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Die blista verfügt über eine fast 100-jährige Erfahrung in der Blindenbildung. Wir betrachten unser Engagement für die besonderen Belange der blinden und sehbehinderten, jungen Mitmenschen mit dem Erreichen eines Schulabschlusses nicht für beendet. Auch darüber hinaus sehen wir uns gemeinsam mit den Selbsthilfeverbänden in der Verantwortung, unseren behinderten Mitbürgern eine volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes ist eine notwendige Voraussetzung für die selbständige Orientierung von Blinden und Sehbehinderten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der blista beraten Städteplaner bei der barrierefreien Gestaltung von Verkehrswegen und unterrichten Blinde und Sehbehinderte in den Orientierungs- und Mobilitätstechniken.
Deshalb unterstützt die Abteilung "barrierefreies Gestalten" Bauherren und Auftraggeber in ihren Bemühungen, den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen. Sie berät unsere Kunden in allen baulichen Angelegenheiten, auch bei der Umrüstung bereits bestehender Gebäude und erstellen umfassende Gesamtkonzepte. Weiterhin bietet sie Ansprechpartnern blinder und sehbehinderter Menschen Fortbildungen in der Technik der sehenden Begleitung an; so z. B. bei Museumsführungen.
In der Werkstatt "Taktile Medien" entstehen tastbare Abbildungen für den schulischen Bereich der Carl-Strehl-Schule, wie auch Gebäudemodelle, Stadt- und Geländepläne für externe Auftraggeber wie Städte, Gemeinden, Versicherungen und Privatpersonen. Zu den erfolgreich abgeschlossenen Aufträgen der vergangenen Jahre zählen Arbeiten für die Hessische Staatskanzlei in Wiesbaden, ein taktiles Bronzemodell für den Zwinger in Dresden sowie sechs Geländemodelle für die Landesgartenschau Bingen 2008 in Kooperation mit der Agentur für Medien und Umweltplanung "Geo-bit". Zurzeit werden tastbare Stadtpläne von Marburg, Frankfurt und Düsseldorf erstellt.
Zudem sind andere Abteilungen der blista bei der Markierung der Wegebeziehungen, der Türbeschilderungen, der Treppen und Aufzüge behilflich. In der hauseigenen Braille-Druckerei werden die in Punktschrift taktil wahrnehmbaren Erläuterungstexte produziert. Die blista-Hörbucherei bereitet zusätzliche Informationen akustisch auf.
Seit das Behindertengleichstellungsgesetz im Mai 2002 in Kraft trat, bieten die DIN-Normen bei der baulichen Gestaltung öffentlicher Gebäude und Räume eine allgemeine Orientierung. Allerdings sind die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen in ihnen bislang nur unzureichend erfasst. Die Umsetzung des Gesetzes stößt auf mehrere Hindernisse, weil:
Die Experten sind sich einig, dass man die "Behindertengerechtigkeit" eines baulichen Komplexes, z. B. eines öffentlichen Gebäudes wie ein Rathaus oder ein Bürgerbüro, einer Geländeanlage, wie z. B. bei einer Landesgartenschau oder einer Kultureinrichtung, wie z. B. bei einem Museum stets individuell am konkreten Auftrag selbst herstellen muss. Patentrezepte gibt es nicht.
Aber es spielen bei der barrierefreien Gestaltung nicht nur bauliche Kriterien eine Rolle. Um an einem typischen Beispiel zu bleiben: Das "behindertengerechte Rathaus" wird demnach nicht nur darauf zu begutachten sein, ob schiefe Ebenen, Aufzüge, automatisch sich öffnende und schließende Türen, geräumige, rollstuhlgerechte Toiletten und Türbreiten vorhanden sind, sondern auch, ob bereits beim Internetauftritt der Stadt blinden und sehbehinderten Benutzern alle Bürgerinformationen zugänglich sind (vgl. hierzu den Artikel von Oliver Nadig).
Sylvia Schwenger ist Leiterin der Werkstatt "Taktile Medien". Vor dreieinhalb Jahren übernahm die Designerin die Abteilung der blista.
Pit Metz ist bei der blista u. a. als Berater zum Thema Barrierefreiheit tätig. Der ausgebildete Mobilitätslehrer berät unterschiedliche Institutionen wie Museen, Hotels und städtische Einrichtungen bei Bauvorhaben.
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