzugtür
  • kontrastreiche Markierung von Stufenkanten
  • helle und blendfreie Ausleuchtung des Eingangsbereichs

Die an diesen Gesprächen beteiligten Zielvereinbarungspartner haben sich derzeit zwar noch nicht auf eine bestimmte Anzahl von Basisanforderungen festgelegt. Meines Erachtens sind die genannten, für blinde und sehbehinderte Gäste relevanten Basisanforderungen aber leicht zu erfüllen, so dass die Barrieren zur Verwendung des entsprechenden "I"-Piktogramms nicht zu hoch sind. Es kommt nun darauf an, dass in den Gesprächen auch Verfahren festgelegt werden, damit die betreffenden Hotels auch ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.

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