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Schenkt man den Medienberichten der letzten Wochen Glauben, dann rast die gute alte Bahn rosaroten Zeiten entgegen - teilprivatisiert und zugleich serviceorientiert. Werden dabei aber auch alle Passagiere mitgenommen oder einige aufs Abstellgleis geschoben?
Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) sitzt in verschiedenen Stellwerken innerhalb des Großkonzerns Deutsche Bahn AG (DB) mit an den Schaltpulten. Alle Eisenbahnunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ein Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufzustellen. Die DB hat dazu vor Jahren eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die derzeit von Karl Hermann Haack, dem früheren Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, geleitet und von der Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten der Bahn koordiniert wird. In dieser Arbeitsgruppe wirken neben Vertretern aus dem gesamten DB-Konzern zahlreiche Spitzenverbände der Behindertenselbsthilfe beratend mit. An der letzten Sitzung am 2. September 2008 nahmen Knut Junge und ich für den GFUV teil.
Erwartungsgemäß bildete die von der DB angekündigte Preiserhöhung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 ein Schwerpunktthema der Beratung. Birgit Bohle, Leiterin Vertriebskanalsteuerung und Geschäftsentwicklung, verteidigte nicht nur die Fahrpreiserhöhungen, sondern auch den Servicezuschlag beim Kauf eines Tickets am Schalter, der inzwischen vom Tisch ist. In diesem Zusammenhang verwiesen wir als Vertreter des GFUV darauf, dass der Erwerb von Sonderangeboten zum Teil ohnehin nur an Automaten möglich ist. "Blinde und sehbehinderte Reisende haben zu preisgünstigen Angeboten oft keinen Zugang. Dies ist diskriminierend und nicht akzeptabel", betonten wir. Frau Bohle sagte die Prüfung dieser Kritik zu.
Zur Sprache kam erneut die von der DB Regio AG betriebene Einstellung des Fahrkartenverkaufs in den Nahverkehrszügen. In einigen Bundesländern wie Bayern und Thüringen liegen schriftliche Zusagen vor, dass alleinreisende blinde und sehbehinderte Passagiere weiterhin ihre Tickets in den Nahverkehrszügen erwerben können. Der GFUV fordert eine derartige Regelung, die einheitlich für alle Bundesländer gilt. Es ist nicht vertretbar, dass Menschen, denen kein Zugang zu Automaten möglich ist, noch zusätzlich als "Schwarzfahrer" abgestraft werden. Seitens der Bahn werden aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten allerdings noch Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Forderung gesehen.
Zum wiederholten Mal befasste sich die Arbeitsgruppe mit der Problematik des Lautsprecherrückbaus. Hier gehen die Positionen nach wie vor weit auseinander: Während die Bahn verstärkt auf Infostelen und ähnliche Informationseinrichtungen setzt, fordert der GFUV eine gleichmäßige Beschallung an allen Bahnhöfen und Haltepunkten. Diese könne mit Infostelen nicht erreicht werden. Auch die Beschränkung von Durchsagen auf betriebliche Störungen sei nicht hinnehmbar. "Aus Sicherheitsgründen benötigen blinde und sehbehinderte Reisende akustische Informationen über alle am Bahnsteig erfolgenden Vorgänge", argumentierten Knut Junge und ich.
Eine automatische Türverriegelung, wie wir sie in Deutschland kennen, ist in vielen europäischen Ländern noch nicht vorgeschrieben. Gleichzeitig rollen immer mehr ausländische Züge über die Gleise des deutschen Schienennetzes. In diesen Zügen besteht für blinde und sehbehinderte Reisende die Gefahr, zur falschen Seite auszusteigen und sich unversehens im Gleiskörper wiederzufinden. Um dies zu verhindern, sieht es der GFUV als dringend erforderlich an, dass auch in ausländischen Zügen, zum Beispiel in "EuroCitys", die Ausstiegsseite angesagt wird. Die Mitarbeiter der DB sagten zu, diese Forderung aufzugreifen und entsprechende Absprachen mit ihren europäischen Partnern anzustreben.
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