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Tiffany Wyatt und Michael Zapp: WCAG 2.0: Neue Richtlinien für Barrierefreiheit - warum eigentlich?

Seit der Verabschiedung der WCAG 1.0 im Mai 1999 hat sich viel getan im Web: Webtechnologien wurden weiterentwickelt, Browser und Hilfsmittel sind besser geworden. Viele Anforderungen der WCAG 1.0 und damit auch der aktuellen BITV ("Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung") sind inzwischen überflüssig. Zudem sind die Anforderungen eng auf HTML und CSS zugeschnitten und lassen sich oft nicht ohne weiteres auf andere inzwischen weit verbreitete Techniken wie Flash oder PDF anwenden.

Die WCAG 2.0 sollen daher:

Was bisher geschah - der Entwicklungsprozess der WCAG 2.0

Die WCAG 2.0 haben derzeit den Status einer "Candidate Recommendation", das ist die dritte Stufe des für W3C-Empfehlungen festgelegten fünfstufigen Prozesses:


  1. Working Draft
  2. Last Call Working Draft
  3. Candidate Recommendation
  4. Proposed Recommendation
  5. Recommendation

Der "Candidate Recommendation" ist ein sehr langer und mühsamer Entwicklungsprozess vorausgegangen. Schon 2001 wurde die Arbeit an den WCAG 2.0 aufgenommen, die Arbeitsgruppe hat sich jedoch - vor allem wegen interner Querelen und dem hohen Anspruch, die neuen Richtlinien möglichst allgemein und technikunabhängig zu formulieren - immer wieder verzettelt und war häufig harscher Kritik aus Fachkreisen ausgesetzt.

2006: heftiger Gegenwind

Insbesondere der (selbst durchaus nicht unumstrittene) kanadische Accessibility-Experte und ehemaliges Mitglied der WCAG-Arbeitsgruppe Joe Clark attackierte die WCAG 2.0 mehrfach mit polemischen Brandartikeln. Mitte 2006 schlug sein Text "To Hell with WCAG 2" international hohe Wellen in den Accessibility-Blogs. Darin erklärte er den damals aktuellen "Last Call Working Draft" der WCAG 2.0 für gescheitert und kündigte an, mit einer neu gegründeten Expertengruppe namens "WCAG Samurai" einfach die WCAG 1.0 zu überarbeiten, anstatt das Rad komplett neu zu erfinden. Dafür brauchten die WCAG Samurai immerhin fast zwei Jahre - im Februar 2008 wurden ihre "WCAG Samurai Errata" veröffentlicht. Diese entsprechen mit ihren Änderungen und Streichungen im Wesentlichen der aktuellen Interpretation der WCAG 1.0 in anderen Checklisten und Testverfahren (wie der BITV-Test oder die BIENE-Kriterien). Sie bieten aber in Bezug auf künftige Technologien keine Lösungsansätze, der Bedarf nach neuen Richtlinien bleibt bestehen.

2007: konstruktive Weiterentwicklung

In der Zwischenzeit wurde die Arbeit an den WCAG 2.0 allen Unkenrufen zum Trotz vorangetrieben. Nach der katastrophalen Aufnahme des "Last Call Working Drafts" von 2006 wurde der nächste, im Mai 2007 veröffentlichte Entwurf auf den Status eines einfachen "Working Drafts" zurückgestuft. Die Fachwelt reagierte mit zahlreichen - jetzt konstruktiveren - Kommentaren und Änderungsvorschlägen, die bis Ende 2007 von der WCAG-Arbeitsgruppe in den Entwurf eingearbeitet wurden. Das Ergebnis war ein neuer "Last Call Working Draft", der im Dezember 2007 endlich veröffentlicht werden konnte.

2008: endlich konsensfähig?

Natürlich wurde auch der neue "Last Call"-Entwurf wieder zur Diskussion gestellt. Nach der Veröffentlichung konnten bis Anfang Februar 2008 Kommentare eingereicht werden, auch BIK hat sich mit einigen Änderungsvorschlägen beteiligt.

