



Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:
Die Durchsetzung der Rechtschreibreform im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz, teilweise auch Südtirol und Luxemburg) in den 90er Jahren machte auch eine Änderung des Blindenschriftsystems für diesen Sprachraum erforderlich.
Nach mehrjähriger Arbeit verabschiedete die Brailleschriftkommission der deutschsprachigen Länder, in der Blindenselbsthilfeorganisationen, Druckereien und Verlage, Blindenschulen und Reha-Werke, Blindenschrifttrainer und EDV-Fachleute vertreten waren, am 30. Januar 1998 in Wien ein neues Regelwerk für die deutsche Blindenschrift. Die überarbeiteten Regeln lösten die bisherige Systematik aus den 70er Jahren ab und wurden in der Schriftenreihe der Marburger Systematiken der Blindenschrift als Teil 1 neu herausgegeben.
Anlässlich der Verabschiedung der neuen Punktschriftsystematik für den deutschsprachigen Raum wählte die Brailleschriftkommission 1998 ein sieben Personen umfassendes Gremium, dem die Aufgaben übertragen wurden:
Dieses Gremium, in das Vertreter aus Österreich, der Schweiz und Deutschland delegiert wurden, erhielt die Bezeichnung "Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder". Zum Vorsitzenden der Brailleschriftkommission und des Brailleschriftkomitees wurde ich, Richard Heuer gen. Hallmann, gewählt.
Wer die Entwicklung von Schreibtechniken über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet, unabhängig davon, ob Schrift geschrieben und mit Augen gelesen oder gestanzt und mit Fingern ertastet wird, stellt fest, dass sich die zugrunde liegenden Regeln und die zur Anwendung gelangenden Gepflogenheiten ständig ändern. Auffällig sind solche Änderungen dann, wenn das offizielle Orthographie-Regelsystem geändert wird. Weniger auffällig, aber nicht weniger bedeutsam sind Änderungen, die sich durch notwendig gewordene Anpassungen an geänderte technische, ökonomische oder soziale Bedingungen von Menschen ergeben.
Man denke an die notwendige Einführung neuer Schriftzeichen bei der Einführung einer neuen Währung, wie der des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel am 1. Januar 2002.
Der so genannte Klammeraffe (das "at"-Zeichen @) ist als Schriftzeichen erst durch die Einführung von E-Mail-Systemen bekannt geworden. Vorher kannte niemand dieses Zeichen, und es kam die Frage nicht auf, wie dieses Zeichen zu schreiben ist.
Man denke aber auch an die die Geschlechtsdifferenzierung betonende Schreibweise bei Berufsbezeichnungen, wie "LehrerIn" und "SchülerIn" (Großbuchstaben an beliebiger Stelle innerhalb von Wörtern), die sich als Ausdruck der stärker gewordenen Frauenemanzipationsbewegung seit den 70er Jahren immer weiter verbreitete.
Hinzu kommt, dass Menschen immer wieder neue Wörter schaffen, die sich in Gesellschaften mit hoch entwickelten Kommunikationstechniken zum Teil rasend schnell verbreiten. Erwähnt sei hier der Begriff "Podcast", der erst 2003 geschaffen wurde und sich bereits heute weltweit großer Popularität erfreut.
Schriftsysteme müssen auf solche Änderungen reagieren und sich permanent anpassen. Das gilt selbstverständlich auch für die Blindenschrift.
Wer die deutsche Blindenschriftsystematik von 1998 aufschlägt, findet Antworten auf viele Fragen, die manchmal auch sehr ins Detail gehen. Natürlich wird die Frage beantwortet, wie das Euro-Zeichen und der so genannte Klammeraffe in Punktschrift dargestellt werden. Aber auch die fast spitzfindig anmutende Frage, was bei der Übertragung von Schwarz- in Punktschrift geschehen soll, wenn E-Mail- oder Internet-Adressen wiederzugeben sind, die so lang sind, dass sie nicht in einer Punktschriftzeile unterzubringen sind, wird beantwortet. Der gewöhnliche Trennstrich verbietet sich hier, weil er auch als originärer Bestandteil der Adressangabe gemeint sein könnte.
Es wäre jedoch vermessen und falsch zu behaupten, auf alle Fragen zur Punktschrift fände man in der Blindenschriftsystematik eine angemessene Antwort.
Der Mensch irrt, wenn er glaubt, ein Regelwerk für ein Schriftsystem schaffen zu können, das nie wieder zu ändern ist.
