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Anlässlich des 200. Geburtstages von Louis Braille bietet der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V (DVBS) vom 19. bis 24. Mai 2009 eine Städtereise für seine blinden und sehbehinderten Mitglieder und deren Begleitpersonen in die Weltmetropole Paris an.
Wer kennt nicht den Eiffelturm, Notre Dame und die Champs Elysées? Diese Reise versucht darüber hinaus besondere Akzente zu setzen! Die Teilnehmer besuchen den Geburtsort, das Geburtshaus und das Grabmal von Louis Braille. Darüber hinaus können sie alle Denkmäler Frankreichs im Miniaturformat mit den Händen entdecken, Wissenschaft und Technik erforschen und weltberühmte Kunst erfühlen. Daneben bleibt aber auch Zeit, die Geräusche, Gerüche und das pulsierende Leben dieser dynamischen, modernen und faszinierenden Stadt hautnah zu erleben.
Der Preis pro Person beträgt 1.178 Euro (Unterbringung im Doppelzimmer; Einzelzimmer-Zuschlag: 435 Euro; Zuschlag pro Blindenführhund: 50 Euro). Auskünfte erteilt Rita Schroll per Telefon (06421 200896) oder E-Mail (schroll@onlinehome.de). Ausführliche Reiseunterlagen und das Anmeldeformular zur Busreise sind auf der DVBS-Homepage (www.dvbs-online.de/termin276.htm) zu finden.
Die DVBS-Mitgliederversammlung beschloss im Mai 2008, dass Beitragsermäßigungen fortan jährlich neu zu beantragen sind. In einem Schreiben wendete sich der mit der Umsetzung des Beschlusses betraute Geschäftsführer des Vereins, Michael Herbst, nun an alle 1.400 Mitglieder. Nochmals betonte der 42-Jährige, er wolle den Verwaltungsaufwand so klein wie möglich halten und sich nicht zum Schiedsrichter aufschwingen. In seinem Brief, der auch auf "Intern 4/2008" zu hören ist, schreibt er zum weiteren Vorgehen:
"[...] Über die Ermäßigung entscheidet der Vorstand und der hat die Entscheidung an die Geschäftsleitung delegiert. Diese wiederum ist im Falle von im Ausland lebenden, in Ausbildung befindlichen oder erwerbslosen Mitgliedern an die Satzung und im Falle der Beitragsermäßigung bei häuslicher Gemeinschaft in eingetragener Partnerschaft an besagten Beschluss der Mitgliederversammlung gebunden. Ermessensspielraum hat sie einzig bei Härtefallanträgen und sie legt ihn traditionell sehr weit aus. Man prüfe sein Gewissen, ehe man erklärt, man könne seinen finanziellen Beitrag zur Arbeit unserer Selbsthilfeorganisation nicht vollständig leisten. Eben diese Prüfung muss in den meisten Fällen künftig einmal jährlich stattfinden.
Regel Nr. 1: Der Antrag auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ist bis jeweils spätestens 28. Februar eines Jahres formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail (geschäftsführung@dvbs-online.de) an die Geschäftsleitung zu richten. Die Anträge werden bestätigt und die Mitgliedsdaten in der Datenbank angepasst. Die Bestätigung, und ausschließlich sie, dient dem Antrag stellenden Mitglied als Nachweis gegenüber dem Verein. Im März eines Jahres werden dann die Beitragsrechnungen geschrieben. Eine nachträgliche Ermäßigung des Beitrages ist dann nicht mehr möglich!
Regel Nr. 2: Alle Ermäßigungen werden jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt und alle (!) Mitglieder, die eine Beitragsermäßigung für 2009 wünschen, müssen diese bis zum 28. Februar 2009 beantragt haben. Auf der Beitragsrechnung erfolgt jeweils die Erinnerung an die ggf. nötige erneute Beantragung der Ermäßigung.
Es gibt genau zwei Fälle, in denen die Ermäßigung nicht auf ein Jahr befristet sondern bis auf Widerruf gewährt wird: Im Ausland lebende Mitglieder, die Beitragsermäßigung beantragen, werden bis auf Widerruf bestätigt. Gleiches gilt für Ruheständler, die Beitragsermäßigung beantragen. Man beachte allerdings: Der Eintritt in den Ruhestand ist per se kein Ermäßigungsgrund, insofern muss der Antrag begründet werden, damit die Geschäftsleitung im Sinne der Mitglieder-Gesamtheit entscheiden kann. Von der "Erstbeantragung" sind aber auch diese beiden Mitgliedergruppen nicht (!) befreit!
Regel Nr. 3: Eine Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die dem Antrag zu Grunde liegenden Mitglieder-Stammdaten dem Verein vollständig gemeldet sind. Im Antrag z. B. zu sagen, man befände sich in einer Ausbildung, reicht nicht, wenn dem Verein nicht bekannt ist, wo diese stattfindet, welcher Art die Ausbildung ist u.s.w.
Die Geschäftsstelle wird im Übrigen auch bei Mitgliedern, die bislang den ermäßigten Beitrag zahlen und ihn nicht erneut beantragen, schriftlich nachfragen, welche Änderungen der Mitgliederstammdaten ggf. in der Datenbank des Vereins zu ändern sind. Dies zumindest dann, wenn das betreffende Mitglied sich nicht von sich aus meldet und die Änderungen eintragen lässt. Derart vorbildhaftes Verhalten ist leider selten, weshalb hier nochmals an alle Mitglieder appelliert werden soll, Änderungen der Mitgliederdaten der DVBS-Geschäftsstelle zeitnah mitzuteilen. Wir müssten dieses Schreiben mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht versenden, wenn dies reibungslos funktionieren würde. Danke! [...]"
Auskunft zu diesem Thema erteilt Stefanie Görge per E-Mail (goerge@dvbs-online.de) oder am Telefon (06421 9488816), montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.
Seit einigen Jahren konnte das Team nur Aufträge annehmen, wenn Blinde oder Sehbehinderte die Übertragung bestellten, weil sie ein Buch beruflich oder zu Studienzwecken brauchten. Die Kostenträger wollten es so. Daran hat sich nichts geändert und trotzdem beschloss der Vorstand auf seiner Strategiesitzung im August 2008, den Kreis der potentiellen Auftraggeber wieder zu erweitern. "Wir wollen, dass z. B. auch erwerbslose Mitglieder oder Rentner sich weiterbilden können", begründet der Vorsitzende des DVBS, Uwe Boysen, die Entscheidung.
Bestehen bleibt der Grundsatz, Fach- und Sachliteratur zu produzieren und sich nicht etwa auf die DAISY-Produktion von Belletristik zu verlegen. Boysen: "Unser Augenmerk legen wir da lieber auf die Aufbereitung bildender Literatur in digitale Textformate."
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