Doch die deutlich geringere Anzahl, die Themen und der sachliche Stil der eingegangenen Kommentare zeigen ebenso wie die insgesamt positiven Einschätzungen in den Blogs: inzwischen ist mit den WCAG 2.0 offenbar doch noch ein guter Konsens erreicht worden. Bei den meisten Kommentaren geht es nicht mehr um grundsätzliche Zweifel an Aufbau und Stoßrichtung der WCAG 2.0, sondern um Details. Die Fachwelt scheint sich im Großen und Ganzen einig zu sein: hundertprozentig perfekt sind die WCAG 2.0 nicht, aber sie sind viel besser als die veralteten WCAG 1.0 und bieten eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung barrierefreier Webtechniken in den nächsten Jahren.

Wie geht es weiter?

Angesichts der langen und schwierigen Entwicklungsgeschichte der WCAG 2.0 sind Prognosen heikel, aber derzeit deutet alles darauf hin, dass es in diesem Jahr endlich einigermaßen zügig weiter geht.

Die Arbeitsgruppe hat die eingegangen Kommentare zum "Last Call"-Entwurf schnell bearbeitet, seit dem 30. April 2008 haben die WCAG 2.0 den Status einer "Candidate Recommendation" erreicht. In dieser dritten Stufe des vorgeschriebenen Entwicklungsprozesses soll sichergestellt werden, dass die Richtlinien praxistauglich sind. In dieser Zeit sollen sie von Webentwicklern in realen Projekten angewendet werden. Sobald es Implementierungen aller Richtlinien gibt, kann der finale Entwurf, die "Proposed Recommendation" veröffentlicht werden - das plant die Arbeitsgruppe für das dritte Quartal 2008.

Die "Proposed Recommendation" muss dann schließlich von den W3C-Mitgliedern abgesegnet werden, bevor sie endgültig als offizielle W3C-Empfehlung verabschiedet werden kann.

Weiterentwicklung der BITV

Die fällige Überarbeitung der BITV wird sich aller Voraussicht nach an den neuen WCAG 2.0 orientieren, derzeit beschäftigt sich eine Projektgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem aktuellen Entwurf.

Weiterentwicklung des BITV-Tests

Ein Ziel des BITV-Tests ist es, aus den Vorgaben der BITV sinnvolle, prüfbare Anforderungen zu entwickeln. In vielen Punkten stimmt er schon recht gut mit den WCAG 2.0 überein, es gibt aber auch Anpassungsbedarf. Mit welchen Änderungen dadurch zu rechnen ist, ist Thema des nächsten Teils dieses Artikels.

Die Gliederung: Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien

Die oberste Gliederungsebene der WCAG 2.0 bilden die folgenden vier Prinzipien:

Jedem dieser Prinzipien sind Richtlinien (Guidelines) zugeordnet, insgesamt gibt es zwölf solcher Richtlinien. Zu jeder Richtlinie gibt es Erfolgskriterien (Success Criteria). Bei den Erfolgskriterien wird es für Webdesigner konkret: hier wird beschrieben, wie Webseiten beschaffen sein müssen, um den Richtlinien zu entsprechen. Dabei sind die Erfolgskriterien so formuliert, dass objektiv überprüfbar ist, ob sie erfüllt sind oder nicht. Ein Beispiel: Kontrastanforderungen sind anders als in den WCAG 1.0 klar definiert.

Nicht-normative Zusatzdokumente: die Techniques

Die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien bilden zusammen den offiziellen, normativen Teil der WCAG 2.0. Dieser wird durch weitere, nicht-normative Dokumente ergänzt, die dem besseren Verständnis der WCAG 2.0 dienen - dazu gehören unter anderem "Understanding WCAG 2.0" sowie die "Techniques for WCAG 2.0".

Für Webdesigner sind insbesondere die Techniques sehr hilfreich. Hier stehen ganz konkrete Anleitungen und Tipps zur Umsetzung und Prüfung der in den Erfolgskriterien genannten Anforderungen. Ebenfalls beschrieben werden typische Fehler, die dazu führen können, dass Erfolgskriterien nicht erfüllt werden.