Welche Aufgaben stellten sich dem Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder seit seiner Institutionalisierung vor elf Jahren?
Bei der Blindenstenografieschrift konnte 1998 von einer einheitlichen Praxis im deutschsprachigen Raum nicht mehr die Rede sein. Mit der Teilung Deutschlands in zwei Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg waren auf dem Gebiet der Stenografieschrift für Blinde zwei völlig verschiedene Systeme entstanden, die es unbedingt zu vereinheitlichen galt.
Unter der Federführung von Erich Schmid, Wien, entstand 2002 ein neues "System der deutschen Sechs-Punkt-Stenografie für Blinde", das als Teil 21 der Marburger Systematiken der Blindenschrift noch im gleichen Jahr veröffentlicht wurde.
Die 1998 gültige Blindenschriftsystematik zur Chemieschrift stammte aus dem Jahr 1930. Bei Punktschriftübertragungen von Schwarzschriftvorlagen mit Inhalten aus dem Bereich der Chemie wurden an verschiedenen Orten im deutschsprachigen Raum zunehmend hausinterne Regeln angewandt. Allgemein gültige Regeln existierten nicht. Die Chemieschrift für Blinde musste dringend überarbeitet werden.
Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die nach mehrjähriger Tätigkeit die Ergebnisse ihrer Arbeit mit den Beschlüssen vom 13. März 2004 in Leipzig vorlegte. Das neue Regelwerk wurde von der Brailleschriftkommission unter dem Titel "Das System der Chemieschrift in der deutschen Blindenschrift" als Teil 23 der Schriftenreihe der Marburger Systematiken der Blindenschrift 2005 herausgegeben und ist seitdem bei der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg (blista) in Punkt- und Schwarzschrift zu beziehen.
Es konnte nicht ausbleiben, dass das 1998 verabschiedete System der deutschen Blindenschrift im Bereich der Wiedergabe von Textinhalten kleinerer Korrekturen bzw. Ergänzungen bedurfte.
Die notwendig gewordenen Modifizierungen wurden in einem kleinen Papier zusammengefasst und publiziert. Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen des Regelwerks werden Beziehern des "Systems der deutschen Blindenschrift" seit 2005 automatisch zur Verfügung gestellt.
Seit 2006 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des Brailleschriftkomitees mit der Überarbeitung und Anpassung der Mathematikschrift für Blinde. Seit Herbst 2006 wurden zu diesem Zweck bislang vier mehrtägige Arbeitstreffen in Basel, Hannover, Marburg und Düren durchgeführt. Publizierbare Ergebnisse liegen bis dato noch nicht vor.
Die Frage, welche Aufgaben sich dem Brailleschriftkomitee der Deutschsprachigen Länder heute stellen, lässt sich nicht systematisierend, zusammenfassend, sondern nur kursorisch, stichwortartig beantworten.
Selbstverständlich ist die begonnene Arbeit der Überarbeitung der Mathematikschriftsystematik fortzuführen und abzuschließen. Hier gilt es insbesondere:
Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass es sich beim Standardblindenschriftsystem im gesamten deutschsprachigen Raum nach wie vor um ein Sechs-Punkt-System handelt, das sich sehr eng an das System seines Erfinders Louis Braille anlehnt.
Der zentrale Kern seiner Erfindung war nicht die Aufblähung der Anzahl von Punkten eines Zeichens einer vorgefundenen Punktschriftidee, sondern deren Reduzierung, und zwar die Reduktion auf exakt sechs Punkte. Damit ließen sich Schriftzeichen bilden, die zur Darstellung eine Fläche von ca. sechs mal neun Millimeter benötigten, eine Fläche, die sich optimal durch horizontale Bewegung mit der Fingerkuppe abtasten lässt, ohne dass eine Vertikalbewegung erforderlich wird. Dies ist bei Acht-Punkt-Schriftsystemen leider nicht der Fall.
Braillezeilen, die an einen Computer angeschlossen und den Bildschirminhalt direkt wiedergeben, müssen hingegen mit einem Acht-Punkt-Braille-System arbeiten, dem so genannten Computer-Braille. Aufgrund seiner Acht-Punkt-Basis bleibt dieses Punktschriftsystem vermutlich immer eine Hilfskonstruktion, eine Hilfsschrift, die sich sehr gut als Korrekturanzeigesystem eignet, ein schnelles, flüssiges Lesen aber nur in Ausnahmefällen ermöglicht.