Neben allgemeinen, technikunabhängigen Techniques gibt es derzeit spezifische Techniques für HTML, CSS, ECMAscript, SMIL, ARIA und Web-Server. Da die Techniques nicht normativ sind, können sie laufend aktualisiert und ergänzt werden - und so leichter auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Das W3C selbst entwickelt nur Techniques für nicht-proprietäre Technologien, hofft aber, dass Hersteller anderer Technologien wie zum Beispiel Flash analog dazu ähnliche Techniques bereitstellen.

Neues Konzept: "Accessibility Supported"

Während sich die WCAG 1.0 meist ausdrücklich auf bestimmte Technologien - vornehmlich HTML und CSS - beziehen, ist der normative Teil der WCAG 2.0 (also die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien) so weit wie möglich technikunabhängig formuliert. Sie lassen sich also grundsätzlich auch auf andere Formate anwenden, beispielsweise auf Flash oder PDF.

Voraussetzung für die WCAG 2.0-Konformität ist aber, dass die eingesetzte Technologie "accessibility supported" ist.

Wann eine Technologie als "accessibility supported" gelten kann, ist nicht genau festgelegt. Wichtig ist die Unterstützung durch Browser und Hilfsmittel. Die Unterstützung muss dokumentiert sein, ihr Umfang ist aber nicht genauer festgelegt. Ein einziges unterstützendes Hilfsmittel reicht normalerweise nicht aus, die Verbreitung und Verfügbarkeit des Hilfsmittels soll berücksichtigt werden, und es kommt auch darauf an, in welcher Umgebung die Technologie eingesetzt werden soll - ob sie also allgemein über das Internet verbreitet wird oder zum Beispiel nur in einem Firmennetzwerk eingesetzt wird. Die "Community" soll letztlich entscheiden, welche Unterstützung wo als ausreichend anzusehen ist.

Drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA

Wie schon in den WCAG 1.0 gibt es weiterhin drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA.

Jedes Erfolgkriterium ist einer Konformitätsstufe zugeordnet. Dabei spielt eine Rolle, ob

Die erste Konformitätsstufe A ist verhältnismäßig leicht zu erreichen, beispielsweise werden in dieser Stufe keinerlei Anforderungen an das Layout gestellt. Die Anforderungen der Stufe AA entsprechen in etwa dem aktuellen BITV-Test, das wird auch in Zukunft so bleiben.

Level AAA ist für die meisten großen Webangebote - insbesondere solche mit vielen multimedialen Inhalten - sicherlich nicht ohne weiteres erreichbar. Die WAI-Gruppe empfiehlt, die Konformitätsstufe AAA nicht generell für komplette Websites einzufordern, da es für bestimmte Inhalte nicht möglich sei, alle AAA-Erfolgkriterien zu erfüllen.

Grenzen der WCAG 2.0

Nicht alle Zugänglichkeitsprobleme im Internet können durch Webdesigner gelöst werden. In der Einleitung zu den WCAG 2.0 wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:


  1. In den WCAG 2.0 geht es nur um die Zugänglichkeit von Webinhalten, wie schon aus dem Namen "Web Content Accessibility Guidelines" hervorgeht.
    Genau so wichtig sind die "User Agent Accessibility Guidelines (UAAG)", in denen die Zugänglichkeit von Browsern geht, und die "Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG)", in denen es um Zugänglichkeitsfeatures von Autorensystemen und Entwicklungssoftware (zum Beispiel Content-Management-Systeme oder HTML-Editoren) geht.
  2. Auch wenn ein Webangebot alle Anforderungen der WCAG 2.0 erfüllt, wird es für manche Benutzer mit bestimmten Behinderungsarten, -graden und -kombinationen eventuell trotzdem nicht nutzbar sein.

WCAG 2.0 und BITV-Test - passt das zusammen?

Die WCAG 2.0 unterscheiden sich im Aufbau deutlich von der Vorgängerversion WCAG 1.0 - und auch inhaltlich hat sich einiges getan. Was heißt das für den BITV-Test, der ja auf der deutschen BITV und damit auf den WCAG 1.0 basiert? Müssen Webdesigner völlig umdenken oder sich gar in Zukunft zwischen sich widersprechenden Anforderungen entscheiden?

Viele Gemeinsamkeiten

Die gute Nachricht gleich vorweg: in weiten Teilen decken sich die Anforderungen der WCAG 2.0 mit denen des BITV-Tests. Beide bewegen sich auf dem Boden des aktuellen Konsenses in der Fachwelt, entsprechen dem derzeit allgemein akzeptierten Verständnis von Barrierefreiheit.

Die inhaltlichen Gemeinsamkeiten sind eigentlich auch kein Wunder, schließlich standen wichtige Ziele der WCAG 2.0 - zum Beispiel Prüfbarkeit, Anpassbarkeit an neue Entwicklungen und Entrümpelung durch Abschaffung inzwischen überflüssiger Anforderungen - auch bei der (Weiter-)Entwicklung des BITV-Tests stets im Fokus.

Prüfbarkeit

Zahlreiche Anforderungen, die in den WCAG 1.0 eher allgemein und schwammig formuliert sind, wurden für den BITV-Test konkretisiert und prüfbar gemacht. Die WCAG 2.0 interpretieren die Anforderungen in den allermeisten Fällen im gleichen Sinne. Ein Beispiel hierfür sind die Prüfschritte zur Strukturierung mit Überschriften: In den WCAG 1.0 steht lediglich, dass Überschriftenelemente zur Darstellung der Struktur von Webseiten genutzt werden sollen. Sowohl der BITV-Test als auch die WCAG 2.0 sind deutlich konkreter und sagen, wozu die Überschriften dienen (Überblick, gezielte Navigation innerhalb einer Webseite, Überspringbarkeit), wie man sie einsetzen sollte (z. B. auch zur Strukturierung von Navigationsbestandteilen) und wie man die Überschriftenstruktur prüft.

Auch die Grenzen der WCAG 2.0 entsprechen in etwa denen des BITV-Tests. So wird zum Beispiel die Leseverständlichkeit im BITV-Test nur sehr eingeschränkt getestet, da diese in der Praxis schwer zu prüfen ist. Aus dem gleichen Grund wurden alle Anforderungen an die leichte Verständlichkeit von Texten in den WCAG 2.0 auf Level AAA eingestuft - der höchsten Stufe also, die ohnehin nicht als allgemeiner Maßstab taugt, da sie (wie die WCAG-2.0-Arbeitsgruppe selbst ausdrücklich schreibt) für einige Inhalte gar nicht erreichbar ist. Die WCAG 2.0-Anforderungen auf Level AA stellen im Vergleich zum aktuellen BITV-Test generell keine Verschärfung dar. Der BITV-Test wird sich wie bisher auch weiterhin an nur praktikablen und prüfbaren Anforderungen der WCAG orientieren.

Kontinuierliche Weiterentwicklung

Der BITV-Test wird seit seiner Veröffentlichung Anfang 2004 jährlich überarbeitet und an neue Entwicklungen angepasst. Das wird auch weiterhin notwendig bleiben, denn auch Webdesign-Techniken entwickeln sich weiter oder entstehen neu, Hilfsmittel und Prüfwerkzeuge werden verbessert. Die WCAG 2.0 sind schon in ihrem Aufbau so angelegt, dass technische Weiterentwicklungen in Zukunft leichter berücksichtigt werden können (siehe den Abschnitt "Aufbau der WCAG 2.0" im ersten Teil dieser Artikelserie).

Entrümpelung

Mittlerweile überflüssige Anforderungen der WCAG 1.0, die im BITV-Test schon lange nicht mehr berücksichtigt werden, tauchen auch in den WCAG 2.0 nicht mehr auf. Das betrifft beispielsweise die längst veraltete Anforderung, Links nicht direkt nebeneinander zu stellen, sondern durch unverlinkte Zeichen zu trennen.

Einige Unterschiede

Bei allen Gemeinsamkeiten zwischen den WCAG 2.0 und dem BITV-Test gibt es natürlich auch Unterschiede, die wir in den nächsten Teilen dieser Artikelserie erläutern:

Links zum Thema

Informationen zu den Autoren:

Tiffany Wyatt ist Inhaberin der Webagentur "feld.wald.wiese". Michael Zapp ist Geschäftsführer der DIAS GmbH in Hamburg. Beide sind im Projekt BIK ("barrierefrei informieren und kommunizieren") mit der Weiterentwicklung des BITV-Tests befasst.

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