Moderne Braillezeilen versuchen inzwischen, diesem Umstand Rechnung zu tragen, indem sie einen Lesemodus auch im Sechs-Punkt-Format anbieten.
Wie bei der ersten, so handelt es sich auch bei der zweiten Aufgabe primär darum, Bewusstsein zu schaffen, aufzuklären, die Interessen blinder Leser durchzusetzen (notfalls gegen den Widerstand sehender Lehrer, die oftmals nur geringe, manchmal gar keine Punktschriftkenntnisse besitzen).
Immer wieder ist darauf hinzuwirken, dass bei der Übertragung von Schwarzschrift in Blindenschrift blindenspezifische Darstellungsformen anzuwenden sind. Viele Darstellungsformen in Schwarzschriftvorlagen sind in Blindenschrift schlicht und einfach ungeeignet.
Mit Ausdauer und Beharrlichkeit setzte der Punktschrift-Erfinder Louis Braille sein System in einer viele Jahre währenden Auseinandersetzung gegen die etablierte Blindenbildung und eine sehende Lehrerschaft durch, die das Spezialschriftsystem nicht akzeptieren wollte und in ihm nur desintegrative Aspekte sah. Dies sollte uns Ansporn sein in der Frage, mit welchen Mitteln Punktschriftdokumente formatiert werden sollen. Im Vordergrund sollte die konsequente Vertretung der Interessen blinder Leser stehen. Es sollte darauf bestanden werden, tastsinnesspezifische Methoden, d.h. spezielle Techniken einzusetzten, die oftmals von der Darstellungsform der Vorlage abweichen.
Eine EU-Richtlinie schreibt der Medikamentenverpackungsindustrie vor, auf der Verpackung taktile Blindenschriftkennzeichnungen vorzunehmen.
In Zusammenarbeit mit den Blindenselbsthilfeorganisationen anderer EU-Staaten muss die deutsche Blindenselbsthilfe verbindliche Richtlinien zur Festlegung des anzuwendenden Zeichensatzes, zur Schriftgröße und zur Schrifthöhe erarbeiten. Hier kommt dem Brailleschriftkomitee zentrale Bedeutung zu.
Auf den im deutschsprachigen Raum eingesetzten Braillezeilen kommt noch immer kein einheitlicher Zeichensatz zum Einsatz. Es gibt nach wie vor firmenspezifische Unterschiede. Das ist nicht hinnehmbar.
Bei der Erfassung eines Textes hat die Computertastatur die Tastatur mechanischer Schreibmaschinen ersetzt. Unter dem Aspekt der Fragestellung der Entwicklung von Schriftdarstellungssystemen blieb dieser Umstieg nicht ohne Konsequenzen.
Die mechanische Schreibmaschinentastatur kannte als Klammerungsart nur runde Klammern, und zwar öffnende und schließende. Jede PC-Tastatur stellt heute vier Klammerarten zur Verfügung: runde, eckige, geschweifte und spitze Klammern. Da sie angeboten werden, werden sie auch genutzt.
Die Deutsche Blindenschriftsystematik von 1998 sieht im Bereich Text nur für runde und eckige Klammern Braillerepräsentationen vor. Das Brailleschriftkomitee steht also heute vor der Aufgabe, Überlegungen anzustellen und Festlegungen zu treffen, wie öffnende und schließende geschweifte und spitze Klammern im deutschsprachigen Raum in Blindenschrift darzustellen sind.
Die Frage, wann eine bestimmte Kürzung in einem deutschsprachigen Wort anzuwenden und wann diese Kürzung verboten ist, bleibt ein Dauerthema. Eine endgültige Entscheidung, die sich auf eine feste Regel berufen kann, wird es vermutlich nie geben. Folglich bleibt die Aufgabe, formulierte Regeln zu präzisieren und Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Richard Heuer gen. Hallmann ist Leiter des Arbeitsbereichs "Audiotaktile Medien" im Zentrum für Medien und IT an der FernUniversität in Hagen. Ehrenamtlich leitet der 54-Jährige die Brailleschriftkommission und das Brailleschriftkomitee der Deutschsprachigen Länder.
Motiv: Portraitfoto von Richard Heuer gen. Hallmann. Er trägt einen sportlichen dunklen Pullover. Privatfoto
Zurück zum Inhalt von 1/2009 |horus im Überblick
Startseite
|
Kontakt
|
Impressum |
Hilfe